Hallo Forum,
ich stehe vor folgendem Problem: Ich bin 25 Jahre alt und war bis zum 31.03.2013 bei der KVB mit familienversichert. Als Student, der sich zu Beginn seines Studiums von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, stand ich zu Beginn der Jahres vor der Frage, wie ich mich nach dem 31.03.2013 weiter versichern kann.
Aufgrund der Befreiung von der Versicherungspflicht, die ja für die Gesamtdauer des Studiums gilt, konnte ich nicht in die GKV wechseln. Die Weiterversicherung bei der KVB als aussterbende Institution war auch nicht möglich. Nach vielen Kopfzerbrechen, wie es weitergehen sollte, sah mein Lösungsansatz wie folgt aus: Nach Rücksprache mit der TK, sei eine Aufnahme in die GKV möglich, wenn ich nicht mehr Student sei - sprich mich exmatrikuliere. Da ich damals/zur Zeit mich in einer Übergangsphase/Bewerbungsphase ohne Unterstützung durch das Arbeitsamt befand/befinde und das auch gerne bleiben würde, wollte ich als freiwilliges Mitglied bei der TK meinen Versicherungsschutz aufrecht erhalten. Mir wurden die notwendigen Unterlagen zugesendet und Ende März von mir zurückgesendet.
Nun sind zwei Monate vergangen. Eine schriftliche Antwort habe ich bisher nicht erhalten. Am Telefon wurde ich ständig vertröstet. Nun hatte ich heute endlich den zuständigen Sacharbeiter am Telefon, der mir erklärte, dass die zuvor zugesagte Aufnahme doch nicht möglich sei. Dazu führte er auf, dass ich mich ja von der Versicherungsplicht habe befreien lassen und nun nicht zurück könne. Ich erklärte ihm, dass ich den Status als Stundent nicht mehr hätte und die KVB schließlich keine PKV sei. Er prüft nun, ob nicht eine Ausnahme möglich sei.
Ehrlich gesagt fehlen mir ein wenig die Worte. Schließlich habe ich das Studium geschmissen, um meinen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Nun bin ich kein Student mehr, kann die daraus resultierenden Vorteile nicht nutzen (Studententicket etc.) sowie meinen Anspruch auf Halbwaisenrente nicht wahrnehmen. Und mein eigentliches Primärziel der Krankenversicherung ist auch nicht erreicht worden. Da hätte ich auch eingeschrieben bleiben können ohne krankenversichert zu sein und würde deutlich besser dastehen als momentan.
Was ist da schiefgelaufen? Ich hoffe hier ein fachgerechte Antwort zu finden. Ohne jemanden nahtreten zu wollen erscheinen mir die zuständigen Mitarbeiter bei der TK nicht kompetent für eine sachverhaltegerechte Aufklärung.
Beste Grüße,
cormick
ehemals Student, ehemals KVB, GKV verweigert Aufnahme
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Guten Tag,
eine freiwilige Mitgleidschaft nach § 9 SGB V is nicht möglich, auch keine studentische Versicherung da zu Beginn des Studiums du hast diich von der versicherugnspflicht hast befreien lassen.
Aber
Da gibt es denn die Möglichkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V > da die KBV laut höchstrichterlicher Rechtsprechung der GKV zu zuordnen ist. Meiner Ansicht nach.
http://www.haufe.de/personal/entgelt/st ... 30138.html
Taja doofe Frage, hast du dich etwa auch von der Versicherungspflicht in der KvdR befreien lassen? Sofern du eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund beziehst
Ausserdem da müßte denn nochmals die KvdS geprüft werden wenn du ein neues Studium aufnimmst.
eine freiwilige Mitgleidschaft nach § 9 SGB V is nicht möglich, auch keine studentische Versicherung da zu Beginn des Studiums du hast diich von der versicherugnspflicht hast befreien lassen.
Aber
Da gibt es denn die Möglichkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V > da die KBV laut höchstrichterlicher Rechtsprechung der GKV zu zuordnen ist. Meiner Ansicht nach.
http://www.haufe.de/personal/entgelt/st ... 30138.html
Taja doofe Frage, hast du dich etwa auch von der Versicherungspflicht in der KvdR befreien lassen? Sofern du eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund beziehst
Ausserdem da müßte denn nochmals die KvdS geprüft werden wenn du ein neues Studium aufnimmst.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 27.05.2013, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Vergil09owl,
danke für deine Antwort.
Ist diese freiwillige Mitgliedschaft selbst dann nicht möglich, wenn ich garkein Student mehr bin. Sozusagen ist ja der Abschnitt des Studiums abgeschlossen, sprich der Zeitraum für den die Befreiung beantragt wurde.
Falls nach hochrichterlicher Ansicht die KVB ja ohnehin als GKV gesehen wird (gibt es hier einen Link zum Urteil?), dann sollte sich doch der Wechsel noch problemloser gestalten.
Von der Versicherungspflicht in der KvdR habe ich mich damals nicht explizit befreien lassen. Es war die übliche Befreiung durch die AOK. Ich werde das in meinen Unterlagen noch einmal nachschauen.
Ich befürchte, dein Beitrag wurde auch gekürzt am Ende.
Grüße,
cormick
danke für deine Antwort.
Ist diese freiwillige Mitgliedschaft selbst dann nicht möglich, wenn ich garkein Student mehr bin. Sozusagen ist ja der Abschnitt des Studiums abgeschlossen, sprich der Zeitraum für den die Befreiung beantragt wurde.
Falls nach hochrichterlicher Ansicht die KVB ja ohnehin als GKV gesehen wird (gibt es hier einen Link zum Urteil?), dann sollte sich doch der Wechsel noch problemloser gestalten.
Von der Versicherungspflicht in der KvdR habe ich mich damals nicht explizit befreien lassen. Es war die übliche Befreiung durch die AOK. Ich werde das in meinen Unterlagen noch einmal nachschauen.
Ich befürchte, dein Beitrag wurde auch gekürzt am Ende.
Grüße,
cormick
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Nein slebst denn ist meiner Ansicht nach eine freiwillige Mitgliedschaft möglich, da ja entweder unmittelbar nach demE nde der Pflichtvrsicherung ( Die KVB ist keine gesetzliche Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 - 12 oder dem dem ende der Familienversicheruchung.)
http://www.lexsoft.de/normensammlung/137489,11
die KVB ist in dem sinne der gesetzlichen KV zu zuordnen da diesese sozusagen ein Zwitter ist.
http://www.plagemann-rae.de/aktuelles-k ... ktuelles=5
http://www.lexsoft.de/normensammlung/137489,11
die KVB ist in dem sinne der gesetzlichen KV zu zuordnen da diesese sozusagen ein Zwitter ist.
http://www.plagemann-rae.de/aktuelles-k ... ktuelles=5
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 27.05.2013, 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
Danke Bergil09owl. Leider fällt es mir nicht leicht, deinen Beiträgen gänzlich zu folhen.
Was ich aus dem Link mitnehme ist Folgendes:
"Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt oder nur deswegen nicht besteht, weil die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 vorliegen, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung die Familienversicherung abgeleitet wurde, die in Nummer 1 genannte Vorversicherungszeit erfüllen,"
Das trifft ja auch bei mir zu.
Weiterhin aus dem zweiten Link:
"ist ab 1.4.2007 pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern er zuletzt irgendwann einmal bei einer Kasse krankenversichert war und nicht anderweitig krankenversichert ist"
Das trifft ja auch zu.
Und wie soll ich nun die TK überzeugen mich auf zu nehmen? Denen schriftlich das Urteil zukommen lassen? Wie soll ich vorgehen?
Gruß
Was ich aus dem Link mitnehme ist Folgendes:
"Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt oder nur deswegen nicht besteht, weil die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 vorliegen, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung die Familienversicherung abgeleitet wurde, die in Nummer 1 genannte Vorversicherungszeit erfüllen,"
Das trifft ja auch bei mir zu.
Weiterhin aus dem zweiten Link:
"ist ab 1.4.2007 pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern er zuletzt irgendwann einmal bei einer Kasse krankenversichert war und nicht anderweitig krankenversichert ist"
Das trifft ja auch zu.
Und wie soll ich nun die TK überzeugen mich auf zu nehmen? Denen schriftlich das Urteil zukommen lassen? Wie soll ich vorgehen?
Gruß
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Würde ggf die Möglichkeit bestehen ein Studium neu aufzunehmen. wie schon geschreiben ein freiwillgie Versicherung ist meinr Ansicht nach nicht möglich. Nur die sogenannte Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13. wie schon geschrieben die Versicherung bei der KVB ist in sich gesehen keine Vesicherung nach dem SGB V. Sie ist eine Art Zwitter
Zur Zeit kann kein Studium aufgenommen werden. Das wäre erst zum 01. Oktober 2013 wieder möglich und wird auch nicht wirklich gewollt.
Es gilt eine Übergangsphase abzudecken, bis ein "ordentliches" Versicherungsverhältnis als Arbeitnehmer eintritt.
Was also übrig bleibt ist ein Antrag auf Versicherungspflicht nach §5, 1,13 SGB V bei der TK, mit dem Hinweis, dass mein Vorversicherer (also die KVB) nicht zu der PKV zu zählen ist?
Es gilt eine Übergangsphase abzudecken, bis ein "ordentliches" Versicherungsverhältnis als Arbeitnehmer eintritt.
Was also übrig bleibt ist ein Antrag auf Versicherungspflicht nach §5, 1,13 SGB V bei der TK, mit dem Hinweis, dass mein Vorversicherer (also die KVB) nicht zu der PKV zu zählen ist?
Hallo Heinrich,
gemäß dem Exmatrikulationsschreiben bin ich zum 31.03.2013 exmatrikuliert worden. Damit sollte ich nun ja - nach meiner bescheidenen Auffassung - auch nicht mehr den Status eines Studenten haben.
Was mir immer noch Kopfzerbrechen macht ist diese Befreiung von der Versicherungspflicht. Einerseits ist diese Befreiung ja "tatbestandsbezogen". Der Tatbestand des Studiums ist nun eben vorbei, jedoch ist bisher kein anderer versicherungspflichtige Tatbestand eingetreten. Andererseits bin ich ja aufgrund der Pflichtversicherung dazu angehalten mich krankenversichern zu lassen. Ansonsten darf ich nachher die Beiträge zzgl. Säumniszulage nachzahlen.
Gruß,
cormick
[EDIT] Des Weiteren frage ich mich auch, ob die damalige Befreiung von der Versicherungspflicht überhaupt notwendig war, um weiterhin in der Familienversicherung der KVB zu bleiben, was ja nach § 10 Abs.1 Satz 1 & Abs.2 SGB V jedem Studenten möglich ist, um seiner Versicherungspflicht nachzukommen. Wäre die KVB (fälschlicherweise?) nicht als PKV eingeordnet worden, hätte ich nun nicht die Problematik.
gemäß dem Exmatrikulationsschreiben bin ich zum 31.03.2013 exmatrikuliert worden. Damit sollte ich nun ja - nach meiner bescheidenen Auffassung - auch nicht mehr den Status eines Studenten haben.
Was mir immer noch Kopfzerbrechen macht ist diese Befreiung von der Versicherungspflicht. Einerseits ist diese Befreiung ja "tatbestandsbezogen". Der Tatbestand des Studiums ist nun eben vorbei, jedoch ist bisher kein anderer versicherungspflichtige Tatbestand eingetreten. Andererseits bin ich ja aufgrund der Pflichtversicherung dazu angehalten mich krankenversichern zu lassen. Ansonsten darf ich nachher die Beiträge zzgl. Säumniszulage nachzahlen.
Gruß,
cormick
[EDIT] Des Weiteren frage ich mich auch, ob die damalige Befreiung von der Versicherungspflicht überhaupt notwendig war, um weiterhin in der Familienversicherung der KVB zu bleiben, was ja nach § 10 Abs.1 Satz 1 & Abs.2 SGB V jedem Studenten möglich ist, um seiner Versicherungspflicht nachzukommen. Wäre die KVB (fälschlicherweise?) nicht als PKV eingeordnet worden, hätte ich nun nicht die Problematik.
Hallo ,
zunächst einmal.
Die KVB ist KEINE private Krankenversicherung.
Die KVB ist auch KEINE gesetzliche Krankenversicherung.
Sie ist in Bezug auf diese beiden Begriffe NICHTS. Sie ist ein Neutrum.
Es handelt sich dort um eine Art Beihilfeverein. Aber eben NICHTS was mit einer privaten oder gesetzlichen Versicherung zu vergleichen ist.
Damit wäre das erste Problem gelöst, wenn Dir eine gesetzliche Krankenkasse sagt, dass Du zuletzt privat versichert gewesen wärest.
Du WARST NICHT privat versichert.
ALSO: bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, dass Du Dich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe b SGB V gesetzlich versicherst.
Beitragshöhe, wenn keine Einnahmen = 154,51 EUR.
Nun zum zweiten Problem. Und dies hast DU ja schon RICHTIG erkannt.
Jemand, der befreit ist, kann nicht nach § 5 ABs. 1 Nr. 13 SGB V versichert werden.
Befreit ist man nur so lange, wie man dem Grunde nach versicherungspflichtig wäre. Versicherungspflichtig ist man als Student höchstens bis zur Exmatrikulation, ALSO bei Dir wirkt die Befreiung bis 31.03.2013.
UND: ab 01.04.2013 hat jede gesetzliche Krankenkasse (Du warst ja seit Geburt noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert)
Dich als Mitglied aufzunehmen.
Nur dann, wenn Du schon mal gesetzlich krankenversichert warst, DANN MUSST Du zu dieser gesetzlichen KK, bei der zu zuletzt warst.
Ich habe versucht , es zu einfach wie möglich zu erklären. Ich hoffe, Du verstehst es, dass der Mitarbeiter bei der KK es versteht.
ALLES klar ??
zunächst einmal.
Die KVB ist KEINE private Krankenversicherung.
Die KVB ist auch KEINE gesetzliche Krankenversicherung.
Sie ist in Bezug auf diese beiden Begriffe NICHTS. Sie ist ein Neutrum.
Es handelt sich dort um eine Art Beihilfeverein. Aber eben NICHTS was mit einer privaten oder gesetzlichen Versicherung zu vergleichen ist.
Damit wäre das erste Problem gelöst, wenn Dir eine gesetzliche Krankenkasse sagt, dass Du zuletzt privat versichert gewesen wärest.
Du WARST NICHT privat versichert.
ALSO: bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, dass Du Dich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe b SGB V gesetzlich versicherst.
Beitragshöhe, wenn keine Einnahmen = 154,51 EUR.
Nun zum zweiten Problem. Und dies hast DU ja schon RICHTIG erkannt.
Jemand, der befreit ist, kann nicht nach § 5 ABs. 1 Nr. 13 SGB V versichert werden.
Befreit ist man nur so lange, wie man dem Grunde nach versicherungspflichtig wäre. Versicherungspflichtig ist man als Student höchstens bis zur Exmatrikulation, ALSO bei Dir wirkt die Befreiung bis 31.03.2013.
UND: ab 01.04.2013 hat jede gesetzliche Krankenkasse (Du warst ja seit Geburt noch nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert)
Dich als Mitglied aufzunehmen.
Nur dann, wenn Du schon mal gesetzlich krankenversichert warst, DANN MUSST Du zu dieser gesetzlichen KK, bei der zu zuletzt warst.
Ich habe versucht , es zu einfach wie möglich zu erklären. Ich hoffe, Du verstehst es, dass der Mitarbeiter bei der KK es versteht.
ALLES klar ??
Hallo Heinrich,
vielen Dank für deine ausführlich Antwort.
Das hört sich alles sehr positiv an, wenn die GKV das ähnlich sieht.
FRAGE: Zähle ich dann zu den freiwillig Versicherten oder unter welchen Status müsste mich jede GKV aufnehmen?
Ich habe bereits in einem vorherigen Post angesprochene Schreiben an die betreffende Krankenkasse geschickt, mit der Bitte die Stellung der KVB aufgrund des Urteils vom BSG erneut zu prüfen. Es bleibt eben zu hoffen, dass der Sachbearbeiter ausreichend Expertise dafür auffbringen kann.
Darüberhinaus habe ich mich auch noch einmal schriftlich an die Krankenkasse gerichtet, die mich damals von der Versicherungspflicht befreit hat, mit der Frage nach der Notwendigkeit zur Befreiung im Fall der KVB. Als NICHT-PKV wäre eine solche Befreiung ja überflüssig.
Jetzt heißt es erst einmal abwarten.
Ich werde Feedback geben, sobald sich etwas bewegt.
Grüße, cormick
vielen Dank für deine ausführlich Antwort.
Das hört sich alles sehr positiv an, wenn die GKV das ähnlich sieht.
FRAGE: Zähle ich dann zu den freiwillig Versicherten oder unter welchen Status müsste mich jede GKV aufnehmen?
