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Herauslösen Lebensgefährtin und Kind - Unterhalt

Verfasst: 08.10.2013, 06:50
von Rolf_M
Hallo,

ich hatte für meine Ex-Lebensgefährtin, mein Kind und mich eine PKV abgeschlossen. Ich bezahle derzeit die kompletten Beiträge. Die Ex-Lebensgefährtin ist von mir schwanger, so dass ich auch gegenüber ihr für die nächsten ca. 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet bin. Es ist klar, dass ich Krankenversicherungsbeiträge nicht mit Unterhalt verrechnen darf. Sie ist mit Kind weggezogen, Unterhalt bezahle ich.

Ich will, dass sie ihren Anteil selbst bezahlt (Kind will und muss ich weiter versichern). Mein Rechtsanwalt meint, dass ich das einklagen muss, da sie die Versicherung nicht freiwillig übernehmen will. Leider ist er nicht auf Krankenversicherungsrecht spezialisiert. Wie kann ich die PKV bei meiner Ex-Lebensgefährtin herauslösen?

Ebenso haben wir eine Regelung Selbstbeteiligung 1000 EUR / Jahr. Muss ich diese Arztrechnungen bezahlen oder muss sie das tun (Beiträge zahle wie gesagt derzeit ich)?
Ebenso sieht Tarif bei stationärer Behandlung nur gesetzliche Leistungen vor. Was, wenn sie zur Entbindung von sich aus Wahlleistungen beansprucht? Dann zahlt die PKV natürlich nur den gesetzlichen Anteil. Muss ich den Differenzbetrag bezahlen oder muss sie das tun? Ich kann mir gut vorstellen dass Sie mir "eins auswischen" will, somit brauche ich Klarheit.

DANKE vorab!

Viele Grüße,

Rolf

Verfasst: 08.10.2013, 09:49
von Philipp Mättig
Hallo Rolf,

das was Sie wünschen, dürfen und können wir hier nicht leisten.

Gruß aus Leipzig

Re: Herauslösen Lebensgefährtin und Kind - Unterhalt

Verfasst: 08.10.2013, 11:24
von tungsten
Rolf_M hat geschrieben:Leider ist er nicht auf Krankenversicherungsrecht spezialisiert.


Angesichts der komplexen Situation und der Uneinigkeit der beteiligten Parteien würde ich hier wirklich das Geld in einen Fachanwalt investieren. Zumal sich die Kosten dafür im Vergleich zu dem was an Unterhalt gezahlt wird und was aus "Böswilligkeit" vielleicht gezahlt werden muss, in überschaubaren Dimensionen abspielen sollten ;)

Verfasst: 08.10.2013, 17:04
von Philipp Mättig
Moin tungsten,

auch wenn ich eigentlich nichts inhaltliches schreiben wollte, Ihren Tipp würde ich nicht befolgen.
Es gibt doch nur 2 Varianten:
Enweder der Kindsvater zahlt der Kindsmutter die KV oder die Kindsmutter zahlt die KV selber und der Kindsvater überweist entsprechend die Summe zusätzlich als Sonderbedarf.
Nun habe ich die Frage doch beantwortet ;-)

Gruß aus Leipzig
Philipp Mättig

Fachanwalt

Verfasst: 08.10.2013, 19:20
von Rolf_M
Hallo Gemeinschaft,

ich habe natürlich einen Fachanwalt für Familienrecht und der sagt mir er kenne sich in der PKV gar nicht aus. Klar muss ich mich fragen ob er der richtige Anwalt für mich ist. Welcher Anwalt ist spezialisiert auf PKV? Ich habe nur Fachrichtung "Sozialversicherungsrecht" gefunden, passt das? Klar drücke ich einem spezialisierten Anwalt lieber 250 EUR in die Hand für ne gute Erstberatung und dann weiß ich Bescheid bzw. ich erhalte professionelle Unterstützung.

Natürlich kann ich meiner Ex die Versicherungsbeträge überweisen, aber ich bezahle ja schon anhand Düsseldorfer Tabelle und ihr PKV-Beiträge on top. Die Frage für mich: kann ich rein rechtlich meine Ex (gerichtlich, ...) zwingen die Beiträge der PKV selbst zu bezahlen? Ich will ja nur die Beiträge nach Düsseldorfer Tabelle zahlen (gerechtfertigte Forderung der Gegenseite), aber nicht mehr.

Viele Grüße,

Rolf

Verfasst: 11.10.2013, 14:10
von Max80
Anwalt für Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht dürfte jedoch auch mit reinfallen.

Verfasst: 22.10.2013, 19:32
von DKV-Service-Center
ein Tip habe ich auch noch :-)
lassen Sie für die Ex eine neue Versichertenkarte
mit neuer Anschrift erstellen, dann wird Sie Rechnungsempfänger :-) der Behandelnden Ärzte.