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Elternzeit

Verfasst: 18.10.2015, 22:05
von sisqonrw
Hallo,

ich möchte gerne wissen über wen die Kinder versichert werden müssen, wenn ich (Vater) eine private KV abschließen sollte. Meine Ehefrau verdient normalerweise mehr als ich, aber in der Elternzeit weniger als ich. Auf was wird genau geschaut? Auf das Einkommen in der Elternzeit (Elterngeld) oder was meine Frau vor der Elternzeit bekommen hat?

Verfasst: 19.10.2015, 17:09
von Dipling
Die kostenlose Familienversicherung für die Kinder entfällt, wenn der privatversicherte Ehegatte mehr verdient als der GKV-versicherte Partner und mit seinen Einkünften zudem die Jahresentgeltgrenze von zur Zeit 54900 EUR pro Jahr überschreitet. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Liegen die Einkünfte darunter, können die Kinder also in der Familienversicherung der Ehefrau bleiben.

Verfasst: 19.10.2015, 17:46
von sisqonrw
Also wenn ich mehr als Sie verdiene aber ich nicht mehr als 54900 Gewinn als selbständige im Jahr erziele, dann können die Kinder über die Familienversicherung der Ehefrau laufen? Ist das richtig?

Wird auf das Elterngeld geschaut oder was Sie vor der Elternzeit verdient hat?

Verfasst: 20.10.2015, 19:49
von Dipling
Die 54900 EUR verstehen sich als Gesamteinkommen aus allen Einkunftsarten, nicht nur aus der Selbständigkeit.
Sonst ist es richtig.

M.E. zählt das Elterngeld. Diese zweite Frage ist wie geschrieben nur relevant, wenn das eigene Gesamteinkommen 54900 EUR übersteigt.