Krankenversicherung für Ausländerin, ehemals AuPair
Verfasst: 15.04.2014, 15:17
Hallo,
meine Freundin kam als AuPair im Dezember 2012 nach Deutschland und war im Rahmen der AuPair-Tätigkeit auch krankenversichert. (Hanse-Merkur, AuPair-Tarif).
Wegen Schwangerschaft durfte sie dann nicht mehr ausreisen (Flugverbot vom Frauenarzt) und bekam eine Duldung bis zur Geburt.
Die Duldung lief ab Dezember 2013.
Die Krankenversicherung hat eine Verlängerung der auf 1 Jahr befristeten Krankenversicherung abgelehnt.
Alle Versuche, woanders versichert zu werden, scheiterten wegen der Schwangerschaft. Im Februar 2014 kam dann das deutsche Kind (ich bin der Vater und Deutscher) zur Welt.
Im März 2014 bekam meine Freundin dann eine Aufenthaltserlaubnis für 12 Monate um sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern.
Nun mein Problem... die Krankenkassen, sowohl privat als auch gesetzlich, erzählen mir alle was anderes.
Erst hiess es, gesetzlich versichern geht nicht, wegen privater AuPair-Versicherung. Nun haben sich alle geeinigt, dass diese AuPair-Versicherung nicht als private Krankenversicherung gilt, damit wäre auch eine frewillige Aufnahme in die gesetzliche wohl möglich.
Die wollen allerdings Nachzahlungen seit der Einreise! Trotz der Versicherung, die ja nunmal nachweislich vorhanden war.
Eine Nachzahlung ab Dezember 2013 sehe ich ja ein, da war ja dann wirklich keine Versicherung vorhanden. Aber ab 2012?
Die Privaten sperren sich nun aufgrund der Befristung der Aufenthaltserlaubnis auf 12 Monate und verweisen auf eine Reiseversicherung.
Leider kann ich mir momentan nicht wirklich einen Anwalt leisten, da ich schon auf den Geburtskosten sitzengeblieben bin.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
meine Freundin kam als AuPair im Dezember 2012 nach Deutschland und war im Rahmen der AuPair-Tätigkeit auch krankenversichert. (Hanse-Merkur, AuPair-Tarif).
Wegen Schwangerschaft durfte sie dann nicht mehr ausreisen (Flugverbot vom Frauenarzt) und bekam eine Duldung bis zur Geburt.
Die Duldung lief ab Dezember 2013.
Die Krankenversicherung hat eine Verlängerung der auf 1 Jahr befristeten Krankenversicherung abgelehnt.
Alle Versuche, woanders versichert zu werden, scheiterten wegen der Schwangerschaft. Im Februar 2014 kam dann das deutsche Kind (ich bin der Vater und Deutscher) zur Welt.
Im März 2014 bekam meine Freundin dann eine Aufenthaltserlaubnis für 12 Monate um sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern.
Nun mein Problem... die Krankenkassen, sowohl privat als auch gesetzlich, erzählen mir alle was anderes.
Erst hiess es, gesetzlich versichern geht nicht, wegen privater AuPair-Versicherung. Nun haben sich alle geeinigt, dass diese AuPair-Versicherung nicht als private Krankenversicherung gilt, damit wäre auch eine frewillige Aufnahme in die gesetzliche wohl möglich.
Die wollen allerdings Nachzahlungen seit der Einreise! Trotz der Versicherung, die ja nunmal nachweislich vorhanden war.
Eine Nachzahlung ab Dezember 2013 sehe ich ja ein, da war ja dann wirklich keine Versicherung vorhanden. Aber ab 2012?
Die Privaten sperren sich nun aufgrund der Befristung der Aufenthaltserlaubnis auf 12 Monate und verweisen auf eine Reiseversicherung.
Leider kann ich mir momentan nicht wirklich einen Anwalt leisten, da ich schon auf den Geburtskosten sitzengeblieben bin.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus