Hallo,
wie ist das eigentlich mit der Übernahme der der Beiträge für die private Krankenversicherung, wenn man Alg1 bekommt? Übernimmt das Arbeitsamt auch die gesamten Kosten, oder nur anteilige Kosten oder ... ?
Beiträge PKV bei Alg1
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wenn Du noch keine 55 Jahre alt bis, dann muss die Bundesagentur Dich bei einer GKV anmelden. Dann hast Du 3 Monate Zeit dich auf Antrag von dieser Versicherungspflicht zu befreien. Jens musst Du ggf. schriftlich machen.
Der Beitragszuschuss ist begrenzt auf 80 % des sog. Bemessungsentgeltes. Diese Summe (80 % des Bemessungsentgeltes) musst Du dann mit 15,5 % für die Kv multiplizieren und 2,05 % für die Pv; dann hast Du die Höhe des max. Beitragszuschusses. Liegt die tatsächliche Prämie darunter, dann bekommst Du natürlich nur die tatsächliche Prämie.
Der Beitragszuschuss ist begrenzt auf 80 % des sog. Bemessungsentgeltes. Diese Summe (80 % des Bemessungsentgeltes) musst Du dann mit 15,5 % für die Kv multiplizieren und 2,05 % für die Pv; dann hast Du die Höhe des max. Beitragszuschusses. Liegt die tatsächliche Prämie darunter, dann bekommst Du natürlich nur die tatsächliche Prämie.
Die Arbeitsagentur möchte einen Befreiungsbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Leistungsbeginn haben, sonst nimmt sie eine Anmeldung bei einer GKV vor.
Weitere Voraussetzung für eine Befreiung: In den letzten 5 Jahren darf keine GKV bestanden haben.
Siehe das Merkblatt der Arbeitsagentur:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI380398
Weitere Voraussetzung für eine Befreiung: In den letzten 5 Jahren darf keine GKV bestanden haben.
Siehe das Merkblatt der Arbeitsagentur:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI380398
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