Zuzug aus dem Ausland zum Ehepartner mit Beihilfe
Verfasst: 27.02.2016, 19:23
Hallo,
ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Ein Ehepartner zieht aus dem nichteuropäischen Ausland zu seinem Ehepartner nach Deutschland. Der zuziehende Ehepartner ist beihilfeberechtigt (kein eigenes Einkommen). Das Ehepaar möchte nun die restlichen 30% bei einer PKV absichern. Diese hat neben den üblichen Gesundheitsfragen auch ein Ärztliches Zeugnis angefordert. Die Begründung war, dass der Ehepartner in Deutschland keine Vorversicherung hatte. Das Ärztliche Zeugnis wurde auf Kosten des Ehepaares erstellt mit "Patient ist gesund" vom Arzt bescheinigt. Nun sind wieder Wochen ins Land gegangen. Das Ehepaar ging davon aus, dass der Abschluss der PKV seinen Gang geht. Nun fordert die PKV weitere Nachweise:
- Angabe der letzten Arbeitgeber im nichteuropäischen Ausland
- Versicherungsstatus im nichteuropäischen Ausland
- Meldebescheinigung und
- Flugtickets der Übersiedlung
Meine Frage, warum diese Unterlagen gebraucht werden, wurde damit beantwortet, dass die Fachabteilung diese anfordern darf, da man den Ehepartner sonst nicht versichern könne. Was damit geprüft werden soll, ist mir nicht klar, konnte mir auch nicht gesagt werden.
Kann mir jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen?
Wie geht man in diesem Fall vor bzw. was darf die PKV wirklich anfordern?
Da das Ärztliche Zeugnis schon wegen der "fehlenden" Vorversicherung auf unsere Kosten ging, frage ich mich, was das jetzt soll? Wie soll jemand denn ein Ärztliches Zeugnis einreichen wenn er nicht im Land bei dem Arzt war. Warum Meldebescheinigung und Flugticket?
Was müssen wir abgeben?
Kann die PKV die Versicherung des Ehepartners verweigern oder ihn in einen schlechteren Tarif stecken? (gesunder, junger Mensch).
Vielen Dank für ihre Einschätzungen.
ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Ein Ehepartner zieht aus dem nichteuropäischen Ausland zu seinem Ehepartner nach Deutschland. Der zuziehende Ehepartner ist beihilfeberechtigt (kein eigenes Einkommen). Das Ehepaar möchte nun die restlichen 30% bei einer PKV absichern. Diese hat neben den üblichen Gesundheitsfragen auch ein Ärztliches Zeugnis angefordert. Die Begründung war, dass der Ehepartner in Deutschland keine Vorversicherung hatte. Das Ärztliche Zeugnis wurde auf Kosten des Ehepaares erstellt mit "Patient ist gesund" vom Arzt bescheinigt. Nun sind wieder Wochen ins Land gegangen. Das Ehepaar ging davon aus, dass der Abschluss der PKV seinen Gang geht. Nun fordert die PKV weitere Nachweise:
- Angabe der letzten Arbeitgeber im nichteuropäischen Ausland
- Versicherungsstatus im nichteuropäischen Ausland
- Meldebescheinigung und
- Flugtickets der Übersiedlung
Meine Frage, warum diese Unterlagen gebraucht werden, wurde damit beantwortet, dass die Fachabteilung diese anfordern darf, da man den Ehepartner sonst nicht versichern könne. Was damit geprüft werden soll, ist mir nicht klar, konnte mir auch nicht gesagt werden.
Kann mir jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen?
Wie geht man in diesem Fall vor bzw. was darf die PKV wirklich anfordern?
Da das Ärztliche Zeugnis schon wegen der "fehlenden" Vorversicherung auf unsere Kosten ging, frage ich mich, was das jetzt soll? Wie soll jemand denn ein Ärztliches Zeugnis einreichen wenn er nicht im Land bei dem Arzt war. Warum Meldebescheinigung und Flugticket?
Was müssen wir abgeben?
Kann die PKV die Versicherung des Ehepartners verweigern oder ihn in einen schlechteren Tarif stecken? (gesunder, junger Mensch).
Vielen Dank für ihre Einschätzungen.