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Rückwirkende Beitragserhöhung PKV

Verfasst: 09.04.2014, 19:49
von Daniel Pohle
Ich bin bei der ... PKV und jetzt wurde durch eine Prüfung festgestellt und behauptet, ich habe bei Vertragsbeginn meine Anzeigepflicht verletzt und muß nun ab sofort einen erhöhten Beitrag hinnehmen und rückwirkend die Erhöhung bis zum Vertragsbeginn zahlen!
Da ich weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt habe und das VVG Abs. IV auch sagt...nur dann...bin ich der Meinung > hier stimmt was nicht und die Versicherung versucht da etwas meiner Meinung nach "rechtswidriges"?!?!

Wer hat da Erfahrzungen und kann mir vielleicht weiter helfen?

Verfasst: 10.04.2014, 11:02
von Frank
Hallo,

ohne alle Einzelheiten zu kennen lässt sich der Sachverhalt nicht beurteilen.

Grundsätzlich ist es so, dass der Kunde alle Fragen zur Gesundheit im Antrag korrekt beantworten muss. Dem Kunden muss bekannt sein, wenn er in dem angefragtem Zeitraum Beschwerden hatte oder untersucht bzw. behandelt wurde.

Wenn die Gesellschaft festgestellt hat, dass eine Vorerkrankung nicht angegeben wurde geht das ja nur, wenn sie Ärzte / Krankenhäuser oder Vorversicherer angeschrieben und diese eine Erkrankung bestätigt haben. Der Kunde kann sich dann nicht herausreden, er hätte eine Behandlung vergessen anzugeben.

Der Versicherer kann dann vom Vertrag zurücktreten oder gegen einen Risikozuschlag rückwirkend den Vertrag fortführen.

Verfasst: 12.04.2014, 09:50
von Daniel Pohle
Hallo,

aber genau bei dem "rückwirkend" liegt das Preoblem!
Das VVG sagt "periodischer Vertragszeitraum" und die versicherung zum "Vertragsbeginn", das ist ein riesen Unterschied!?

Verfasst: 12.04.2014, 11:06
von Frank
Wenn die Vorerkrankung schon bei Antragstellung bekannt gewesen wäre, hätte der Versicherer den Antrag mit Risikozuschlag angenommen, also Risikozuschlag ab Beginn.

Alternative ist dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt.