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Falsche Angaben bei Vertragsabschluss - was nun?
Verfasst: 11.07.2007, 11:17
von Keken
Hallo,
seit Anfang des Referendariats habe ich mich privat versichern lassen (DEBEKA). Bei Vertragsabschluss habe ich allerdings unterschlagen, dass ich von 2003 bis 2005 25 Sitzungen bei einer Verhaltenstherapeutin beansprucht habe - dumm, naiv. Durch private und berufliche Belastungen wird zumindest eine erneute ambulante Therapie notwendig werden.
Meine Fragen in dieser durchaus heiklen Situation:
1. Gibt es eine Möglichkeit, bei der DEBEKA lediglich in eine höhere Beitragsgruppe eingestuft zu werden, ohne dass ich wegen gemachter Falschangaben haftbar gemacht werde? Wenn dies der Fall wäre (was ich mir nicht vorstellen kann) - würden dann sowohl die PKV wie auch die Beihife meine Therapiekosten zu 100% übernehmen?
2. Falls es keine Möglichkeit gibt, bei der DEBEKA zu bleiben: Könnte ich wieder in meine alte GKV (Barmer Ersatzkasse) zurück wechseln? Sind diese verpflichtet, mich zu nehmen? Gibt es überhaupt eine Kasse, die dazu verpflichtet ist?
3. Angenommen, die DEBEKA käme ohne mein Zutun hinter mein Geheimnis mit der Psychotherapie - mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen?
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
Freundliche Grüße und herzlichen Dank
von Keken
Re: Falsche Angaben bei Vertragsabschluss - was nun?
Verfasst: 11.07.2007, 13:15
von DKV-Service-Center
hallo Keken,
erwarten Sie hier im Forum bitte keine Ratschläge wie Sie einen Versicherungsbetrug vertuschen können.
In meinen Augen kann man 25 Sitzungen nicht vergessen.
Auf gut Deutsch Sie sind ein (edit). Sie hofften das alles gut geht und keine weitere Behandlung mehr erforderlich ist, da nun erneute Behandlung angeraten ist geht Ihnen der (edit)auf Grundeis.
Ich weiss nicht was für ein Referendariat Sie machen entweder Lehrer
oder Recht in beiden Fällen ist es einfach nur .....
Was passiert jetz, die DeBeKa wird nach Kenntnisnahme vom Vertrag zurücktreten und mit an Sicherheitsgrenzender Wahrscheinlichkeit den Vertrag anfechten, wegen Arglistiger Täuschung, dass heißt von Beginn an aufheben und sollten Sie Leistungen erhalten haben diese zurückfordern.
Gruß
Verfasst: 11.07.2007, 14:15
von fwilke
... was nichts daran ändert, dass Sie sich im modifizierten Standardtarif der Debeka versichern können zum 01.07. oder 01.08..
Die AKtion war besch... das wissen Sie selbst. LEistungen erwarten Sie bitte nicht, wohlwollende Begutachtung ebenfalls nicht.
Der Weg in die GKV steht Ihnen als ehemals PKV-Versicherten NICHT offen.
Alles andere hat der Kollege schon gesagt.
Frank Wilke
Verfasst: 11.07.2007, 14:23
von Experte_24
Eine weitere Lösung wäre, die Therapie aus eigener Tasche zu zahlen...
Verfasst: 11.07.2007, 14:55
von DKV-Service-Center
[quote="fwilke"]... was nichts daran ändert, dass Sie sich im modifizierten Standardtarif der Debeka versichern können zum 01.07. oder 01.08..
Nö

) bei arglistiger Täuschung ist der Weg zu, zumindestens bei der DeBeKa.
Gruß
Verfasst: 11.07.2007, 18:00
von fwilke
wat? Seit wann gilt der Kontrahierungszwang bei der Debeka nicht mehr?
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... dtarif.pdf
Natürlich geht das auch bei der Debeka!
Da wette ich 'ne Dose Fisch drauf!
Frank Wilke
Verfasst: 11.07.2007, 20:11
von DKV-Service-Center
[quote="fwilke"]wat? Seit wann gilt der Kontrahierungszwang bei der Debeka nicht mehr?
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... dtarif.pdf
Natürlich geht das auch bei der Debeka!
Da wette ich 'ne Dose Fisch drauf!
Frank Wilke[/quote]
aber nur lebende Fische,
es gibt zwei Tatbestände welche den Kontrahierungszwang aushebeln
bei allen Gesellschaften, einen habe ich bereits genannt. In diesem Fall gilt dieser Zwang denn bei der Gesellschaft wo der Antrag als erstes danach gestellt wird .
Gruß
Verfasst: 11.07.2007, 20:43
von fwilke
Gib mir mal Deine Adresse für die Dose Fisch - und einen Link auf ein Dokument wo ich das nachlesen kann!
Danke!
Frank Wilke
Verfasst: 11.07.2007, 21:45
von Keken
Ja, ich weiß, dass ich da einen bösen Fehler begangen habe, naiv und unverantwortlich. Mich deswegen mit irgendwelchen Schimpfwörtern zu titulieren, finde ich aber ebenso unangebracht und unprofessionell.
An diejenigen hier im Forum, die sich zu meiner Situation sachlich äußern möchten, habe ich folgende Fragen:
1) Kann ich nicht einfach ohne Begründung die Krankenversicherung von privat zu gesetzlich wechseln? Mir wurde zu Anfang des Versicherungsverhältnisses gesagt, ich hätte nun noch einmal die Möglichkeit zurück in die gesetzliche Kasse zu wechseln.
2) Hätte mich eine private Krankenkasse mit einer psychotherapeutischen Vorgeschichte überhaupt genommen? Wie hätte der Risikozuschlag ausgesehen?
Vielen Dank an diejenigen, die mir hier trotzdem noch Rat geben möchten.
Freundliche Grüße
Sabrina
Verfasst: 11.07.2007, 22:20
von Frank
zu 1.)
Sich als Beamtin mit Beihilfeanspruch freiwillig zu versichern bedeutet Höchstbeitrag zahlen. Das sind über 500 EUR im Monat ohne Arbeitgeberzuschuss. Du kannst dich freiwillig versichern, wenn du in den letzen 5 Jahren 24 Monate in der GKV pflichtversichert warst.
zu 2.)
eindeutig nein.
3. Angenommen, die DEBEKA käme ohne mein Zutun hinter mein Geheimnis mit der Psychotherapie - mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen?
Der Versicherer würde vom Vertrag zurücktreten. Du könntest dich aber im Standardtarif / Basistarif weiterversichern.
Verfasst: 11.07.2007, 23:02
von Keken
Erst einmal danke für die schnelle Antwort ohne Diskriminierungen.
1. Warum sind denn die staatlichen Krankenversicherungen so immens teuer? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die einzige Ref-Anwärterin mit psychischer Krankheitgeschichte bin - das hieße ja, alle zahlen die GKV von ihrem Mini-Gehalt, denn in die PKV kommen sie nicht rein.
2. Welche weiteren Möglichkeiten hätte ich vor Vertragsabschluss gehabt, in eine bezahlbare KV zu kommen - egal ob privat oder gesetzlich?
3. Bisher hat meine KV nichts von meinen erneuten Therapieentschlüssen erfahren. Nichts desto trotz ist mein Versicherungsschutz ja nun permanent nicht gewährleistet und jederzeit anfecht- und mein Verhalten wahrscheinlich sogar strafbar. Bleibt mir nichts anderes übrig als die 500-EUR-Variante? Wie teuer wäre der Standard-/ Basistarif ? Wären darin psychotherapeutische Maßnahmen enthalten?
Danke für die Hilfe.
Sabrina
Verfasst: 12.07.2007, 10:58
von Frank
1.
Es ist ein Unterschied, ob dich dich als Ref mit Micki-Maus-Einkommen versicherst oder nach dem Referendariat als Beamter. Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.
2.
Du hättest in der GKV bleiben sollen. Bist du überhaupt beraten worden? Hast du dem Vermittler erzählt, dass du die Behandlungen gehabt hast?
3.
Strafbar ist es nicht. Die Versicherung kann anfechten. Es gibt auch Kunden, die unter diesen Umständen solche Therapien aus eigener Tasche zahlen und dann z.B. 5 Jahre nach der letzten Behandlung den Versicherer wechseln. Davon habe ich schon gehört.
Infos zum Standardtarif gibt es hier:
www.vs-24.com/dls/standardtarif.pdf
Verfasst: 12.07.2007, 14:32
von Keken
Danke, Frank, für die schnellen und kompetenten Antworten.
"2.
