Bei wem sind die Kinder zu versichern?

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bandit
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Bei wem sind die Kinder zu versichern?

Beitragvon bandit » 13.02.2014, 08:17

Wollt mich erst mal in diesem informativen Forum vorstellen =D>

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Bin 48 Jahre arbeite selbstundständig und bin seit ca. 14 jahre in der privaten. Meine Lebensgefährtin arbeitet teilzeit (versicherungspflichtig) und Minijob 450,--. Wir Haben Zwillinge mit 4 1/2 Jahren, die bei Mutti mitversichert sind.
Würd nun meiner Süßen endlich mal einen Antrag machen bevor die Kinder zur Schule gehen.
Muß ich die Kinder nach Eheschließung privat versichern oder können die bei Mutti mitversichert bleiben?

Weiß jemand genauers? Hängt das von meinen Einkünften mit ab? :?:

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 13.02.2014, 09:08

Guten Morgen,
es hängt tatsächlich von deinen Einnahmen ab.

§ 10 (3) SGB v Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze C2014- 48.600,- €) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Gesamteinkommen = Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

§ 16 SGB IV,

Es gilt immer der aktuelle Einkommenssteuerbescheid um die Familienversicherung fest zustellen.

Dein zuversteuerndes Einkommen 60 000,- € über JAE
Das deiner Frau 15 000,- €

Eine Familienversicherung ist nicht möglich.


Dein Einkommen 35 000,- unter JAE
Das deiner Frau 15000,- €

Eine Familienversicherung ist möglich.


http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... 137489,12/
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 13.02.2014, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.02.2014, 09:41

Hallo,
richtig, es hängt vom Einkommen ab - liegt dein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und über dem Einkommen deiner Ehefrau, dann haben die gemeinsamen Kinder keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr.
Gruss
Czauderna

bandit
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Beitragvon bandit » 13.02.2014, 09:42

Aha, danke erst mal für die Auskunft. Die Grenze wäre also bei mir 48600,-- zu versteuerndes Einkommen. Schließt also auch Mieteinahmen oder ähnliches mit ein? Hat aber nichts zu tun mit der Einkommeshöhe meiner Frau? (falls die mehr als 15000,-- im Jahr hätte) #-o

bandit
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Beitragvon bandit » 13.02.2014, 10:01

Hät noch ne Frage, was definiert genau einen "Lebenspartner"? Ist das nur eine Eingetragene Lebensgemeinschaft? Oder auch schon wenn man "wild" zusammenlebt? :?:

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.02.2014, 10:55

bandit hat geschrieben:Hät noch ne Frage, was definiert genau einen "Lebenspartner"? Ist das nur eine Eingetragene Lebensgemeinschaft? Oder auch schon wenn man "wild" zusammenlebt? :?:


Hallo,
ersteres stimmt - "wildes" Zusammenleben zählt nicht.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 13.02.2014, 12:31

bandit hat geschrieben:Aha, danke erst mal für die Auskunft. Die Grenze wäre also bei mir 48600,-- zu versteuerndes Einkommen. Schließt also auch Mieteinahmen oder ähnliches mit ein? Hat aber nichts zu tun mit der Einkommeshöhe meiner Frau? (falls die mehr als 15000,-- im Jahr hätte) #-o


Das Gesamteinkommen umfaßt alle Einkommensarten.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 14.02.2014, 20:37

die Grenze liegt aber bei 53.550 EUR bei Selbstständigen und nicht bei 48600 EUR

bandit
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Beitragvon bandit » 17.02.2014, 15:46

Hallo Heinrich, wo kann man das gesichert nachlesen oder erfragen?

mfg


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