Hallo,
gibt es Sonderfälle oder Ausnahmeregelungen, wenn ein Berufseinsteiger (Alter etwa 40) in ein Angestelltenverhältnis im Jahre 2014 tritt mit einem Bruttogehalt von 4050,- Euro (offensichtlich die aktuelle Bemessungsgrenze für kontinuierlich Angestellte bei einem Arbeitgeber), der seit etwa 1995 in ein und derstelben PKV versichert war (und von der GKV bis dahin befreit), wenn er weiterhin in derselben PKV versichert bleiben will, obwohl die Versicherungspflichtgrenze für Berufseinsteiger 4.462,50 Euro monatlich für 2014 beträgt? Und wenn es möglich sein sollte: - muss in jedem Fall der Arbeitgeber auch einen Pflichtanteil dazugeben oder kann der Angestellte den Beitrag auch ganz übernehmen?
Vielen Dank für alle Bemühungen im Voraus!
