Rentner PKV, Beitrag "Hausfrauenvers."

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paul
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Rentner PKV, Beitrag "Hausfrauenvers."

Beitragvon paul » 08.07.2007, 22:07

Ab 01. September bin ich Rentner in der PKV, meine berufstätige Ehefrau seither GKV versichert, wird ab 30.05.2008 nicht mehr berufstätig sein.

Meine Frau wird erst in ca. 180 Monaten ( 15 Jahren) Rente erhalten und hat zur Zeit nur monatliche 260 € Einkünfte aus Vermietung.

Wer kann mir bitte Auskunft erteilen welche Art von Versicherung
(Hausfrauenversicherung) abgeschlossen werden muss ?

Eheleute Gesamteinkünfte dann jährlich ca. 35 000 € ( Ehemann ca. 32 000 €, Ehefrau 3 000 €)

Ist es möglich dass der Hausfrauentarif monatlich ca. 12 % der monatlichen Einkünfte beträgt.

Wie hoch ist der monat. Beitrag GKV oder PKV und wie wird dieser errechnet.

Ich glaube dies ist eine sehr spezielle Frage und bin für Info äußerst dankbar.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 08.07.2007, 22:36

Hallo paul,

zunächst darf ich feststellen, dass Ihr Fall hier völlig klar ist, richtig?

Dann reden wir mal über Ihre Frau:

Sie hat eigene Einkünfte, liegt aber unterhalb der Grenze zur Pflichtversicherung.

Meiner Meinung nach bleibt daher nur die freiwillige Versicherung in der GKV, womit sich ihr Beitrag je nach Krankenkasse nach einer der folgenden Regeln berechnet:
1.) Das Einkommen des Ehepartners geteilt durch 2 mal Beitragssatz, aber maximal den Höchstsatz der GKV
2.) Das Einkommen des Ehepartners, maximal die Beitragsbemessungsgrenze, geteilt durch 2 mal Beitragssatz. Das ergibt maximal den HALBEN Höchstsatz der GKV.

Wählen Sie daher unbedingt eine Krankenkasse, die nach Variante zwei berechnet. Das dürfte dann so ca. auf 200€ rauslaufen plus Pflege.

Für weitere Fragen: Einfach drauf los!

Frank Wilke

paul
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Beitragvon paul » 09.07.2007, 23:40

Hallo Frank

vielen Dank für Ihre erfreuliche und promte Antwort,

unser erstmaliger Zugriff auf ein Internet-forum und Ihre positive Info hat uns nach einigen verärgerten Tagen nun wieder aufgebaut.
Die Anfrage habe ich gestartet nach dem uns ein GKV Mitarbeiter der Kasse meiner Frau sinngemäß folgende mündliche Auskunft erteilte,

"solange der Ehemann noch in Altersteilzeit ist wird sich der Tarif für die Ehefrau bei ca. 250 € bewegen, wenn der Ehemann in Rente geht wird sich das Einkommen über Zinsen, Mieteinnahmen usw. schnell so erhöhen dass mit etwas über 500 € zurechnen ist."
--- autsch das tut weh, HILFE---

In diesem Fall hat er bestimmt Ihre Variante 1 benutzt.

Wir klären ob die aktuelle GKV das reelle Einkommmen zugrunde legt oder besser wir befolgen Ihren Rat und wählen eine anderen GKV mit Variante 2.

wenn Sie hierzu noch einen Kommentar abgeben wollen; bitte gern.
---------------------------------------------
ansonsten habe ich noch eine Frage:

in der PKV des Ehemannes weren Altersrückstellungen gebildet,
wann stabilisieren diese die Beiträge ?
a. generell erst bei der Rente mit 65 (dies ist meine Regelaltersgrenze)
b. oder schon mit 60 Jahren wenn ich nach meiner Altersteilzeit meine ersten Rentenbeiträge erhalte?

Die Krankenversicherung ist für mich ein Dschungel ich freue mich auf mehr Durchblick.

paul

fwilke
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Beitragvon fwilke » 10.07.2007, 00:13

paul hat geschrieben:Hallo Frank

vielen Dank für Ihre erfreuliche und promte Antwort,

unser erstmaliger Zugriff auf ein Internet-forum und Ihre positive Info hat uns nach einigen verärgerten Tagen nun wieder aufgebaut.

Hallo Paul, da hab ich meine gute Tat für heute schon abgehakt ;-)

Die Anfrage habe ich gestartet nach dem uns ein GKV Mitarbeiter der Kasse meiner Frau sinngemäß folgende mündliche Auskunft erteilte,
"solange der Ehemann noch in Altersteilzeit ist wird sich der Tarif für die Ehefrau bei ca. 250 € bewegen, wenn der Ehemann in Rente geht wird sich das Einkommen über Zinsen, Mieteinnahmen usw. schnell so erhöhen dass mit etwas über 500 € zurechnen ist."
--- autsch das tut weh, HILFE---

Tja.....ich überlege gerade ob die Auskunft überhaupt richtig ist... haben Sie dem Mitarbeiter voraussichtliche Einkünfte im Rentenalter mitgeteilt? Wenn nicht, finde ich die Aussage erstens mutig, zweitens wenig zufriedenstellend und drittens typisch!!!

In diesem Fall hat er bestimmt Ihre Variante 1 benutzt.
Wir klären ob die aktuelle GKV das reelle Einkommmen zugrunde legt oder besser wir befolgen Ihren Rat und wählen eine anderen GKV mit Variante 2.
wenn Sie hierzu noch einen Kommentar abgeben wollen; bitte gern.

Sie haben Recht! Genauso ist es und genau so würde ich es machen.
Als Kommentar: Versuchen Sie's mal bei der BEK, der Salus BKK, der BKK pfalz, der BIG Direkt oder der IKK direkt. Eine von denen müsste Variante 2 haben... bin eher der PKV-Typ, daher ist das hier kein gesichertes Wissen.

Wenn es noch ein paar Tage Zeit hat, find ich's gerne raus!

ansonsten habe ich noch eine Frage:
in der PKV des Ehemannes weren Altersrückstellungen gebildet,
wann stabilisieren diese die Beiträge ?

Ab 65 werden die Altersrückstellungen durch Überschüsse und den gesetzlichen Zuschlag (wenn Sie diesem nicht widersprochen haben) zur Stabilisierung genutzt. Wenn Ihr Überschusskonto ein dickes PLus aufweist, können die Beiträge ab 80 sogar sinken.... theoretisch.
Der Beitrag wird zum Rentenbeginn ja schon deshalb geringer, weil Sie Ihre Absicherung des Krankentagegeldes reduzieren oder ganz kündigen können. Ab 60 fällt schon der gesetzliche Zuschlag weg.

Die Krankenversicherung ist für mich ein Dschungel ich freue mich auf mehr Durchblick.

Wenn es Sie beruhigt: Da sind Sie nicht allein! Für weitere Fragen gebe ich Ihnen gern eine Machete in die Hand, damit Sie sich durchschlagen können.

Frank Wilke


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