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Gesundheitsprüfung trotz Basistarif???
Verfasst: 12.02.2013, 19:36
von Trip
Hallo,
kann mir bitte jemand erklären warum die PKV bei Basistarifen eine Gesundheitsprüfung verlangt?
Bestehen Vorerkrankungen, dürfen gleichwohl Risikozuschläge nicht erhoben und Leistungsausschlüsse nicht vereinbart werden. Eine Gesundheitsprüfung muss trotzdem durchgeführt werden: Weil es den Unternehmen der PKV nicht erlaubt ist, Risikozuschläge zu erheben oder Leistungsausschlüsse zu vereinbaren, reichen die Beiträge eines Versicherten mit Vorerkrankungen kalkulatorisch nicht aus, um dessen Krankheitskostenrisiko zu decken.
Ich verstehe irgendwie den Sinn nicht... annehmen muss sich doch den Kunden sowieso.
Oder geht es hier nur um die Berechnung des Beitrages? Also wenn der Kunde ziemlich krank ist, dann gibt es sicher keinen individuellen Basistarif sondern den Höchstsatz?
Verfasst: 12.02.2013, 20:50
von Rossi
Jenes hatten wir schon mal.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2606
Es gibt schon ein erstes Urteil, wonach die PKV auch ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen musste.
Aber vermutlich wirst Du hier ggf. kämpfen müssen.
Der Hintergrund für diese Untersuchung ist der vermeintliche Risikoausgleich zwischen den PKV-Unternehmen. Die PKVén sollen ein Töpfchen bilden, wo jede PKV für einen Kunden im Basistarif etwas einbezahlt. Diejenigen PKVén die ziemlich teure Kunden im Basistarif haben, sollen dann etwas aus diesem Töpfchen bekommen.
Soweit mir bekannt, gibt es dieses Töpfchen allerdings noch nicht.
Verfasst: 12.02.2013, 21:06
von Nachzahlung
Hab mich gerade auch mal darin eingelesen und fand diese Aussage:
Risikozuschläge werden gezielt auf den jeweiligen Tarif erhoben, in dem das Risiko angesiedelt ist - die Prämie steigt also nicht insgesamt, sondern nur im "Problem-Bereich".
Ich denk es gibt keinerlei Risikozuschläge?
Welche Auswirkungen hat eine Risikozuschlag für den Versicherten, wenn die Prämie nichtmal steigt?
Und wie genau wird die Prämie eigentlich berechnet? Immer Höchstsatz?
Verfasst: 12.02.2013, 21:38
von Rossi
Es ist ein sog. fiktiver Risikozuschlag.
Nehmen wir mal an, dass Du ziemlich krank bist, dann stuft die PKV dich mit einem Beitrag von 1.350,00 € im Basistarif ein. Sie kann aber max. nur den Höchstbeitrag von 650,00 € fordern, da der Beitrag im Basistarif begrenzt ist.
Auch wenn Du keinen Risikozuschlag haben sollest; kann man zu 99 % immer davon ausgehen, dass man zu dem Höchtbeitragssatz im Basistarif (derzeit ca. 650,00 €) eingestuft wird.
Verfasst: 13.02.2013, 00:57
von PKVLaie
Spannend wird es m.E. bei einem späteren Tarifwechsel.
Wenn man vom Basistarif in einen neuen - preiswerten! - Tarif (ohne wesentliche Mehrleistungen) wechseln will, müßte dies m.E. (ggfs. unter Ausschluß der Mehrleistungen) ohne neue Gesundheitsprüfung möglich sein.
Also mit dem - prozentual - kalkulierten Risikozuschlag bei Aufnahme in den Basistarif.
Insofern kann es m.E. später noch sehr hilfreich sein, wenn man das - scheinbar! - überflüssige Prozedere der Risikoprüfung auch beim Basistarif durchlaufen hat.
Verfasst: 15.03.2013, 09:28
von groko
PKVLaie hat geschrieben:Spannend wird es m.E. bei einem späteren Tarifwechsel.
Wenn man vom Basistarif in einen neuen - preiswerten! - Tarif (ohne wesentliche Mehrleistungen) wechseln will,
welcher Tarif sollte den noch günstiger sein als der Basistarif.
Ich kenne zumindest keinen in der PKV