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Wer kann mir helfen und kennt sich mit §199,2 VVG aus

Verfasst: 26.09.2013, 16:45
von hoff
Ich bin seit über 30 Jahren in der PKV versichert. Zuletzt als Beihilfeberechtigter ( 30 % PKV) wg. dem Beihilfeanspruch meiner verstorbenen Frau.
Vor 2 Jahren habe ich wieder geheiratet. Ich habe vergessen, dies der Beihilfe und der PKV mitzuteilen bzw. mir war gar nicht bewußt das ich dies natürlich hätte machen müssen.
Da ich keine Rechnungen einreichen mustte fiel der Beihilfe der Wegfall des Beihilfeanspruches erst jetzt auf.
Die PKV lehnt jetzt die Anpassung auf vollen Versicherungsschutz wg. angeblicher Vorerkrankungen ab und ich könnte angeblich nur in den Basistarif.
In § 199,2 steht doch das der Versicherungsschutz grundsätzlich im Rahmen der bestehenden Krankheitstarife voll anzupassen ist. Die 6 Monate beziehen sich m.E. nur auf den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten.
Ist es nicht so das mir ein Volltarif ggf. allerdings mit angemessenen Zuschlägen zusteht.
Wäre ganz prima , wenn jemand Infos für mich hat oder Ansprechpartner nennen könnte.
Vielen Dank

Re: Wer kann mir helfen und kennt sich mit §199,2 VVG aus

Verfasst: 26.09.2013, 17:12
von Philipp Mättig
[quote="hoff"
Ist es nicht so das mir ein Volltarif ggf. allerdings mit angemessenen Zuschlägen zusteht.
Vielen Dank[/quote]

Moin,

grundsätzlich ist dies auch meine Auslegung des entsprechenden Paragraphen. Die Frage die sich stellt: Was ist angemessen?
Im Prinzip könnten man, bei entsprechenden Zuschlägen, bei jeglichen Vorerkrankungen, auch im Neugeschäft, Angebote machen.
Nur macht dies oft keinen Sinn, weil die Zuschläge exorbitant wären.
Nehmen wir also an, Sie bekämen so ein Angebot, würde dies nicht ubedingt Ihren Vorstellungen entsprechen. Mutmaßlich haben Sie auch nur für einen 30% Tarif Rückstellungen aufgebaut. Der BTN könnte also durchaus interessant für Sie sein.

Gruß
Philipp Mättig