PKV Fragen

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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yuser
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Beitragvon yuser » 23.07.2013, 19:37

GS hat geschrieben:Ja: Nein!

Die Kassen passen bei rein auschließlich privat behandelnden Ärzte und Zahnärzten - vulgo: ohne Kasssenzulassung - unter anderem also auch bei Krankenhaus-Chef(zahn)ärzten.

Dann hilft auch der ambulante Restkostentarif nur noch zur halben Miete - Ende oben offen, wenn du Pech hast bzw. den falschen Tarif gezogen hast.

Was kostet z. B. eine Dialyse - 3x wöchentlch? Du würdest nicht mehr froh werden, wenn es heißt: Ende oben offen.

Gruß von
Gerhard


Hallo Gerhard,

bei reinen Privatärzten oder Privatkliniken sehe ich die Probleme natürlich - da ist die Voll-PKV mit entsprechenden Tarifen überlegen. Aber theoretisch kann sich die GKV ja auch mit freiwilligen Leistungen bei Privatärzten an der Rechnung beteiligen, beim 182er der ARAG würden da ja ein paar Cent oder Euros ausreichen um die 100 % Erstattung zu bekommen.

Ist das bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt wirklich ein Problem (Stationär ist eh Sachleistungsprinzip mit entsprechender Zusatzversicherung um sich auch hier den Privatstatus zu holen) ? Normale GKV Patienten können im Zweifelsfall ja auch durch den Chefarzt gecheckt werden, da ist ja generell mal eine Kassenzulassung da ?!?

Ich sehe für mich den Vorteil dass ich nicht mit Haut und Haaren einer PKV gehöre sondern, wenn sich dieses System nicht bewähren sollte, ins Sachleistungsprinzip zurück kann.

Danke und Gruß

GS
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Beitragvon GS » 23.07.2013, 22:29

Hallo Yuser,

klar, es gibt auch Gründe, die für die Lösung "GKV-Kostenerstattung + Restkosten ambulant/Zahn" sprechen. Du nennst ja einige.
... Aber theoretisch kann sich die GKV ja auch mit freiwilligen Leistungen bei Privatärzten an der Rechnung beteiligen, beim 182er der ARAG würden da ja ein paar Cent oder Euros ausreichen um die 100 % Erstattung zu bekommen.
Sie darf nicht, und warum sollte sie es dann tun? Vorstellbar allenfalls, wenn sie selbst den Restkostentarif im Rahmen einer Kooperation vermittelt hat. Wenn aber nur ein par Euro zu 100% fehlen, kommt es auf diese "Kulanz" auch nicht an.

Ist das bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt wirklich ein Problem (Stationär ist eh Sachleistungsprinzip mit entsprechender Zusatzversicherung um sich auch hier den Privatstatus zu holen)?
Der Patient hat jedenfalls keinen Einfluss darauf. Und klar: Stationär gehen die Uhren anders, da genügt eine normale Zusatzversicherung, auch ohne dass generell das Kostenerstattungsprinzip vereinbart ist.

Normale GKV Patienten können im Zweifelsfall ja auch durch den Chefarzt gecheckt werden, da ist ja generell mal eine Kassenzulassung da ?!?
Chefarzt als Vertragsarzt/Kassenarzt? Das wäre mir neu. Auf einem anderen Blatt steht, dass er sich Kassenpatienten auch mal anschaut und bei der Behandlung mitmischt, Geld sieht die Klinik dafür jedenfalls nicht. Also eher die Ausnahme, aber - und das ist nicht unwichtig - möglich ist es schon.

Kosterstattungsprinzipienreiter - das ist jetzt nicht despektierlich gemeint, nur so als Wortspiel - können natürlich als Selbstzahler auftreten, verzichten dabei auf den Kassenanteil und begnügen sich mit den i. d. R. 50% aus dem Restkostentarif.

Gruß von
Gerhard

yuser
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Beitragvon yuser » 23.07.2013, 23:21

Hallo Gerhard,

Danke für die Kommentare.

"Kosterstattungsprinzipienreiter" - das ist gut :)
Ich verstehe das nicht falsch. Mir persönlich geht es nicht darum als Selbstzahler aufzutreten weil mir das was gibt, mein Ansinnen war das Leistungsniveau mit der GKV zu steigern ohne in die PKV zu "müssen".

Jetzt gibt es natürlich wie immer wieder Vor- und Nachteile. Nur wenn sich herausstellt dass dieses Konstrukt so gar nicht funktioniert oder die Nachteile im Sinne von z.B. nicht gedeckelten Kostenrisiken, die ich selbst nicht steuern kann, überwiegen -- dann mach ich wieder Schluss mit Kostenerstattung. Das Handling und was wie läuft hoffe ich dann eben in jungen Jahren herauszufinden und potenziell mit Beträgen die mich nicht umbringen werden sondern maximal nur ärgern.

Klar, die 60% aus dem Restkostentarif sind da und stehen ihm Raum - wenn ich mich jetzt dafür entscheide zur Koryphäe zu gehen und es um ein paar hundert € geht und ich davon 40 % selbst zahle... dann ist das sicher nicht das Problem. Oder anderes Beispiel: Heilpraktiker. Da entscheide ich mich quasi auch bewusst dafür die Behandlung selbst zu zahlen, wenn es dann "nur" 40 % sind dann ist das auch nicht schlecht.

Was ich aber aus den Anmerkungen meine herauszulesen ist ein wohl nicht ganz so doller Ruf des Kostenerstattungsprinzips. Vielleicht überbewerte ich den Nutzen einfach oder sehe die Risiken nicht so deutlich wie die Profis hier.

Viele Grüße

GKVler
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Beitragvon GKVler » 25.07.2013, 12:22

Ich war immer der Meinung, dass es eine Familienversicherung gibt, die beitragsfrei für Kind und Ehefrau ist?

das kommt drauf an: seid ihr verheiratet? wie ist der Ehemann versichert? wie ist die Ehefrau versichert? wie hoch ist das EInkommen des Mannes, wie hoch das Einkommen der Frau?

ne typische Kombination wäre:
Ehemann, Einkommen über JAE, privat versichert
Ehefrau, Einkommen unter JAE bzw. in Elternzeit, gesetzlich versichert
=> für die Kinder müssen Beiträge gezahlt werden, für die Ehefrau ggf. auch (in Elternzeit kann Beitragsfreiheit bestehen, sonst werden Beiträge vom Einkommen gezahlt)
Alternative: Ehemann wie vorher, Ehefrau ist Hausfrau, kein Job, kein eigenes Einkommen => für Kinder müssen Beiträge gezahlt werden, für die Ehefrau werden die Beiträge aus dem Einkommen des Ehemanns berechnet
in der Konstellation kann natürlich auch die ganze Familie in die PKV wechseln, hier müssen allerdings auch für jede Person Beiträge gezahlt werden (in der GKV erfolgt die Beitragsberechung nach dem Einkommen, in der PKV erfolgt die Beitragsberechnung nach dem persönlichen Risiko)

eine andere Kombination:
Ehemann, Einkommen über JAE, gesetzlich versichert
Ehefrau, Einkommen unter JAE bzw. in Elternzeit
=> Kinder sind beitragsfrei mitversichert, Ehefrau ist in der Elternzeit beitragsfrei, sonst zahlt sie Beiträge vom Einkommen
Alternative: Ehemann wie oben, Ehefrau ist Hausfrau ohne Job und eigenes Einkommen
=> Kinder und Ehefrau sind beitragsfrei familienversichert

es gibt natürlich noch einige andere Konstellationen - mit anderen Auswirkungen auf die Versicherung/Beitragspflicht


