Liebe Forum-Gemeinde,
wir haben folgendes Problem und hoffen hier auf ein paar Tips, wie wir richtig reagieren sollen.
Mein Mann (51) hat im Dezember 2007 über eine Versicherungsvertreterin einen Vertrag mit einer PKV geschlossen. Im Gespräch kam auch die Frage nach Vorversicherern. Mein Mann hatte zu diesem Zeitpunkt keine KV und teilte das im Gespräch auch so mit. Die letzte Versicherung bestand mit der AOK so bis 1992. Die fehlende Versicherung sei kein Problem und würde nach Meinung der Vertreterin den Abschluss nicht gefährden, sie gibt die AOK als Vorversicherer an.
Nun wurde bei meinem Mann Mitte letzten Jahres eine chronische Erkrankung festgestellt mit Krankenhausaufenthalt, ständige Medikamente sind nötig.
Jetzt hat die PKV den Vertrag rückwirkend widerrufen, mit der Begründung, dass auf Nachfrage bei der AOK die Vorversicherung nicht bestand und sie unter den Umständen keinen Vertrag geschlossen hätten.
Sie fordert alle Erstattungen zurück. Der Vertrag besteht 9 Jahre, kann die PKV den so einfach widerrufen? Was können wir tun?
Vielen Dank fürs Lesen und für Information.
KathiG
PKV widerruft nach 9 Jahren...wie wehren?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: PKV widerruft nach 9 Jahren...wie wehren?
Bei vorsätzlich falschen Angaben darf die PKV innerhalb von maximal 10 Jahren ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn sie den Vertrag bei Kenntnis des Sachverhalts nicht geschlossen hätte. Außerdem kann sie bisher erbrachte Leistungen zurückfordern und gleichwohl bisher gezahlte Prämien einbehalten bzw. bis zum Rücktritt noch ausstehende Prämien einfordern (§39 VVG).
Aber nicht jeder Rücktritt ist rechtmäßig. Ansatzpunkte sind z.B.
- was stand im Antrag; z.B. nur "Vorversicherung AOK" (lässt Interpretationsspielraum) oder -wie es die Regel- ist mit genauen Zeiten, also seit wann
- Im Grunde war die Angabe der AOK als Vorversicherung etwas spitzfindig betrachtet nicht ganz falsch - seit dem 01.04.2007 bis zum Abschluss des PKV-Vertrages bestand eine Versicherung bei der AOK als letzte Versicherung kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), auch wenn diese offiziell nicht durchgeführt wurde.
Eine Haftung der "Versicherungsvertreterin" (Schadenersatzpflicht nach § 63 VVG) wäre zu prüfen. Problem:Nachweispflicht (schriftliche Aufzeichnungen oder Zeugen vorhanden?) und mögliche Verjährung.
Um wieder Versicherungsschutz zu erlangen, bleibt vermutlich nur der Basistarif bei einer anderen PKV - aber dieser ist sehr teuer; außerdem drohen Prämienzuschläge für nicht versicherte Zeiten.
Alternative: Rückkehr in die GKV etwa durch Aufnahme eines versicherungspflichtigen Jobs. Oder bei geringen eigenen Einkünfte in die Familienversicherung der Ehefrau, falls GKV-versichert.
Aber nicht jeder Rücktritt ist rechtmäßig. Ansatzpunkte sind z.B.
- was stand im Antrag; z.B. nur "Vorversicherung AOK" (lässt Interpretationsspielraum) oder -wie es die Regel- ist mit genauen Zeiten, also seit wann
- Im Grunde war die Angabe der AOK als Vorversicherung etwas spitzfindig betrachtet nicht ganz falsch - seit dem 01.04.2007 bis zum Abschluss des PKV-Vertrages bestand eine Versicherung bei der AOK als letzte Versicherung kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), auch wenn diese offiziell nicht durchgeführt wurde.
Eine Haftung der "Versicherungsvertreterin" (Schadenersatzpflicht nach § 63 VVG) wäre zu prüfen. Problem:Nachweispflicht (schriftliche Aufzeichnungen oder Zeugen vorhanden?) und mögliche Verjährung.
Um wieder Versicherungsschutz zu erlangen, bleibt vermutlich nur der Basistarif bei einer anderen PKV - aber dieser ist sehr teuer; außerdem drohen Prämienzuschläge für nicht versicherte Zeiten.
Alternative: Rückkehr in die GKV etwa durch Aufnahme eines versicherungspflichtigen Jobs. Oder bei geringen eigenen Einkünfte in die Familienversicherung der Ehefrau, falls GKV-versichert.
Re: PKV widerruft nach 9 Jahren...wie wehren?
Hallo Dipling,
danke für deine Ausführungen! Aus unserer Sicht war das keine vorsätzliche falsche Angabe, aber darüber mit der PKV zu streiten wird sicher müßig.
Die Familienversicherung wäre eine Alternative, aber sicher gibt es da auch wieder Hürden, zB ist mein Mann selbständig.
danke für deine Ausführungen! Aus unserer Sicht war das keine vorsätzliche falsche Angabe, aber darüber mit der PKV zu streiten wird sicher müßig.
Die Familienversicherung wäre eine Alternative, aber sicher gibt es da auch wieder Hürden, zB ist mein Mann selbständig.
Re: PKV widerruft nach 9 Jahren...wie wehren?
Eine Möglichkeit ist, den PKV-Ombudsmann einzuschalten: www.pkv-ombudsmann.de
Dieser ist kostenfrei und kann oft noch etwas erreichen, sofern der Sachverhalt nicht eindeutig hoffnungslos ist. Viel wäre gewonnen, wenn die PKV ein Stück zurückrudert und statt Rücktritt eine Kündigung ausspricht. Das würde bedeuten: Keine Rückzahlungen von Leistungen.
Die Möglichkeiten zur Aufnahme in die GKV sind ja schon genannt.
Dieser ist kostenfrei und kann oft noch etwas erreichen, sofern der Sachverhalt nicht eindeutig hoffnungslos ist. Viel wäre gewonnen, wenn die PKV ein Stück zurückrudert und statt Rücktritt eine Kündigung ausspricht. Das würde bedeuten: Keine Rückzahlungen von Leistungen.
Die Möglichkeiten zur Aufnahme in die GKV sind ja schon genannt.
Re: PKV widerruft nach 9 Jahren...wie wehren?
Alles zufriedenstellend geklärt! Wir haben den Ombudsamnn eingeschaltet (DANKE Dipling!!) und er konnte einen Vergleich herbei führen. Die Anfechtung hat die Kasse in eine Kündigung zum 31.03. gewandelt. Somit müssen wir nix zurück zahlen.
Jetzt ist mein Mann seit 01.06. familienversichert, und die PKV hat den Zeitraum April bis Mai noch an deren Vertragslaufzeit drangehängt, so dass keine Lücke entsteht.

Jetzt ist mein Mann seit 01.06. familienversichert, und die PKV hat den Zeitraum April bis Mai noch an deren Vertragslaufzeit drangehängt, so dass keine Lücke entsteht.

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