Probatorische Sitzungen.. gilt als PT Behandlung?

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Abigaijl
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Probatorische Sitzungen.. gilt als PT Behandlung?

Beitragvon Abigaijl » 29.07.2013, 14:39

Hallo,

ich habe eine Frage hinsichtlich probatorischer Sitzungen beim Psychotherapeuten. Aktuell bin ich privat versichert, spiele aber mit dem Gedanken die Kasse zu wechseln. Da ich aufgrund einer emotional sehr destruktiven Beziehung drohte in eine Despression zu rutschen habe ich mich bei einem Psychotherapeuten gemeldet und 4 probatorische Sitzungen gehabt. Wir haben uns geeinigt, keine fortführende Therapie zu machen, da sich meine Probleme durch die Trennung von alleine erledigten.

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich die Sitzungen aus meiner Tasche zahle und nicht angebe oder ob ich die probatorischen Sitzungen abrechnen lasse über die PKV. Im Diagnosefeld steht: Akute Belastungsreaktion.

Gelten denn probatorische Sitzungen als Psychotherapeutische Behandlung?
Muss ich die genauso angeben wie eine Psychotherapie?


Vielen Dank für eure Hilfe!


Liebe Grüße!

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 29.07.2013, 18:13

Hallo Abigaijl,
spiele aber mit dem Gedanken die Kasse zu wechseln
Bereits dieser Gedanke könnte falsch sein - "lohnt sich" in Zeiten von Uni-Sex (und aus anderen Gründen) in der Regel nicht.

Probatorische Sitzungen müssen Sie angeben, allerdings sieht "die PKV" dies nicht ganz so kritisch (je nach Versicherer), da ja keine Therapie begonnen wurde und es sich um eine eindeutig "exogene" wahrscheinlich "einmalige" (?) Ursache handelte (akute Beziehungsproblematik)

Warum wollen Sie den Versicherer wechseln?

Freundliche Grüße
RG

Witzig: Uni-S-e-x ist Uni-s*p*a*m ;-)

Abigaijl
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Beitragvon Abigaijl » 29.07.2013, 19:38

Weil ich für einen Studententarif und 32 Jahre trotzdem um die 350€ zahle. Ich würde mich gerne umgucken, obs einen billigeren Anbieter gibt. Eventuell würde ich auch aus der privaten rausgehen.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 30.07.2013, 09:48

obs einen billigeren Anbieter gibt
Wenn "billiger" Ihr Motiv ist, sollten Sie m.E. tatsächlich "aus der Privaten rausgehen" (wenn das für Sie möglich ist).

Freundliche Grüße
RG

Max80
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Beitragvon Max80 » 30.07.2013, 11:43

Solange man Studentin ist, hat man keinen berechtigten Grund zur Kasse zu wechseln, finanzielle Gründe gelten nicht. Die Private bleibt die Krankenversicherung bis du etwas anderes machst als studieren.

Später im Beruf sieht die Situation dann vielleicht wieder anders aus, je nachdem wie die Einkommensverhältnisse sind. Billiger ändert sich kurz- und mittelfristig betrachtet je nach beruflicher Situation. Nur auf langer Sicht (halbe Dekade) wäre wohl in vielen Fällen, die Gesetzliche günstiger.


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