Hallo, meine KK will jetzt Rechnungsaufstellungen und Nachweise, dass mich mein Masseur auch behandelt hat. Die Rechnungen wurden eingereicht und auch erstattet, aber warum auch immer will die KK eine komplette Aufstellung von dem Masseur.
Wie sieht die Rechtslage aus, hat die KK ein Anrecht darauf?
Muss ich dem Masseur hinterherlaufen?
Der Vorfall liegt 6 Jahre her.
Gruß
Nachweispflicht eingereichter Leistungen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 29.06.2014, 22:45
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 81 Gäste