http://www.wirth-rechtsanwaelte.com/wp- ... umkehr.pdf
Empfiehlt ein Versicherungsvertreter einem gesetzlich Krankenversicherten den Wechsel in eine
private Krankenversicherung besteht eine intensive Beratungs- und Dokumentationspflicht. Fehler
hierbei führen zur Umkehr der Beweislast und zu Schadenersatz.
Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem von Wirth-Rechtsanwälte erstrittenen
Urteil (vom 24.06.2015, Geschäftszeichen I-20 U 116/13, nicht rechtskräftig) fest.
Mit 56 in die PKV
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