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Fortführung einer PKV Neu-Angestellter?

Verfasst: 24.04.2014, 19:25
von Anders Mason
Unter welchen Bedingungen ist eine Fortführung einer PKV-Mitgliedschaft als Neuangestellter möglich?

Hallo,

gibt es Sonderfälle oder Ausnahmeregelungen, wenn ein Berufseinsteiger (Alter etwa 40) in ein Angestelltenverhältnis im Jahre 2014 tritt mit einem Bruttogehalt von 4050,- Euro (offensichtlich die aktuelle Bemessungsgrenze für kontinuierlich Angestellte bei einem Arbeitgeber), der seit etwa 1995 in ein und derstelben PKV versichert war (und von der GKV bis dahin befreit), wenn er weiterhin in derselben PKV versichert bleiben will, obwohl die Versicherungspflichtgrenze für Berufseinsteiger 4.462,50 Euro monatlich für 2014 beträgt? Und wenn es möglich sein sollte: - muss in jedem Fall der Arbeitgeber auch einen Pflichtanteil dazugeben oder kann der Angestellte den Beitrag auch ganz übernehmen?

Vielen Dank für alle Bemühungen im Voraus! :D

Verfasst: 25.04.2014, 16:21
von Dipling
Schlupflöcher gibt es kaum noch. Denkbar ist allenfalls die Variante einer hauptberuflichen Selbständigkeit.
Wer am 31.12.2002 als Arbeitnehmer privat versichert war, für den kommt eine Bestandsschutzregelung, d.h. BBG = JAEG in Betracht. Aber das liegt wohl nicht vor.

Sinnvollste Variante ist m.E., die PKV auf zumindest kleine Anwartschaft zu setzen und möglichst mehr zu verdienen, so dass die JAEG zum nächsten Jahr überschritten wird. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels mit Gehalt über der JAEG ist eine sofortige Rückkehr in die PKV möglich.

Der Arbeitgeberzuschuss ist nach § 257 Abs. 2 SGB V vorgeschrieben, wenn die PKV bestimmte Anforderungen (§ 257 Abs. 2a) erfüllt. Diese Kriterien dürften bei deutschen PKVen regelmäßig erfüllt sein.
Gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html