6 fehlende PKV- Beiträge. Ist Schuldenschnitt möglich ?
Verfasst: 14.08.2013, 19:56
ich bin 6 Monate mit den PKV Beiträgen im Rückstand. Habe nun von den neuen gesetzlichen Regelungen des Bundesgesundheitsamtes, die am 01. August in Kraft getreten sind gehört. Es soll nun auch rückwirkend eine Ermäßigung der Beitragsschulden möglich sein. Ein sogenannter Notlagentarif. Etwa 100 bis 125 € Monatsbeitrag.
Mein Versicherer hat nach erreichen von 1900€ Beitragsrückstand bis Mai mir vor ca. 5 Wochen seinen Anwalt auf den Hals gehetzt, der natürlich auch noch ca. 200€ zusätzlich will. Die Zahlungsfrist, die am 29.07 auslief ist ohne eine weitere Ankündigung geblieben, ausser dass wenn ich Raten zahlen will, eben noch ein paar Anwalts- Hunderter dazu kommen. Muss allerdings dazu sagen dass ich den Juni Beitrag zusammen mit dem Juli Beitrag etwa mitte des Julie überweisen konnte. Ich hatte meiner PKV ebenfalls mitte Julie vorgeschlagen, dass ich ihr die Hälfte der fehlenden Beiträge sofort überweisen würde wenn sie mir die Restschuld dafür erlassen ( ich hatte bis dahin von der neuen Regelung, die ab 01.08 in Kraft tritt garnichts gewußt ). Dafür würde ich dann in die GKV wechseln, was für meine PKV ( bei der ich schon 27 Jahre bin ) kein schlechtes Geschäft wäre. Ich bin nun immerhin bald 55 Jahre. Dieses Angebot hat sie im Julie abgelehnt. Momentan habe ich noch keinen weiteren Kontakt mit ihr aufgenommen. Bin nun auch Arbeitnehmer und mittlerweile in der GKV, was ev. besser für mich ist. Das weiß die PKV allerdings nicht. Meine Frage. Da die neue gesetzliche Regelung in etwa meinem Jiuli- Angebot an die PKV entspricht. Wäre es möglich dies nun doch zu erreichen ? Oder ist alles noch nicht absehbar, da das Gesetz noch ganz jung ist ? Oder ist es gar nicht möglich ?
Mein Versicherer hat nach erreichen von 1900€ Beitragsrückstand bis Mai mir vor ca. 5 Wochen seinen Anwalt auf den Hals gehetzt, der natürlich auch noch ca. 200€ zusätzlich will. Die Zahlungsfrist, die am 29.07 auslief ist ohne eine weitere Ankündigung geblieben, ausser dass wenn ich Raten zahlen will, eben noch ein paar Anwalts- Hunderter dazu kommen. Muss allerdings dazu sagen dass ich den Juni Beitrag zusammen mit dem Juli Beitrag etwa mitte des Julie überweisen konnte. Ich hatte meiner PKV ebenfalls mitte Julie vorgeschlagen, dass ich ihr die Hälfte der fehlenden Beiträge sofort überweisen würde wenn sie mir die Restschuld dafür erlassen ( ich hatte bis dahin von der neuen Regelung, die ab 01.08 in Kraft tritt garnichts gewußt ). Dafür würde ich dann in die GKV wechseln, was für meine PKV ( bei der ich schon 27 Jahre bin ) kein schlechtes Geschäft wäre. Ich bin nun immerhin bald 55 Jahre. Dieses Angebot hat sie im Julie abgelehnt. Momentan habe ich noch keinen weiteren Kontakt mit ihr aufgenommen. Bin nun auch Arbeitnehmer und mittlerweile in der GKV, was ev. besser für mich ist. Das weiß die PKV allerdings nicht. Meine Frage. Da die neue gesetzliche Regelung in etwa meinem Jiuli- Angebot an die PKV entspricht. Wäre es möglich dies nun doch zu erreichen ? Oder ist alles noch nicht absehbar, da das Gesetz noch ganz jung ist ? Oder ist es gar nicht möglich ?