PKV Wechsel oder eine Alternative

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gucky
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PKV Wechsel oder eine Alternative

Beitragvon gucky » 09.09.2013, 15:09

Ich habe auch eine Frage zum leidigen Thema raus aus der PKV. Vielleicht hat ja jemand eine Tip. Ich bin Ende 40 und seit 1996 in der PKV. Prizipiell will ich eigentlich nicht wechseln aber die Beiträge werden mir zu teuer. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Da meine Frau französische Staatsbürgerin ist und bisher in Deutschland nicht gearbeitet hat muss sie sich auch privat versichern (jedenfalls mein Wissenstand) und natürlich meine Kinder ebenfalls. Das heisst ich bin Alleinverdiener mit einem normalen Job. Mein Gehalt liegt unter der aktuellen Bemessungsgrenze aber oberhalb der von 1996, heisst ich kann nicht wechseln. Das heisst aber auch das ich im Monat um die 1200 EUR KV bezahle was einfach zu viel ist da ja noch weitere Fixkosten wie Miete usw dazukommen.
Hat jemand eine Idea was man machen oder versuchen könnte? Danke.

dr.kuwano
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Beitragvon dr.kuwano » 10.09.2013, 09:26

Hallo,

Stunden reduzieren und das Gehalt unter die Grenze von 1996 druecken scheint die einzige Variante um in die gesetliche zu kommen.

Da muss dann aber auch der AG mitmachen.
Viel Glueck.

Gruss Olaf
PS bei mir hat es geklappt :-)

gucky
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Beitragvon gucky » 10.09.2013, 10:25

Und dann? Ich muss ja trortdem meine Miete usw. bezahlen. Wenn ich es richtig sehe wäre das ja für mindestens ein Jahr, es ist jetzt schon zu wenig Geld da. So richtig kann ich mich damit nicht anfreunden.

Max80
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Beitragvon Max80 » 10.09.2013, 11:00

Wenn du in der Privaten bleiben möchtest und dir die 17 Jahre Altersrückstellungen, sowie Chance auf Standardtarif nicht verlieren möchtest: Tarifwechsel nach §204 VVG.

Selber machen würde ich bei mangelnden Wissen nicht empfehlen. Da kannst du dich an Makler (vorzugsweise vielleicht den, der dich evt. in deine PKV vermittelt hast) wenden oder Unternehmen beauftragen, die damit Geld machen. Oh wenn dir wer einen neuen PKV Vertrag bei einer anderen Gesellschaft vorschlägt oder den alten Vertrag kündigen und nicht wechseln, dann lass es lieber sein!

Edit:
Warum solltest du nicht zurück können? Die aktuelle Grenze von 52.200€ hast du ja nach deinen Angaben unterschritten. Diese Sonderregelung von 2002 in §6 greift glaube ich nur, damit du nicht aus der PKV fliegst. Und das Einkommen von 1996 ist mit dem heutigen Wert nicht vergleichbar.

gucky
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Beitragvon gucky » 10.09.2013, 17:16

Ich habe es versucht das mit den rausgehen aufgrund des Gehaltes. Die AOK sagt für Kunden die vor 2000? drin sind gelten die alten Bemessungsgrenzen. Das heisst die können anheben soviel sie wollen es ändert nichts.
Ja ich muss mal einen Makler einsetzen. Mal sehen ich hatte gehofft es gäb einen Tipp wie man ohne grössere Problem rauskommt.

dr.kuwano
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Beitragvon dr.kuwano » 11.09.2013, 09:24

wenn Du es geschickt machst nur zwei Monate weniger gehalt.

Im dezember gehalt runter dann muss der AG dich pflichtversichert melden , um im Februar wieder rauf dann endet die Pflichtversicherung Ende des Jahres.

Musst nur mit Deinem AG reden das der Mitspielt.
Viel Glueck

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 12.09.2013, 12:11

@Max80:
...sowie Chance auf Standardtarif nicht verlieren möchtest: Tarifwechsel nach §204 VVG.

Wenn man einen Tarifwechsel nach §204 korrekt durchführt, verliert man nicht das Recht auf Standardtarif. Man bleibt in der "alten Welt" und in "Bi-S*ex"!

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 12.09.2013, 12:54

@ Roland Gutsch

So wie Sie es meinen ist es natürlich richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Es gibt durchaus sinnige Tarifwechsel nach §204 VVG, die in Unisex und im Verlust des Rechts auf Standardtarif enden.

Gruß aus Leipzig
Philipp Mättig

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 12.09.2013, 13:35

Meinen Sie Fälle, bei denen der Alt-Tarif so "leistungsschwach" ist, dass die "Uni-S*ex-Alternative" wegen der besseren Leistungen gewählt wird?

Ansonsten ist mir noch kein "sinniger" Wechsel von "Bi" in "Uni" untergekommen.

Freundliche Grüße
RG

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 12.09.2013, 19:40

Ja genau das. Mir fällt spontan die Debeka ein.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 12.09.2013, 22:08

O.K. - das sehe ich genau so. Allerdings ist unser "Bestand" dort im sehr überschaubaren (Mini)-einstelligen Bereich, deshalb noch nie praktisch durchgeführt.

Ggf. könnte es ja z.B. noch bei der Hanse-Merkur Sinn machen - da sieht es allerdings in unserem Bestand genau so aus, deshalb ebenfalls keine praktische Erfahrung.

Freundliche Grüße
RG

Max80
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Beitragvon Max80 » 01.10.2013, 10:55

Roland Gutsch hat geschrieben:@Max80:
...sowie Chance auf Standardtarif nicht verlieren möchtest: Tarifwechsel nach §204 VVG.

Wenn man einen Tarifwechsel nach §204 korrekt durchführt, verliert man nicht das Recht auf Standardtarif. Man bleibt in der "alten Welt" und in "Bi-S*ex"!


Was bitte ist an meiner Aussage falsch, dass sie es dementieren müssen? Eine Erklärung wäre nicht schlecht, damit ich ihnen folgen kann, da ich aus meiner Sicht nichts anderes geschrieben habe.

Ob nun Bi oder Uni besser ist kann ich nicht beurteilen, ich habe gehört Bi soll besser sein, aber ich habe dazu hier auch absolut nichts geschrieben. Das können sie ja dann nicht als falsch bezichtigen, wenn ich noch nicht einmal etwas erwähnt habe.

Max80 hat geschrieben:Wenn du in der Privaten bleiben möchtest und dir die 17 Jahre Altersrückstellungen, sowie Chance auf Standardtarif nicht verlieren möchtest: Tarifwechsel nach §204 VVG.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 01.10.2013, 16:44

@Max80
...da ich aus meiner Sicht nichts anderes geschrieben habe.
Sie haben Recht - das war ein Missverständnis meinerseits - sorry.

Max80
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Beitragvon Max80 » 01.10.2013, 18:17

Roland Gutsch hat geschrieben:@Max80
...da ich aus meiner Sicht nichts anderes geschrieben habe.
Sie haben Recht - das war ein Missverständnis meinerseits - sorry.

Da bin ich erleichtert, danke.

NeueKV
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Beitragvon NeueKV » 05.10.2013, 17:33

neine, da gibt es seit 1. August eine neue Rechtslage durch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (KVBeitrSchG)

Dort wurde nämlich auch eine neue rechtliche Regelung eingeführt, nach der niemand mehr so ohne weiteres aus der Pflichtversicherung oder Familienversicherung OHNE direkten Anschluss in einer freiwilligen VErsicherung herauspurzeln kann.

Ich zitierte mal die Website der BKKs (Geamtverband) wie diese neue Regelung auszulegen ist:

3. Obliqatorische Anschlussversicherung ab 01.08.2013

Mit dem "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" wird beginnend ab 01.08.2013 eine obligatorische Anschlussversicherung eingeführt. Ziel ist es, einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Künftig schließt sich grundsätzlich an jede Beendigung einer Versicherungspflicht oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft an, ohne dass es einer Erklärung oder Anzeige des Mitglieds bedarf; eine Vorversicherungszeit ist nicht zu erfüllen. Das Mitglied kann innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse seinen Austritt erklären. Voraussetzung ist allerdings, dass das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist der Austritt unwirksam.

Quelle (Danke Der KV-Profi, btw!): http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159909,0

Das bedeutet also dass nunmehr auch eine nur einmonatige Pflichtversicherung ausreicht, um aus der PKV wieder in die GKV zurückzukehren und dann nach einem vollen Monat wieder bei einem Gehalt oberhalb der JAEG die Versicherung auf freiwilliger Basis weitergeführt werden kann -hi-
Hat wahrscheinlich keiner im Gesetzgebungsverfahren so richtig erkannt....

Also geht das ohne Probleme, ältere Lohnzettel interessieren nicht denn "eine Vorversicherungszeit ist nicht (mehr) zu erfüllen"


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