Ich habe bereits in einem vorherigen Post angesprochene Schreiben an die betreffende Krankenkasse geschickt, mit der Bitte die Stellung der KVB aufgrund des Urteils vom BSG erneut zu prüfen. Es bleibt eben zu hoffen, dass der Sachbearbeiter ausreichend Expertise dafür auffbringen kann.
Darüberhinaus habe ich mich auch noch einmal schriftlich an die Krankenkasse gerichtet, die mich damals von der Versicherungspflicht befreit hat, mit der Frage nach der Notwendigkeit zur Befreiung im Fall der KVB. Als NICHT-PKV wäre eine solche Befreiung ja überflüssig.
Jetzt heißt es erst einmal abwarten.
Ich werde Feedback geben, sobald sich etwas bewegt.
Grüße, cormick
doch, auch als NICHT-privat-Versicherter (KVB) war eine Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht nötig.
DENN SONST wärest Du vom Beginn Deines Studiums versicherungs- und BEITRAGSpflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse geworden. Genau diese BEITRAGSpflicht bist du durch die Befreiung UMGANGEN.
ABER: dies ist Schnee von gestern und darf für die jetzige Beurteilung KEINE Auswirkung haben.
Zu Deinem Status: quatsch mit der Krankenkasse, die du jetzt angehst NICHT über eine freiwillige Versicherung.
Eine freiwillige Versicherung muss man Dir ABLEHNEN.
Du führst den Mitarbeiter nur auf eine falsche Fährte. Bei der freiwilligen Versicherung bracht man Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen KK. Die hast Du nicht.
WAS DU BEANTRAGEN MUSST = EINE BÜRGERVERSICHERUNG, nämlich eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGBV.
Hier gibt es andere Voraussetzungen. Aber es ist ist keine Vorversicherungszeit (bei einer gesetzlichen KK) nötig.
Unterschied in Beitrag und Leistung bei freiwilliger Versicherung vs Bürgerversicherung = KEINEN
Nur die Zugangsvoraussetzungen sind anders.
PS: Du solltest nicht soviel schreiben mit Krankenkassen. Sprich (REDEN) mit einem Teamleiter/Gruppenleiter des Bereiches "freiwillige Versicherung/Bürgerversicherung".
Wenn auch er das Problem und die LÖSUNG nicht sieht; Du kannst es auch bei jeder anderen gesetzlichen KK versuchen, wenn Du seit Geburt an, noch nie bei einer gesetzlichen KK versichert warst.
Mit Gespräch meine ich, dass Du erkennst, wie der Kollege bei der angegangen KK "tickt" und kannst Dich schnell woanders umschauen, als noch Monate auf eine Entscheidung zu warten.
DENN SONST wärest Du vom Beginn Deines Studiums versicherungs- und BEITRAGSpflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse geworden. Genau diese BEITRAGSpflicht bist du durch die Befreiung UMGANGEN.
ABER: dies ist Schnee von gestern und darf für die jetzige Beurteilung KEINE Auswirkung haben.
Zu Deinem Status: quatsch mit der Krankenkasse, die du jetzt angehst NICHT über eine freiwillige Versicherung.
Eine freiwillige Versicherung muss man Dir ABLEHNEN.
Du führst den Mitarbeiter nur auf eine falsche Fährte. Bei der freiwilligen Versicherung bracht man Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen KK. Die hast Du nicht.
WAS DU BEANTRAGEN MUSST = EINE BÜRGERVERSICHERUNG, nämlich eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGBV.
Hier gibt es andere Voraussetzungen. Aber es ist ist keine Vorversicherungszeit (bei einer gesetzlichen KK) nötig.
Unterschied in Beitrag und Leistung bei freiwilliger Versicherung vs Bürgerversicherung = KEINEN
Nur die Zugangsvoraussetzungen sind anders.
PS: Du solltest nicht soviel schreiben mit Krankenkassen. Sprich (REDEN) mit einem Teamleiter/Gruppenleiter des Bereiches "freiwillige Versicherung/Bürgerversicherung".
Wenn auch er das Problem und die LÖSUNG nicht sieht; Du kannst es auch bei jeder anderen gesetzlichen KK versuchen, wenn Du seit Geburt an, noch nie bei einer gesetzlichen KK versichert warst.
Mit Gespräch meine ich, dass Du erkennst, wie der Kollege bei der angegangen KK "tickt" und kannst Dich schnell woanders umschauen, als noch Monate auf eine Entscheidung zu warten.
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