Wechsel in den Standardtarif welche Folgen ?
Verfasst: 11.02.2016, 19:46
Hallo Forumsmitglieder !
Hier im Ausland bin ich immer wieder froh Informationen in Foren zu finden.
Zu meiner Person:
Ich bin 67 Jahre und Frühpensionär ( Brutto+- 2.000.-€) über 30Jahre in der DBV. (Ehefrau ist bei der gesetzlichen KV als Rentnerin),
Ich habe keine Früh- u. sonstige Erkrankung und gehe wenig zum Arzt, bekam bisher immer mal Beitrage zurückerstattet.
Das kann sich natürlich schnell ändern, was mir auch bewusst ist.
Jetzt kommt die DBV mit diversen Möglichkeit Beitragsreduzierung Basistarif Standardtarif, ich blicke hier nicht durch.
Als Pensionär erhalte ich 70% Beihilfe und die restlichen 30% waren in der DBV abgesichert.
Ich lege keinen Wert auf Sonderbehandlung beim Arzt, mir reicht es wenn ich so wie ein Kassenpatient wie meine Frau bedient werde.
Nun die Fragen hier im Forum:
Würde ich in den Standardtarif wechseln, sparte ich einen Monatsbeitrag von 90.-€ im Monat. (Bisher 157.- neu 67.-€)
Das ist schon recht viel, meine ich was gibt es dafür weniger ?
Die DBV schreibt als wichtigen Hinweis:
"bei derartiger Vertragsänderung verringert sich in der Regel auch der Leistungsumfang.
Was heißt das nun genau, woher weiß ich was man mir im Krankheitsfall gewillt ist zu zahlen oder nicht zu zahlen."
Bekomme ich weiter eine Rechnung vom Arzt , die ich dann bei der Beihilfe (Erstattung 70%) einreiche, wie bisher ?
Ich war einmal im Krankenhaus, habe mich aber nicht privat legen lassen und bekam entsprechende Rechnungen,
die ich dann einreichte, wurde alles bezahlt. Ist das nun anders ?
Sollte ich einmal Medikamente nehmen müssen, werden die nach wie vor erstattet ?
Massagen hatte ich auch mal, wurden, glaube ich mir 20.- € erstattet, fällt das nun weg?
Die Versicherung möchte ich nicht anschreiben, die ist sicher mit einem Tarifwechsel nicht froh.
Viellicht erhalte ich hier positive Gedanken zu meinem Schritt.
Gruß
Rudi
Hier im Ausland bin ich immer wieder froh Informationen in Foren zu finden.
Zu meiner Person:
Ich bin 67 Jahre und Frühpensionär ( Brutto+- 2.000.-€) über 30Jahre in der DBV. (Ehefrau ist bei der gesetzlichen KV als Rentnerin),
Ich habe keine Früh- u. sonstige Erkrankung und gehe wenig zum Arzt, bekam bisher immer mal Beitrage zurückerstattet.
Das kann sich natürlich schnell ändern, was mir auch bewusst ist.
Jetzt kommt die DBV mit diversen Möglichkeit Beitragsreduzierung Basistarif Standardtarif, ich blicke hier nicht durch.
Als Pensionär erhalte ich 70% Beihilfe und die restlichen 30% waren in der DBV abgesichert.
Ich lege keinen Wert auf Sonderbehandlung beim Arzt, mir reicht es wenn ich so wie ein Kassenpatient wie meine Frau bedient werde.
Nun die Fragen hier im Forum:
Würde ich in den Standardtarif wechseln, sparte ich einen Monatsbeitrag von 90.-€ im Monat. (Bisher 157.- neu 67.-€)
Das ist schon recht viel, meine ich was gibt es dafür weniger ?
Die DBV schreibt als wichtigen Hinweis:
"bei derartiger Vertragsänderung verringert sich in der Regel auch der Leistungsumfang.
Was heißt das nun genau, woher weiß ich was man mir im Krankheitsfall gewillt ist zu zahlen oder nicht zu zahlen."
Bekomme ich weiter eine Rechnung vom Arzt , die ich dann bei der Beihilfe (Erstattung 70%) einreiche, wie bisher ?
Ich war einmal im Krankenhaus, habe mich aber nicht privat legen lassen und bekam entsprechende Rechnungen,
die ich dann einreichte, wurde alles bezahlt. Ist das nun anders ?
Sollte ich einmal Medikamente nehmen müssen, werden die nach wie vor erstattet ?
Massagen hatte ich auch mal, wurden, glaube ich mir 20.- € erstattet, fällt das nun weg?
Die Versicherung möchte ich nicht anschreiben, die ist sicher mit einem Tarifwechsel nicht froh.
Viellicht erhalte ich hier positive Gedanken zu meinem Schritt.
Gruß
Rudi