keine Umstufung in den Notlagentarif
Verfasst: 26.04.2015, 18:20
Guten Tag,
ich bin leider aufgrund komplizierter Umstände, die ich hier nicht umfänglich erläutern kann, in finanzielle Schwierigkeiten geraten und konnte meine PKV Beiträge nicht bezahlen. Der Zahlungsrückstand besteht seit etwa April 2013. Die PKV hat bisher die neue Gesetzgebung ignoriert und stellt mich nicht in den NLT um. Konkret bedeutet das, nachdem rund 5000 Euro Beitragsschulden aufgelaufen waren, hat die PKV Vollstreckungsauftrag erwirkt. Während ich die Ratenzahlung mit dem GV einhalten konnte und so den Vollstreckungsauftrag erledigen konnte, war es mir nicht möglich, gleichzeitig die Beitragspflicht zu erfüllen. Daher hat die PKV erneut einen Vollstreckungsauftrag über nun 8000 Euro für die zwischenzeitlich aufgelaufenen Beitragsschulden erwirkt. Diesen werde ich wohl nächsten oder übernächsten Monat erledigen können, darauf deutet die gestern erhaltene Mahnung mit den zwischenzeitlich erneut aufgelaufenen Beitragsschulden hin, jetzt sind es bereits über 10.000 Euro natürlich inklusive Säumniszuschlägen (etwa 10%).
Rechtshelfsbelehrungen in Bezug auf den NLT enthält die Mahnung keine, lediglich Hinweise für den Fall von Soziahilfebezug. Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, kann ich die Umstufung in den NLT nicht beantrage, das kann? seitens der PKV erfolgen. Einspruch habe ich bisher keinen erhoben, weil ich meine Schulden natürlich bezahlen möchte und an meiner Zahlungspflicht auch keine Zweifel bestehen.
Die PKV versucht aber, so wie es für mich aussieht, bewusst mich zur Abgabe der EV zu treiben, anstatt die eigentlich nach der neuen gesetzlichen Regelung vorgesehene Umstufung vorzunehmen. Die Folgen für mich wären fatal (Berufsverbot nach Eintragung im Schuldenegister), weswegen ich das natürlich unbedingt zu vermeiden versuche. Allerdings die ständig wachsenden Forderungen werden zwangsläufig früher oder später dazu führen müssen.
Nach meinem Verständnis Verhält sich die Versicherung hier illegal und
ich frage mich, ob es sinnvoll ist gegen den nächsten gerichtl.Mahnbescheid, der ja sicher bald folgt, denn die neue Mahnung gibt mir nur 8 Tage Zahlungsfrist, Einspruch einzulegen.
Was kann ich noch tun ? Einen Rechtsanwalt kann ich mir im Moment noch nicht leisten, da ich wegen einer Finanzamtspfändung noch etwa 3 Monate auf Einkommen auf Existenzminimum habe und davon nicht nur meine Familie ernähren muss, sondern auch dafür Sorge tragen muss, dass ich mit meinen übrigen Verbindlichkeiten (Hausfinanzierung, Strom,Gas...) nicht auch noch in Schwierigkeiten gerate. Das geht sowieso nur, weil die Grosseltern Lebensmittel zuschiessen.
Danke für sachdienliche Hinweise
ich bin leider aufgrund komplizierter Umstände, die ich hier nicht umfänglich erläutern kann, in finanzielle Schwierigkeiten geraten und konnte meine PKV Beiträge nicht bezahlen. Der Zahlungsrückstand besteht seit etwa April 2013. Die PKV hat bisher die neue Gesetzgebung ignoriert und stellt mich nicht in den NLT um. Konkret bedeutet das, nachdem rund 5000 Euro Beitragsschulden aufgelaufen waren, hat die PKV Vollstreckungsauftrag erwirkt. Während ich die Ratenzahlung mit dem GV einhalten konnte und so den Vollstreckungsauftrag erledigen konnte, war es mir nicht möglich, gleichzeitig die Beitragspflicht zu erfüllen. Daher hat die PKV erneut einen Vollstreckungsauftrag über nun 8000 Euro für die zwischenzeitlich aufgelaufenen Beitragsschulden erwirkt. Diesen werde ich wohl nächsten oder übernächsten Monat erledigen können, darauf deutet die gestern erhaltene Mahnung mit den zwischenzeitlich erneut aufgelaufenen Beitragsschulden hin, jetzt sind es bereits über 10.000 Euro natürlich inklusive Säumniszuschlägen (etwa 10%).
Rechtshelfsbelehrungen in Bezug auf den NLT enthält die Mahnung keine, lediglich Hinweise für den Fall von Soziahilfebezug. Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, kann ich die Umstufung in den NLT nicht beantrage, das kann? seitens der PKV erfolgen. Einspruch habe ich bisher keinen erhoben, weil ich meine Schulden natürlich bezahlen möchte und an meiner Zahlungspflicht auch keine Zweifel bestehen.
Die PKV versucht aber, so wie es für mich aussieht, bewusst mich zur Abgabe der EV zu treiben, anstatt die eigentlich nach der neuen gesetzlichen Regelung vorgesehene Umstufung vorzunehmen. Die Folgen für mich wären fatal (Berufsverbot nach Eintragung im Schuldenegister), weswegen ich das natürlich unbedingt zu vermeiden versuche. Allerdings die ständig wachsenden Forderungen werden zwangsläufig früher oder später dazu führen müssen.
Nach meinem Verständnis Verhält sich die Versicherung hier illegal und
ich frage mich, ob es sinnvoll ist gegen den nächsten gerichtl.Mahnbescheid, der ja sicher bald folgt, denn die neue Mahnung gibt mir nur 8 Tage Zahlungsfrist, Einspruch einzulegen.
Was kann ich noch tun ? Einen Rechtsanwalt kann ich mir im Moment noch nicht leisten, da ich wegen einer Finanzamtspfändung noch etwa 3 Monate auf Einkommen auf Existenzminimum habe und davon nicht nur meine Familie ernähren muss, sondern auch dafür Sorge tragen muss, dass ich mit meinen übrigen Verbindlichkeiten (Hausfinanzierung, Strom,Gas...) nicht auch noch in Schwierigkeiten gerate. Das geht sowieso nur, weil die Grosseltern Lebensmittel zuschiessen.
Danke für sachdienliche Hinweise