Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage:
Ich bin PKV versichert und meine Frau gesetzlich pflichtversichert. Unsere Tochter (muß über mich versichert werden) haben wir seit Geburt vor ca. 3 Jahren freiwillig gesetzlich versichert. Ich habe mich damals bei meinem Arbeitgeber erkundigt, ob er nur Zuschüsse für eine private Krankenversicherung für unsere Tochter zahlt oder auch Zuschüsse für die freiwillige gesetzliche Versicherung zahlen würde. Mein Arbeitgeber hat gesagt es ist egal wie wir unsere Tochter versichern (freiw. gesetzlich / privat), er würde für beide Fälle die Zuschüsse zahlen (das war Ende 2010). Dies hat er nun auch über 3 Jahre gemacht und hat mir nun aber Mitte Januar 2014 gesagt, daß er rückwirkend ab 01.01.2014 überhaupt keine KV-Zuschüsse für meine Tochter zahlen würde, da er dazu lt. Gesetz nicht verpflichtet wäre. Ferner hat er mir ein Urteil (BSG 20.03.2013 B12 KR 4/11 R-USK 2013-8 und ein Protokoll vom GKV-Spitzenverband über einheitlichen Beitragseinzug) als Begründung mitgeschickt.
Mich würde eigentlich nur mal interessieren, ob es hier im Forum ähnliche Erfahrungen gibt mit obiger Kostellation (PKV und Angehörige freiwillig GKV), wo der Arbeitgeber seit 01.01.2014 sich weigert Zuschüsse zu zahlen?
Über Rückmeldungen bin ich dankbar.
Gruß
Ernst Eiswürfel
Arbeitgeberzuschuss für freiwillig gesetzl. vers. Angehörige
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 29.01.2014, 20:35
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste