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Baby in die PKV oder in die GKV
Verfasst: 20.04.2015, 11:00
von Krss09
Hallo allerseits,
folgende Situation ist gegeben. Ich bin in der PKV versichert und meine Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) ist in der GKV versichert.
Können wir unser gemeinsames Kind nach der Geburt in der GKV versichern oder muss es zwangsläufig in die PKV?
Wie verhält es sich bei den folgenden Konstellationen:
1.) wir sind nicht verheiratet, Baby bekommt den Namen meiner Lebensgefährtin, GKV möglich?
2.) wir sind nicht verheiratet, Baby bekommt meinen Namen, GKV möglich?
3.) Wir heiraten, dann ist die PKV definitiv Pflicht oder?
Vielen Dank.
Re: Baby in die PKV oder in die GKV
Verfasst: 20.04.2015, 12:42
von Czauderna
Krss09 hat geschrieben:Hallo allerseits,
folgende Situation ist gegeben. Ich bin in der PKV versichert und meine Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) ist in der GKV versichert.
Können wir unser gemeinsames Kind nach der Geburt in der GKV versichern oder muss es zwangsläufig in die PKV?
Wie verhält es sich bei den folgenden Konstellationen:
1.) wir sind nicht verheiratet, Baby bekommt den Namen meiner Lebensgefährtin, GKV möglich?
ja, auf jeden Fall möglich
2.) wir sind nicht verheiratet, Baby bekommt meinen Namen, GKV möglich?
ja, auf jeden Fall möglich
3.) Wir heiraten, dann ist die PKV definitiv Pflicht oder?
Nein, es kann nur sein, dass aufgrund deines Einkommens die Familienversicherung nicht mehr möglich ist, dann kann das Kind aber freiwillig in der GKV versichert bleiben.
Vielen Dank.
bitte
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.04.2015, 13:21
von Krss09
Hallo, vielen Dank!
Welche Voraussetzungen bzw. welche Begründungen gibt es für 1.) und 2.)?
Worauf kann ich mich beziehen/berufen?
Verfasst: 20.04.2015, 15:38
von Czauderna
Krss09 hat geschrieben:Hallo, vielen Dank!
Welche Voraussetzungen bzw. welche Begründungen gibt es für 1.) und 2.)?
Worauf kann ich mich beziehen/berufen?
Hallo,
du hast den Grund selbst genannt - nicht verheiratet - und solange es keine Eheschließung gibt, solange hat das Kind bei der Mutter einen Anspruch auf Familienversicherung und der Vater bleibt zumindest hier
ohne Bedeutung. Ob das Kind den Namen der Mutter oder den des Vaters trägt ändert nix.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.04.2015, 20:44
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:Krss09 hat geschrieben:Welche Voraussetzungen bzw. welche Begründungen gibt es für 1.) und 2.)?
Worauf kann ich mich beziehen/berufen?
du hast den Grund selbst genannt - nicht verheiratet - und solange es keine Eheschließung gibt, solange hat das Kind bei der Mutter einen Anspruch auf Familienversicherung und der Vater bleibt zumindest hier
ohne Bedeutung.
§ 10 Abs.3 SGB V: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte
Ehegatte oder Lebenspartner (hier ist die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gemeint) des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist
MfG
ratte1