Probatorische Sitzungen.. gilt als PT Behandlung?
Verfasst: 29.07.2013, 14:39
Hallo,
ich habe eine Frage hinsichtlich probatorischer Sitzungen beim Psychotherapeuten. Aktuell bin ich privat versichert, spiele aber mit dem Gedanken die Kasse zu wechseln. Da ich aufgrund einer emotional sehr destruktiven Beziehung drohte in eine Despression zu rutschen habe ich mich bei einem Psychotherapeuten gemeldet und 4 probatorische Sitzungen gehabt. Wir haben uns geeinigt, keine fortführende Therapie zu machen, da sich meine Probleme durch die Trennung von alleine erledigten.
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich die Sitzungen aus meiner Tasche zahle und nicht angebe oder ob ich die probatorischen Sitzungen abrechnen lasse über die PKV. Im Diagnosefeld steht: Akute Belastungsreaktion.
Gelten denn probatorische Sitzungen als Psychotherapeutische Behandlung?
Muss ich die genauso angeben wie eine Psychotherapie?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße!
ich habe eine Frage hinsichtlich probatorischer Sitzungen beim Psychotherapeuten. Aktuell bin ich privat versichert, spiele aber mit dem Gedanken die Kasse zu wechseln. Da ich aufgrund einer emotional sehr destruktiven Beziehung drohte in eine Despression zu rutschen habe ich mich bei einem Psychotherapeuten gemeldet und 4 probatorische Sitzungen gehabt. Wir haben uns geeinigt, keine fortführende Therapie zu machen, da sich meine Probleme durch die Trennung von alleine erledigten.
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich die Sitzungen aus meiner Tasche zahle und nicht angebe oder ob ich die probatorischen Sitzungen abrechnen lasse über die PKV. Im Diagnosefeld steht: Akute Belastungsreaktion.
Gelten denn probatorische Sitzungen als Psychotherapeutische Behandlung?
Muss ich die genauso angeben wie eine Psychotherapie?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße!