Die ***** Kunden bekommen ein Schreiben in dem eine BAP von ca. 9% im KVE 2 (300,- SB) zum 01.09.2007 angekündigt wird!
Dem Kunden wird als Lösung vorgeschlagen, schnellstmöglich in den KVE 3 (600,- SB) zu wechseln (Beitragsstabil angeblich bis 30.06.2009)!
Was bedeutet das für den Kunden ?
Kunde unterschreibt einen "Tarifwechsel" und kann zum 01.01.2008 nicht mehr die Gesellschaft wechseln!
Der Kunde verwirkt sein normales Kündigungsrecht bis zum 30.09.07 und sein Sonderkündigungsrecht zum 01.01.2008
***** ******, Schlitzohren.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo Experte24,
ich bin's nochmal... habe mich ein wenig umgehört. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wird es eine Beitragserhöhung in nahezu allen Tarifen der ******* geben, unter anderem die von Dir angekündigte Erhöhung im ***, die je nach Alter zwischen 5 und 10% liegen wird. Nun gibt es einige Fragen:
1.) Wie hoch ist der Anteil der BAPs, die allein auf der Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes oder wie dieser Schwachsinn heißt beruhen? Also habe ich in jedem Fall ein Kündigungsrecht - vor allem als Mann?
2.) Hast Du ein Schreiben vorliegen oder gesehen, in dem eine Beitragserhöhung zum 01.09.2007 schriftlich angekündigt ist?
Frank Wilke
ich bin's nochmal... habe mich ein wenig umgehört. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wird es eine Beitragserhöhung in nahezu allen Tarifen der ******* geben, unter anderem die von Dir angekündigte Erhöhung im ***, die je nach Alter zwischen 5 und 10% liegen wird. Nun gibt es einige Fragen:
1.) Wie hoch ist der Anteil der BAPs, die allein auf der Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes oder wie dieser Schwachsinn heißt beruhen? Also habe ich in jedem Fall ein Kündigungsrecht - vor allem als Mann?
2.) Hast Du ein Schreiben vorliegen oder gesehen, in dem eine Beitragserhöhung zum 01.09.2007 schriftlich angekündigt ist?
Frank Wilke
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Hallo Experte_24,
nein, wege der AGG-Erhöhungen gibt es kein Sonderkündigungsrecht - und das versuchen einige Versicherer "angeblich" zu nutzen, um versteckte Beitragserhöhungen mit unterzujubeln!
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand gibt es bei der ** eine BAP ja, aber nur für Neugeschäft zum 01.01.08
Du hast in dem ersten Posting "Kunden bekommen ein Schreiben" erwähnt, da dachte ich.... naja, egal.
Frank Wilke
nein, wege der AGG-Erhöhungen gibt es kein Sonderkündigungsrecht - und das versuchen einige Versicherer "angeblich" zu nutzen, um versteckte Beitragserhöhungen mit unterzujubeln!
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand gibt es bei der ** eine BAP ja, aber nur für Neugeschäft zum 01.01.08
Du hast in dem ersten Posting "Kunden bekommen ein Schreiben" erwähnt, da dachte ich.... naja, egal.
Frank Wilke
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Deswegen muss ich den Gesellschaftsnamen *** unkenntlich machen. Ich mache das ungerne, aber ich habe keine Lust kostenpflichtig abgemahnt zu werden. In Vergangenheit haben die Gerichte zu Gunsten der Unternehmen und gegen Forumbetreiber entschieden.
Deswegen muss ich den Gesellschaftsnamen *** unkenntlich machen. Ich mache das ungerne, aber ich habe keine Lust kostenpflichtig abgemahnt zu werden. In Vergangenheit haben die Gerichte zu Gunsten der Unternehmen und gegen Forumbetreiber entschieden.
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