Rückkehr PKV nach Anwartschaft und AG-Wechsel

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Supachris
Beiträge: 4
Registriert: 02.02.2016, 10:53

Rückkehr PKV nach Anwartschaft und AG-Wechsel

Beitragvon Supachris » 02.02.2016, 10:59

Hallo,

ich habe folgende Frage/folgendes Problem:

Da die JAEG mein Einkommen überstieg ist bei mir vor zwei Jahren wieder Versicherungspflicht eingetreten und ich musste zurück zur GKV. Nun wechsle ich den Arbeitgeber und habe dort angefragt, ob ich mich mit meinem neuen Gehalt in die PKV wechseln kann. Diese teilten mir mit, dass es möglich sei, da mein Gehalt die "Beitragsbemessungsgrenze" überschreitet. Soweit ich weiß, ist ja aber die JAEG maßgeben und nicht die "Beitragsbemessungsgrenze". Und mein JAEG liegt eben ca. € 1.000 jährlich unter der JAEG (aber natürlich weit über der Beitragsbemessungsgrenze).

Angenommen ich würde dennoch in die PKV wechseln (denn der AG hat ja bestätigt, dass dies möglich sei) und irgendwann fällt ihnen (oder wem auch immer) auf, dass es evtl. doch nicht richtig war, was kann mir dann passieren?

Dass ich zurück in die GKV müsste wäre dann klar, aber kann es dann sein, dass ich ggü. der PKV ein erneutes Recht auf Anwartschaft verliere, oder sich die PKV dann irgendwie quer stellen könnte, weill ich zurück zu ihnen gewechselt bin obwohl die JAEG nicht erreicht war?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Grüße
Supachris

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Re: Rückkehr PKV nach Anwartschaft und AG-Wechsel

Beitragvon Dipling » 02.02.2016, 14:05

Es gibt die besondere JAE, die mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch ist. Zur Anwendung kommt sie, wenn als Arbeitnehmer am 31.12.2002 eine PKV bestand.

Andernfalls kommt die normale JAEG zur Anwendung. Arbeitgeber werden regelmäßig vom Rentenversicherungsträger geprüft, es würde auffallen. Bedeutet: Rückwirkende GKV, vor allem der Arbeitgeber müsste nachzahlen. Beim Arbeitnehmer kann er nur die drei letzten Arbeitnehmeranteile geltend machen.
Die PKV kann nur für die Zukunft gekündigt werden und sie wird sich quer stellen, wenn sie Beiträge für die Zeit der Doppelversicherung zurückerstatten soll, außer sie ist sehr kulant.

Vielleicht lässt sich das Gehalt noch nachverhandeln; denn der Arbeitgeber spart unter dem Strich gegenüber dem GKV-Höchstbeitrag auch; der PKV-Beitrag ist meist niedriger. Steigt die JAEG im Folgejahr und tritt deshalb Versicherungspflicht ein, kann man sich befreien lassen.

Supachris
Beiträge: 4
Registriert: 02.02.2016, 10:53

Re: Rückkehr PKV nach Anwartschaft und AG-Wechsel

Beitragvon Supachris » 02.02.2016, 16:30

Vielen DAnk "Dipling".

Was mich noch interessieren würde: Hat die PKV, für den Fall, dass nachträglich Versicherungspflicht festgestellt wird, die Möglichkeit dem Versicherten die erneute Anwartschaft zu verwehren? Denn er kehrt ja praktisch nun aus der Anwartschaft zurück zur PKV und würde dann eine erneute Anwartschaft in Anspruch nehmen wollen, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt - wenn auch rückwirkend...

Und noch eine kurze Frage zur Befreiung von der Versicherungspflicht: Ich habe gelesen, dass man das nach Möglichkeit nicht machen sollte, da man dann für die gesamte Zukunft die Möglichkeit verwirkt jemals wieder zurück in die GKV zu kommen (außer bei Arbeitslosigkeit). Gereade für das Alter würde ich mir diese Option aber gerne offen lassen...

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Re: Rückkehr PKV nach Anwartschaft und AG-Wechsel

Beitragvon Dipling » 02.02.2016, 17:54

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Anwartschaft:
§ 204 Abs. 4 VVG:
"(4) Soweit die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, haben die Versicherungsnehmer und die versicherte Person das Recht, einen gekündigten Versicherungsvertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzuführen."

Eine Befreiung wegen Erhöhung der JAEG wirkt sich nach neuerer Rechtsprechung (seit 2012) zunächst auf das aktuelle Arbeitsverhältnis aus. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Frist von einem Monat entscheidend: Wird der neue Job nahtlos oder maximal innerhalb eines Monats nach dem Ende des alten Jobs angetreten, gilt die Befreiung fort.
Wird die Monatsfrist überschritten, gilt die Befreiung nicht mehr. Ein neuer Job unter der JAEG führt dann grundsätzlich in die GKV.

Supachris
Beiträge: 4
Registriert: 02.02.2016, 10:53

Re: Rückkehr PKV nach Anwartschaft und AG-Wechsel

Beitragvon Supachris » 02.02.2016, 23:39

Hallo Dipling,

noch einmal vielen Dank für Ihre fundierte Antwort.

Darf ich noch eine letzte Frage stellen? Wäre nun beim Arbeitgeberwechsel auch noch eine Befreiung von der Versicherungspflicht (und somit Wiedereinstieg in die PKV) möglich, oder ist dies nur zu dem Zeitpunkt möglich, wenn man eben unter die JAEG fällt, weil einen diese "überholt"?

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Re: Rückkehr PKV nach Anwartschaft und AG-Wechsel

Beitragvon Dipling » 03.02.2016, 08:29

Letzteres gilt. Man muss als Arbeitnehmer bereits in der PKV sein und dann von der JAEG eingeholt werden, um sich befreien zu lassen.

Siehe § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V:
"(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1.
wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7"...

Beim Arbeitsgeberwechsel erfolgt eine vorausschauende Betrachtung auf 12 Monate, ob die JAEG überschritten wird, also ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit zur freiwilligen GKV bzw. zum sofortigen Wechsel in die PKV eintritt.
Also entweder - oder. Befreiungsmöglichkeiten gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht.

Erhöht sich das Gehalt im Laufe des Jahres über die JAEG und wird auch die (meist höhere) JAEG des Folgejahres bei vorausschauender Betrachtung überschritten, entsteht zum Jahreswechsel Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit zum Wechsel in die PKV.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste