Herauslösen Lebensgefährtin und Kind - Unterhalt
Verfasst: 08.10.2013, 06:50
Hallo,
ich hatte für meine Ex-Lebensgefährtin, mein Kind und mich eine PKV abgeschlossen. Ich bezahle derzeit die kompletten Beiträge. Die Ex-Lebensgefährtin ist von mir schwanger, so dass ich auch gegenüber ihr für die nächsten ca. 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet bin. Es ist klar, dass ich Krankenversicherungsbeiträge nicht mit Unterhalt verrechnen darf. Sie ist mit Kind weggezogen, Unterhalt bezahle ich.
Ich will, dass sie ihren Anteil selbst bezahlt (Kind will und muss ich weiter versichern). Mein Rechtsanwalt meint, dass ich das einklagen muss, da sie die Versicherung nicht freiwillig übernehmen will. Leider ist er nicht auf Krankenversicherungsrecht spezialisiert. Wie kann ich die PKV bei meiner Ex-Lebensgefährtin herauslösen?
Ebenso haben wir eine Regelung Selbstbeteiligung 1000 EUR / Jahr. Muss ich diese Arztrechnungen bezahlen oder muss sie das tun (Beiträge zahle wie gesagt derzeit ich)?
Ebenso sieht Tarif bei stationärer Behandlung nur gesetzliche Leistungen vor. Was, wenn sie zur Entbindung von sich aus Wahlleistungen beansprucht? Dann zahlt die PKV natürlich nur den gesetzlichen Anteil. Muss ich den Differenzbetrag bezahlen oder muss sie das tun? Ich kann mir gut vorstellen dass Sie mir "eins auswischen" will, somit brauche ich Klarheit.
DANKE vorab!
Viele Grüße,
Rolf
ich hatte für meine Ex-Lebensgefährtin, mein Kind und mich eine PKV abgeschlossen. Ich bezahle derzeit die kompletten Beiträge. Die Ex-Lebensgefährtin ist von mir schwanger, so dass ich auch gegenüber ihr für die nächsten ca. 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet bin. Es ist klar, dass ich Krankenversicherungsbeiträge nicht mit Unterhalt verrechnen darf. Sie ist mit Kind weggezogen, Unterhalt bezahle ich.
Ich will, dass sie ihren Anteil selbst bezahlt (Kind will und muss ich weiter versichern). Mein Rechtsanwalt meint, dass ich das einklagen muss, da sie die Versicherung nicht freiwillig übernehmen will. Leider ist er nicht auf Krankenversicherungsrecht spezialisiert. Wie kann ich die PKV bei meiner Ex-Lebensgefährtin herauslösen?
Ebenso haben wir eine Regelung Selbstbeteiligung 1000 EUR / Jahr. Muss ich diese Arztrechnungen bezahlen oder muss sie das tun (Beiträge zahle wie gesagt derzeit ich)?
Ebenso sieht Tarif bei stationärer Behandlung nur gesetzliche Leistungen vor. Was, wenn sie zur Entbindung von sich aus Wahlleistungen beansprucht? Dann zahlt die PKV natürlich nur den gesetzlichen Anteil. Muss ich den Differenzbetrag bezahlen oder muss sie das tun? Ich kann mir gut vorstellen dass Sie mir "eins auswischen" will, somit brauche ich Klarheit.
DANKE vorab!
Viele Grüße,
Rolf