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Verfasst: 22.10.2014, 16:21
von Czauderna
Hallo,
mit dem 1. Tag der Pflichtversicherung beginnt auch die GKV-Mitgliedschaft,
d.h. wenn der Arbeitgeber die Versicherungspflicht feststellt. In deinem Fall
beginnt meines Erachtens eine Pflichtversicherung aber nicht als Arbeitnehmer, da du zum 31.05. deine Beschäftigung endet und für die nicht gesamte Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt sondern 5/12 davon.
Erst ab dem 1, Tag des Arbeitslosengeldbezuges (ALG-1) beginnt für dich die Pflichtversicherung in der GKV, und um dann in der GKV verbleiben zu können genügt theoretisch nur 1 Tag als Pflichtversicherter.
Gruss
Czauderna