Also meine Lage ist wie folgt: Ich verdiene über die JAEG, zahle Höchstbeitrag in der GKV, und meine zukünftige Ehefrau darunter. Beide wären in der GKV versichert: W
- Wie gestaltet sich die Lage vor Geburt des Kindes: müssen beide Partner immer noch den eigenen GKV Beitrag zahlen oder gibt es da schon eine Familienversicherung, die greift und man zahlt nur noch einen?
- Nach Geburt des Kindes: wieviel muss ich dann für die KK zahlen? Immer noch meinen Höchstbeitrag + Beitrag meiner Frau + 150€ für mein Kind, wenn wir alle bei der GKV versichert bleiben wollen?

siehe oben: ob und wie hoch die zu zahlenden Beiträge sind, ist abhängig von eurer persönlichen Situation

Liegt das daran, dass ich freiwillig versichert bin oder was ist hier das ausschlaggebende Kriterium?


die ausschlaggebenden Kriterien sind die Vesicherung (PKV oder GKV), die Beschäftigung (versicherungspflichtiger Job ja oder nein, Elternzeit/Elterngeldbezug ja oder nein, Job von Ehefrau über JAE ja oder nein, Einkommen der Ehefrau und der Kinder)


Hintergedanke ist der, dass ich bei einer PKV auch 150€ Beitrag für ein Kind habe bei jedoch besseren Leistungen für meine Kinder, oder?

wie ich schon im anderen Forum geschrieben habe, ist diese pauschale Aussage nicht ganz richtig. Es gibt sowohl bei der GKV als auch bei der PKV Vorteile - sowohl im Leistungs- als auch im Beitragsbereich. Gerade für Familien - besonders für Familien mit drei Kindern - bietet die GKV einige Vorteile. Das ist politisch auch so gewollt.

welche Vor- und Nachteile für dich ausschlaggebend sind, musst du selbst entscheiden. Diese Entscheidung kann dir niemand abnehmen. Hier findest du noch einen Vergleich PKV-GKV www krankenkasseninfo.de/vergleich-gkv-pkv.php

Du schreibst häufig so, als wäre die Bürgerversicherung schon ein beschlossene Sache. Das ist sie nicht. Ob sie kommt oder nicht, kann dir heute niemand sagen. Wie die Situation in 5, 10 oder 20 Jahren ist, ebenso wenig.

viele Leute, die in den 80ern oder 90ern in der gleichen Situation wie du waren und sich für die PKV entschieden haben in der Erwartung, dass sie in späteren Jahren wieder zurück in die GKV kommen, müssen/mussten die Erfahrung machen, dass dies nicht mehr oder nur unter erheblichen finanziellen Einbussen (temporärer Gehaltsverzicht um unter die JAE zu kommen) möglich ist. Diese Regelungen gab es zu der Zeit, als sie ihre Entscheidung getroffen haben noch nicht - daher konnten sie sie auch nicht mit einbeziehen.

dir geht es so ähnlich: wie die gesetzlichen Regelungen aussehen, wenn du 40, 50, 60 Jahre alt bist, weißt du nicht und auch niemand anderes. Es kann sein, dass es dann die Bürgerversicherung gibt (in welcher Ausgestaltung auch immer). Es kann aber auch anders sein. Das kann dir heute niemand sagen. Die Bürgerversicherung (und auch die Kopfpauschale) sind seit mehr als 10 Jahren im Gespräch - ohne dass sie bislang eingeführt wurden. Nicht unter Rot-Grün bis 2005, nicht unter Schwarz-Rot, und auch nicht unter Schwarz-Gelb.

ob du solche Spekulationen über die Zukunft - und die sind es aktuell - in deine Entscheidung mit einbeziehst, musst du selbst wissen.

peterpan
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Hände weg

Beitragvon peterpan » 10.08.2013, 09:24

Ich als Rentner und PKV-Geschädigter,kann ihnen nur Raten "Hände weg von der PKV"
Zusatzversicherungen leisten ähnliches und sind jederzeit Kündbar.


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