BRE-Inanspruchnahnme Entscheidung erst im übernächstem KJ?

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GS
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Beitragvon GS » 25.03.2013, 23:02

Du kannst also nicht mehr ruhig schlafen, weil du befürchtest, in x eine Entscheidung zu treffen, die dir - sofern im Nachhinein falsch - einen überschaubaren finanziellen Nachteil in x+2 beschert, wenn der Grenzsteuersatz gegenüber X+1 abstürzt oder abgeht wie eine Rakete, je nachdem in welche Richtung du dich falsch entschieden hast.

Meine Meinung zu deinem "Dilemma": Einen Tod musst du schon sterben, und damit kannst du noch ganz gut leben.

Verhalte dich nach dem Minimax-Prinzip: Heißt hier in etwa: Tu so, als wenn es den BRE-Anspruch nicht gäbe, ohne jetzt wegen jeder Lappalie vorschnell Rechnungen einzureichen. Wenn du dich dann in x+2 ärgerst wegen einer diagnostizierten Steuersuboptimitis imnachhineiniensis, dann jedenfalls bei ansonsten guter Gesundheit. Besser als umgekehrt.

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