Du hättest in der GKV bleiben sollen. Bist du überhaupt beraten worden? Hast du dem Vermittler erzählt, dass du die Behandlungen gehabt hast?"
Naivität pur. Die Berater der DEBEKA haben sich auf mich gestürzt, einen unabhängigen Berater hatte ich nicht. Ursprünglich wollte ich bei der GKV bleiben, naiv und dumm wie ich bin habe ich aber gedacht, ich "müsste" mich jetzt privat versichern lassen. Mir war es peinlich nachzufragen. Außerdem ist die Beraterin der DEBEKA mit mir die Fragen einfach nur so durchgehuscht und hat mir die Antworten abgenommen ("So, Therapie gemacht haben Sie ja auch nicht, also Kreuzchen hier..."). Ist natürlich keine Entschuldigung.
Mir geht es jetzt gar nicht mehr so sehr um die Psychotherapie. Niemand hat sie mir verschrieben oder angeraten. Sollte die Versicherung aber aus irgend einem anderen Grund hinter die Falschangabe kommen, dann gibt es eben ein Problem. Nehmen wir mal an, ich verunglücke oder es steht eine sonstige teure Behandlung an - dann sitze ich auf den Kosten.
Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse sich bei der alten Kasse erkundigt? Machen die das nur bei Auffälligkeiten? Oder kontaktieren sie auch schon mal gerne die alte Kasse, falls durch Unfall etc. hohe Erstattungen anfallen würden?
Danke für die Hilfe,
schöne Grüße,
Sabrina
Verfasst: 12.07.2007, 14:58
von Frank
falls du jetzt erkrankst oder dich verletzt, werden die behandlungskosten auf jeden fall übernommen. sollten der versicherer bei der recherche (ärzte werden angeschrieben und nach vorerkrankungen gefragt) herausfinden, dass du behandlungen verschwiegen hast, werden sie vom vertrag zurücktreten. alle behandlungen, die nicht mit der psy.behanl. zu tun haben muss der versicherer zahlen. alle behandlungen bis zum erklären des rücktritts. bis vor kurzen wärst du dann ohne versicherungsschutz gewesen, es sei denn eine freiwillige mitgliedschaft in der gkv wäre möglich. nach dem neuen recht bleibt dann immer noch der standardtarif mit leistungen analog der gkv. man fällt heute also weicher.
die beraterin durfte keine suggestivfragen stellen. warst du allein bei diesem gespräch?
wenn ich mit einem kunden die gesundheitsfragen bespreche, erkläre ich ihm dass alle angaben wichtig sind und das auch immer alles raus kommt. es ist so. sobald irgendeine rechnung eingeht, wird der arzt angeschrieben mit einem fragebogen und die fleissige arzthelferin schreibt die ganze krankenakte ab. und dann ist wieder großes theater da.
Verfasst: 12.07.2007, 15:34
von katia
lieber frank,
krankenaktenabschrift: oh nein,

, ich war letztens wegen einer migräne beim arzt und ich habe die rechnung jetzt schon eingereicht.
heißt das, die kasse weiß jetzt schon bescheid? ist das IMMER so, dass die alten ärzte kontaktiert werden? auch bei minirechnungen von 13.20 eur? dann haben sie mich ja bald... bezahlt haben sie ihren anteil aber bereits. und weiter ist noch nichts gekommen. dauert aber sicher auch, bis so etwas geprüft ist...
ach verdammt, aber dummheit gehört auch bestraft.... leider war keiner mit beim gespräch. ich hatte ohnehin den eindruck, dass die gute beraterin einfach froh war, eine junge, sehr vital aussehende referendarin für die pkv zu gewinnen. sie hat in allen bereichen suggestivfragen gestellt. auch als ich ihr von einer herzuntersuchung berichtete, meinte sie ganz lässig, da es ja keinen befund gegeben habe, wäre das kein thema. und ich hatte auch noch ausdrücklich gefragt, wie meine angaben überprüft würden. sie meinte lediglich, dass bei größeren auffälligkeiten die kasse kontaktiert würde, es bei mir aber dazu gar keinen anlass gäbe.
wie naiv kann man eigentlich sein? ich wäre nicht in die pkv gegangen, wenn ich nicht der festen aber völlig haltlosen überzeugung gewesen wäre, ich wäre dazu als beamter verpflichtet.
danke für eine kurze antwort auf meine fragen (
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