PKV Fall: AU mit 75%
Verfasst: 10.08.2007, 16:50
Hallo,
ich habe heute nach einer Suche im Internet dieses Forum gefunden und wende mich sogleich mit einer Frage an Euch.
Ich bin seit 2005 bei einer PKV versichert als Arbeitnehmer.
Leider hatte ich Ende Mai einen privaten Unfall und bin seit diesem Zeitpunkt krankgeschrieben.
Bis zum Zeitpunkt vom 20.07. wurde ich vom Arzt zu 100% AU geschrieben.
Bis zum Zeitpunkt 12.08. bin ich zu 75% AU.
Heute bekam ich Post von der PKV dass die 100% bis 20.07 anerkannt werden abzüglich Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers.
Soweit mal alles Ok.
Zu den 75% AU für 23 Tage erfolgt keine Erstattung mit folgender Begründung:
Da musst ich erstmal gewaltig schlucken als ich den Brief lass.
Hat die PKV Recht, oder wird hier nur versucht sich um Zahlungen zu drücken?
Leider ist mit zuständiger Versicherungsvertreter im Urlaub...
Habe ich eine Möglichkeit gegen diesen Bescheid Einspruch zu erheben und in welcher Frist muss dies geschehen?
Darf man hier im Forum die PKV nennen oder gibt es Ärger wegen dem deutschen tollen Forumrecht?
Gruß Jürgen
ich habe heute nach einer Suche im Internet dieses Forum gefunden und wende mich sogleich mit einer Frage an Euch.
Ich bin seit 2005 bei einer PKV versichert als Arbeitnehmer.
Leider hatte ich Ende Mai einen privaten Unfall und bin seit diesem Zeitpunkt krankgeschrieben.
Bis zum Zeitpunkt vom 20.07. wurde ich vom Arzt zu 100% AU geschrieben.
Bis zum Zeitpunkt 12.08. bin ich zu 75% AU.
Heute bekam ich Post von der PKV dass die 100% bis 20.07 anerkannt werden abzüglich Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers.
Soweit mal alles Ok.
Zu den 75% AU für 23 Tage erfolgt keine Erstattung mit folgender Begründung:
- Gemäß Paragraph 1 Absatz 3 der Musterbedingungen f. d. Krankentagegeldversicherung (MB/KT94) liegt AU im Sinne
der Versicherungbedingungen vor, wenn die versicherte Person
die berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in
keiner Weise (100%) ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Da musst ich erstmal gewaltig schlucken als ich den Brief lass.

Hat die PKV Recht, oder wird hier nur versucht sich um Zahlungen zu drücken?
Leider ist mit zuständiger Versicherungsvertreter im Urlaub...
Habe ich eine Möglichkeit gegen diesen Bescheid Einspruch zu erheben und in welcher Frist muss dies geschehen?
Darf man hier im Forum die PKV nennen oder gibt es Ärger wegen dem deutschen tollen Forumrecht?
Gruß Jürgen