Seite 1 von 1
Beiträge PKV bei Alg1
Verfasst: 22.04.2014, 10:00
von Alita
Hallo,
wie ist das eigentlich mit der Übernahme der der Beiträge für die private Krankenversicherung, wenn man Alg1 bekommt? Übernimmt das Arbeitsamt auch die gesamten Kosten, oder nur anteilige Kosten oder ... ?
Verfasst: 23.04.2014, 08:52
von Rossi
Wenn Du noch keine 55 Jahre alt bis, dann muss die Bundesagentur Dich bei einer GKV anmelden. Dann hast Du 3 Monate Zeit dich auf Antrag von dieser Versicherungspflicht zu befreien. Jens musst Du ggf. schriftlich machen.
Der Beitragszuschuss ist begrenzt auf 80 % des sog. Bemessungsentgeltes. Diese Summe (80 % des Bemessungsentgeltes) musst Du dann mit 15,5 % für die Kv multiplizieren und 2,05 % für die Pv; dann hast Du die Höhe des max. Beitragszuschusses. Liegt die tatsächliche Prämie darunter, dann bekommst Du natürlich nur die tatsächliche Prämie.
Verfasst: 23.04.2014, 10:08
von Alita
Aha, danke, wusste gar nicht, dass die einen dann "zwangs-GKV-versichern" ... Und die 3 Monate Zeit, um sich von der Versicherungspflicht zu befreien, läuft dann ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, oder?
Verfasst: 23.04.2014, 12:05
von Dipling
Die Arbeitsagentur möchte einen Befreiungsbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Leistungsbeginn haben, sonst nimmt sie eine Anmeldung bei einer GKV vor.
Weitere Voraussetzung für eine Befreiung: In den letzten 5 Jahren darf keine GKV bestanden haben.
Siehe das Merkblatt der Arbeitsagentur:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI380398
Verfasst: 24.04.2014, 11:54
von Alita
@Dipling: Dankeschön für den Link. Ich such immer ewig auf den Seiten vom Arbeitsamt und finde diese Sachen nicht. Und bei der neuen Seite find ichs noch schlimmer, aber ist vielleicht auch nur ungewohnt ...