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PKV - Beitragsrückerstattung und Rechnungen einrechen

Verfasst: 07.01.2016, 13:57
von Korschan
Prost Mahlzeit!

Ich bin bei der SIGNAL Iduna in einer PKV und bekomme bei nicht-Einreichung meiner Arztrechnung insgesamt drei Monatsbeiträge zurückerstattet. Mein Berater sagte mir mal, ich könne die Arztrechnung in bis zu drei Jahren nachreichen. Könnt ihr mir sagen, inwiefern das sich auf meine Beitragsrückerstattung (BER) auswirkt?

Beispiel:

Im ersten Jahr habe ich Arztrechnungen von Insgesamt 800 € welche ich nicht eingereicht habe, also bekomme ich drei volle Monatsbeiträge (~ 1500 EUR). Im zweiten Jahr habe ich erneut eine Arztrechnung von 800 € - also reiche im zweiten Jahr beide Rechnungen von insgesamt 1600 € ein welche ich erstattet bekomme, heißt aber auch das ich auf die 1500 € Rückerstattung verzichte.

Bin ich mit meinem Gedankengang auf dem richtigen Weg? Denn nach diesem System würde ich meine Arztrechnungen einfach sammeln und nach drei Jahren einrechen.

Re: PKV - Beitragsrückerstattung und Rechnungen einrechen

Verfasst: 07.01.2016, 17:13
von Dipling
Es stimmt zwar - Rechnungen lassen sich noch bis zu drei Jahre später geltend machen. Also z.B. eine Rechnung aus 2013 etwa lässt sich bis zum 31.12.2016 noch bei der PKV einreichen. Je nach Kulanz der PKV auch noch später.

Aber: Die PKV rechnet die Rechnung dem Jahr zu, in dem die Behandlung bzw. Leistung erbracht wurde. Mit der Folge, dass sie diese mit bereits gezahlten Beitragsrückerstattungen (BRE) verrechnet oder -wenn der Rechnungsbetrag geringer als die BRE ist- noch Geld zurückfordert.
Da die BRE meist nach Zahl der leistungsfreien Jahre gestaffelt ist, kann sich das Einreichen einer Rechnung auch noch in den Folgejahren auswirken.