Drohende PKV für Ehefrau und Kinder durch Kapitalerträge?

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Ystader
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Drohende PKV für Ehefrau und Kinder durch Kapitalerträge?

Beitragvon Ystader » 23.08.2015, 15:07

Hallo,

ich habe dieses Wochenende viele Eurer guten Beiträge und Tips gelesen, aber noch keine Hinweise für mein Problem entdecken können… Die Situation:

Ehemann, angestellt (in Schweden), PKV (in Deutschland), Kapitalerträge
Ehefrau, angestellt, GKV, keine Kapitalerträge
Kind 1, minderjährig, GKV (über Ehefrau), keine Kapitalerträge
Kind 2, minderjährig, GKV (über Ehefrau), keine Kapitalerträge

Ich bin 1995 der PKV beigetreten, als Selbständiger, und arbeite seit über 10 Jahren in Schweden und werde dort als Ausländer auch besteuert. Mein Einkommen aus selbständiger Arbeit in Deutschland ist fast gleich null. Somit verdiene ich weniger als meine Ehefrau und somit sind wir versichert wie oben aufgelistet. Hauptwohnsitz ist in Deutschland; in Schweden arbeite ich, ohne dort einen festen Wohnsitz zu haben (Hotels).

Nun habe ich durch "glückliche Umstände" in 2014 Kapitalerträge in Deutschland erzielt, die das Jahreseinkommen meiner Frau bei weitem übersteigen. In 2015 und folgenden Jahren werde ich geringere Kapitalerträge erzielen, wie vor 2014.

Muß ich nun nachträglich ab 2014 und für alle Zukunft meine Ehefrau und die Kinder ebenfalls bei der PKV versichern? Das Problem ist, das mein Einkommen das nicht hergibt; ich bin schon selbst an der "PKV-Beitragsschmerzgrenze".

Vielen Dank für ein paar Hinweise oder wo ich mich informieren kann!

Czauderna
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Re: Drohende PKV für Ehefrau und Kinder durch Kapitalerträge

Beitragvon Czauderna » 23.08.2015, 16:22

Ystader hat geschrieben:Hallo,

ich habe dieses Wochenende viele Eurer guten Beiträge und Tips gelesen, aber noch keine Hinweise für mein Problem entdecken können… Die Situation:

Ehemann, angestellt (in Schweden), PKV (in Deutschland), Kapitalerträge
Ehefrau, angestellt, GKV, keine Kapitalerträge
Kind 1, minderjährig, GKV (über Ehefrau), keine Kapitalerträge
Kind 2, minderjährig, GKV (über Ehefrau), keine Kapitalerträge

Ich bin 1995 der PKV beigetreten, als Selbständiger, und arbeite seit über 10 Jahren in Schweden und werde dort als Ausländer auch besteuert. Mein Einkommen aus selbständiger Arbeit in Deutschland ist fast gleich null. Somit verdiene ich weniger als meine Ehefrau und somit sind wir versichert wie oben aufgelistet. Hauptwohnsitz ist in Deutschland; in Schweden arbeite ich, ohne dort einen festen Wohnsitz zu haben (Hotels).

Nun habe ich durch "glückliche Umstände" in 2014 Kapitalerträge in Deutschland erzielt, die das Jahreseinkommen meiner Frau bei weitem übersteigen. In 2015 und folgenden Jahren werde ich geringere Kapitalerträge erzielen, wie vor 2014.

Muß ich nun nachträglich ab 2014 und für alle Zukunft meine Ehefrau und die Kinder ebenfalls bei der PKV versichern? Das Problem ist, das mein Einkommen das nicht hergibt; ich bin schon selbst an der "PKV-Beitragsschmerzgrenze".

Vielen Dank für ein paar Hinweise oder wo ich mich informieren kann!


Hallo,
also, deine Ehefrau betrifft das grundsätzlich nicht, solange sie selbst als Arbeitnehmerin in der GKV versichert ist. Es geht meiner Meinung nach "nur" um die Kinder, deren Familienversicherungsanspruch aufgrund deines Einkommens zumindest für 2014 ausgeschlossen war. Das kann sich für 2015 schon wieder ändern. Was ich nicht so ganz verstehe - wenn dein Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit nahe Null ist, woraus kannst du dann Kapitalerträge von mindestens 4000,00 €
pro Monat erzielen - bei einer Verzinsung von 2% wären das ja schon 2,4 Millionen € ?.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Ystader » 23.08.2015, 16:42

Hallo,

ok, das heißt also: auch wenn mein monatliches Einkommen das meiner Ehefrau einmalig oder dauerhaft übersteigt, bleibt sie in der GKV? Dann beträfe mein Problem bzw. meine Frage also gegebenenfalls nur die zwei Kinder.

Kapitalerträge können ja nicht nur durch Zinsen, sondern auch durch Wertpapiergeschäfte (Anleihen, Wandelanleihen, Genußscheine, Aktien, usw.) erwachsen, sodaß das Jahreseinkommen einer Durchschnittsangestellten übertroffen werden kann. Zur Altersvorsorge hatte ich in meiner Selbständigen-Phase diverse Wertpapiere gekauft.

In meinem Fall waren es 10 Jahre alte "Schrottaktien" von Firmen, die plötzlich von anderen Firmen übernommen wurden, so daß sich plötzlich ein sehr hoher Kurs ergab, zu dem ich die Papiere verkaufte, um sie endlich los zu sein.

Und da ergäbe sich eben das Problem bzw. die Frage, ob ein einmaliger außerordentlicher Kapitalertrag meine Kinder in die PKV zwingt, für immer(!), auch wenn ich nie mehr derartige Kapitalerträge erzielen werde, und mein Gesamtbruttoeinkommen wieder unter dem der Ehefrau liegt.

Vielen Dank & Grüße

Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.08.2015, 17:57

Aus meiner Sicht besteht kein Problem.

Wenn die Aktien bereits seit 10 Jahren gehalten wurden, war der Verkauf bzw. die Wertsteigerung der Aktien in Deutschland komplett steuerfrei. Das fällt unter die Altregelung von vor 2009. Daher dürften diese Kursgewinne im Steuerbescheid nicht auftauchen.

Und die Krankenkasse richtet sich bei der Prüfung der Familienversicherung nach dem Steuerbescheid. Bzw. ist gemäß § 16 SGB IV ist bei der Ermittlung
des -maßgeblichen- Gesamteinkommens von der Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts auszugehen

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Beitragvon Ystader » 23.08.2015, 18:10

Danke!

Und wenn, z. B. in zwei Jahren, hohe Kapitalerträge nochmals anfallen, müssen dann die Kinder für immer zur PKV wechseln?

Ich habe viel gesucht, kann aber nichts darüber finden, ob eine "Kapitalertragsspitze" für immer dafür "sorgt", daß die Kinder in die PKV müssen, und nicht wieder zurück zur GKV können, wenn in den Folgejahren keine so hohen Kapitalerträge mehr anfallen.

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Beitragvon Czauderna » 23.08.2015, 18:15

Hallo,
dazu noch ergänzend was Dipling geschrieben hat - nicht nur der Steuerbescheid ist grundsätzlich maßgebend, auch müsste dein Einkommen zudem auch noch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und höher sein als das Einkommen deiner Ehefrau damit die Kinder keine Familienversicherung mehr hätten.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Ystader » 23.08.2015, 21:29

Danke,

also heißt das konkret: Liegen die Gesamteinkünfte aus der Anstellung (Ausland) + Kapitalerträge (Inland) über dem Einkommen der Ehefrau, so müssen die Kinder dauerhaft in die PKV überwechseln, auch wenn nicht in jedem Jahr Kapitalerträge erzielt werden.

Wo könnte ich dazu etwas rechtlich verbindliches finden? Kennt sich ein Steuerberater damit aus, also - haben Steuerberater auch GKV/PKV Wissen um definitiv sagen zu können, was einem blüht?

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Beitragvon Dipling » 23.08.2015, 22:04

Wenn die Aktien vor 2009 gekauft wurden, bleiben die Veräußerungsgewinne steuerfrei, egal wann diese Aktien verkauft werden. Es sind weder Kapitalerträge noch sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Daher keine Auswirkung auf Steuerbescheid und Familienversicherung.

Wenn in einem Jahr das eigene Einkommen dennoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2015 54900 EUR) überschreitet und zusätzlich höher als das der Ehefrau ist, fallen die Kinder zwar aus der beitragsfreien Familienversicherung heraus, aber es gibt es keinen Zwang, die Kinder in der PKV zu versichern. Sie können gegen eigenen Beitrag in der GKV versichert bleiben.

Wenn das eigene Einkommen die JAEG wieder unterschreitet oder niedriger als das der Ehefrau ist, können die Kinder auch wieder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Ein Steuerberater sollte zumindest die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne bestätigen können - wenn die restlichen Einkünfte die JAEG unterschreiten, gibt es auch kein Problem mit der Familienversicherung.

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Beitragvon Ystader » 23.08.2015, 22:16

Das ist richtig. Aber was ist mit Kapitalerträgen nach 2009? Ich kaufe jedes Jahr Wertpapiere, um etwas zusätzliches Einkommen zu erzielen bzw. als Altersvorsorge, da ich keine Rente bekommen werde. Das hieße dann weiter, daß man als Angestellter mit geringem Einkommen aufpassen muß, daß man durch Kapitalerträge nicht am Einkommen der angestellten Ehefrau "aus Versehen vorbeizieht".

Aber - vielen Dank für den Hinweis, das die Kinder nicht in die PKV müssen, sondern gegen einen Beitrag in der GKV bleiben können. Dieser Beitrag richtet sich dann wohl nach meinem Gesamteinkommen - und dürfte schwanken wie Dieses. Das wäre zumindest wohl günstiger, als die Kinder in der PKV zu versichern.

Somit müßte ich also Angebote bei verschiedenen GKVen für die Kinder einholen - oder ich müßte selbst aus der PKV in die GKV wechseln.

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Beitragvon Czauderna » 24.08.2015, 10:55

Ystader hat geschrieben:Das ist richtig. Aber was ist mit Kapitalerträgen nach 2009? Ich kaufe jedes Jahr Wertpapiere, um etwas zusätzliches Einkommen zu erzielen bzw. als Altersvorsorge, da ich keine Rente bekommen werde. Das hieße dann weiter, daß man als Angestellter mit geringem Einkommen aufpassen muß, daß man durch Kapitalerträge nicht am Einkommen der angestellten Ehefrau "aus Versehen vorbeizieht".
ja, aber entscheidend ist die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
und mehr Einkommen als die Ehefrau.


Aber - vielen Dank für den Hinweis, das die Kinder nicht in die PKV müssen, sondern gegen einen Beitrag in der GKV bleiben können. Dieser Beitrag richtet sich dann wohl nach meinem Gesamteinkommen - und dürfte schwanken wie Dieses. Das wäre zumindest wohl günstiger, als die Kinder in der PKV zu versichern.
Nein, da spielt das Einkommen von dir keine Rolle, sondern das Einkommen der Kinder und da diese wahrscheinlich über keines verfügen, gilt für si die Mindestbeitragsbemessungsgrenze und da liegt der Beitrag bei ca. 150,00 € - der Beitrag ist vom Grundsatz her bei allen GKV-Kassen gleich, lediglich beim Zusatzbeitrag kann es zu Differenzen, je nach Kasse, kommen.

Somit müßte ich also Angebote bei verschiedenen GKVen für die Kinder einholen - oder ich müßte selbst aus der PKV in die GKV wechseln.
Selbst wechseln aus der PKV in die GKV wäre natürlich optimal für Euch, allerdings wird das bei dieser Konstellation nicht gehen - da müsstest du auch krankenversicherungspflichtig in Deutschland werden.

Gruss
Czauderna

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Beitragvon Ystader » 25.08.2015, 10:13

Danke, dann ist alles klar, denke ich.

Ich bin im EU-Ausland (durch meine Angestelltentätigkeit) seit vielen Jahren gesetzlich versichert; somit könnte ich doch meine deutsche PKV kündigen und in die deutsche GKV eintreten?

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Beitragvon Czauderna » 25.08.2015, 10:43

Ystader hat geschrieben:Danke, dann ist alles klar, denke ich.

Ich bin im EU-Ausland (durch meine Angestelltentätigkeit) seit vielen Jahren gesetzlich versichert; somit könnte ich doch meine deutsche PKV kündigen und in die deutsche GKV eintreten?


Hallo,
du bist nach schwedischem Recht versichert und das musst du auch bleiben. Meines Wissens nach gab es die Möglichkeit einer "Ausnahmeregelung", also in Schweden arbeiten und in Deutschland versichert sein, die war und ist aber an bestimmte "Erklärungs"_Fristen gebunden, Google doch mal unter DVKA und dem Stichwort Schweden, da solltest du dazu etwas finden.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Ystader » 25.08.2015, 11:03

Vielen Dank!

Genau, ich bin in Schweden "zwangsläufig" gesetzlich Krankenversichert, über meinen schwedischen Arbeitgeber (Teilzeit im öffentlicher Dienst).

Daher dachte ich daran, meine deutsche PKV zu kündigen, um im Fall "zu hoher" Kapitalerträge (man weiß nie, was die Zukunft bringt) nicht meine Kinder in Deutschland separat versichern zu müssen. Außerdem sind die PKV Beiträge auch im Basistarif sehr hoch (ich wurde falsch beraten, als ich 1992 nach Deutschland umzog und mich das 1. Mal versichern mußte, mein Problem, nicht weiter wichtig hier).

Die Informationen beim DVKA habe ich bereits durchgearbeitet, aber mein "Fall" taucht dort nicht auf.

Meine PKV will mich natürlich nicht beraten (als Beitragszahler behalten). Die Schwedische Krankenversicherung kann mich nicht beraten (man kennt sich dort nicht mit dem deutschen Krankenversicherungsrecht aus). Die Techniker Krankenkasse möchte mich nicht beraten ("sie sind doch in Schweden versichert und in einer deutschen PKV, also ist doch alles geregelt"). Also drehe ich mich im Kreis, da mir niemand verbindlich Auskunft geben kann, wie am besten zu verfahren sei.

Problematisch ist ja; wenn ich die deutsche PKV kündige, muß ich mit meiner schwedischen GKV jeden Arztbesuch in Deutschland (wo ich primär lebe) aushandeln, usw. ein Riesenaufwand ist das. Und jedesmal extra nach Schweden zum Arzt zu fahren, wäre ebenfalls zeitaufwändig und kostspielig.

Ich hatte irgendwo gelesen (dummerweise habe ich kein Lesezeichen angelegt), daß ich aus einer ausländischen GKV in eine Heimat-GKV wechseln könne.

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Beitragvon Czauderna » 25.08.2015, 12:52

Hallo,
"Ich hatte irgendwo gelesen (dummerweise habe ich kein Lesezeichen angelegt), daß ich aus einer ausländischen GKV in eine Heimat-GKV wechseln könne"da hast du grundsätzlich richtig gelesen, aber auch das hängt von dem Umständen ab - nehmen wir mal an, du hörst auf in Schweden zu arbeiten, dann endet dort auch deine Krankenversicherungspflicht - du kommst nach Deutschland zurück, z.B. als Arbeitsloser oder als Selbständiger - dann könntest du eigentlich nicht in die GKV eintreten, aber weil du eben in einem EU/Abkommensstaat versichert gewesen bist, würdest du den Nachweis darüber der Kasse deiner Wahl vorlegen und die könnte bzw. müsste dich nahtlos krankenversichern, so kenne ich es - sollte ich etwas vergessen haben, sollte sich noch ein anderer Experte dazu melden.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon heinrich » 01.09.2015, 08:06

wie jetzt,

Du bist in Schweden gesetzliche versichert.

Zunächst schriebst Du, dass Du in Deutschland PKV bist.

ALLE Antworten meiner Vorantwortgeber bezüglich der Familienversicherung der Kinder (mögliche Nichtfamilienversicherung der Kinder, wenn Dein Gesamteinkommen oberhalb 54.900 EUR) bezogen sich auf den Sachverhalt, dass Du nuuuuuuuuuuur PKV bist, also NICHT GKV bist.

Jetzt kommst Du mit der INFO um die Ecke, dass Du in Schweden in der GKV bist.

Wenn du in der GKV bist, auch im EU-Ausland (was gleichgestellt wird), dann gilt der Ausschluss der Familienversicherung wegen Überschreitens von 54.900 EUR nicht.


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