Wer kann mir helfen und kennt sich mit §199,2 VVG aus
Verfasst: 26.09.2013, 16:45
Ich bin seit über 30 Jahren in der PKV versichert. Zuletzt als Beihilfeberechtigter ( 30 % PKV) wg. dem Beihilfeanspruch meiner verstorbenen Frau.
Vor 2 Jahren habe ich wieder geheiratet. Ich habe vergessen, dies der Beihilfe und der PKV mitzuteilen bzw. mir war gar nicht bewußt das ich dies natürlich hätte machen müssen.
Da ich keine Rechnungen einreichen mustte fiel der Beihilfe der Wegfall des Beihilfeanspruches erst jetzt auf.
Die PKV lehnt jetzt die Anpassung auf vollen Versicherungsschutz wg. angeblicher Vorerkrankungen ab und ich könnte angeblich nur in den Basistarif.
In § 199,2 steht doch das der Versicherungsschutz grundsätzlich im Rahmen der bestehenden Krankheitstarife voll anzupassen ist. Die 6 Monate beziehen sich m.E. nur auf den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten.
Ist es nicht so das mir ein Volltarif ggf. allerdings mit angemessenen Zuschlägen zusteht.
Wäre ganz prima , wenn jemand Infos für mich hat oder Ansprechpartner nennen könnte.
Vielen Dank
Vor 2 Jahren habe ich wieder geheiratet. Ich habe vergessen, dies der Beihilfe und der PKV mitzuteilen bzw. mir war gar nicht bewußt das ich dies natürlich hätte machen müssen.
Da ich keine Rechnungen einreichen mustte fiel der Beihilfe der Wegfall des Beihilfeanspruches erst jetzt auf.
Die PKV lehnt jetzt die Anpassung auf vollen Versicherungsschutz wg. angeblicher Vorerkrankungen ab und ich könnte angeblich nur in den Basistarif.
In § 199,2 steht doch das der Versicherungsschutz grundsätzlich im Rahmen der bestehenden Krankheitstarife voll anzupassen ist. Die 6 Monate beziehen sich m.E. nur auf den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten.
Ist es nicht so das mir ein Volltarif ggf. allerdings mit angemessenen Zuschlägen zusteht.
Wäre ganz prima , wenn jemand Infos für mich hat oder Ansprechpartner nennen könnte.
Vielen Dank