Doppelversicherung zulässig ??
Verfasst: 10.03.2016, 14:14
Ich bin zz privat versichert und befinde mich in einer laufenden Zahnbehandlung. Die Eingliederung int im Juni und die Kosten sind immens .
Ab 1.4. kann ich in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln und müsste mich dann bei der G`KV pflichtversichern
Ich habe nun mit der Continetalen gesprochen und ihnen gesagt, dass ich gerne nach 4 Monaten von dem einmonatigen Sonderkündigungsrecht nach § 205 SGB V Gebrauch machen möchte und in dieser Zeit dann doppelversichert bin, mit dem Ziel die Behandlung noch privat abzurechnen
Man sagte mir dann , das würde nur gehen, wenn die Conti nicht VORHER Kenntnis von der Pflichtversicherung erlangt . Dann würden sie das Verhältnis beendigen.
"Man wäre in solchen Fällen aber dann oft gnädig und würde die Leute aber auch nicht gleich rausschmeißen"
Ein Kündigungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht sehe ich aber nur wenn von meiner Seite eine betrügerische Absicht besteht. Das sit ja nicht der Fall.
Kurzum: Die Aussage ist für mich keine Sicherheit dass ich die Behandlung am Ende abrechnen kann . Ich sehe aber außerdem die Obliegenheit von mir als Versicherungsnehmer , die PKV von der Doppelversicherung in Kenntnis zu setzen .
Meine Alternativen: Ich lasse das Verhältnis später beginnen
Ich nehme die Flucht nach vorne und schildere der Conti den Fall schriftlich um eine verbindliche Aussage zu bekommen .
Leider fehlt es mir hier an einer rechtlichen Richtschnur.
Wer kann mir helfen?
Wie soll ich hier vorgehen ?
L
Viele Grüße und danke für die Antwort
Ab 1.4. kann ich in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln und müsste mich dann bei der G`KV pflichtversichern
Ich habe nun mit der Continetalen gesprochen und ihnen gesagt, dass ich gerne nach 4 Monaten von dem einmonatigen Sonderkündigungsrecht nach § 205 SGB V Gebrauch machen möchte und in dieser Zeit dann doppelversichert bin, mit dem Ziel die Behandlung noch privat abzurechnen
Man sagte mir dann , das würde nur gehen, wenn die Conti nicht VORHER Kenntnis von der Pflichtversicherung erlangt . Dann würden sie das Verhältnis beendigen.
"Man wäre in solchen Fällen aber dann oft gnädig und würde die Leute aber auch nicht gleich rausschmeißen"
Ein Kündigungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht sehe ich aber nur wenn von meiner Seite eine betrügerische Absicht besteht. Das sit ja nicht der Fall.
Kurzum: Die Aussage ist für mich keine Sicherheit dass ich die Behandlung am Ende abrechnen kann . Ich sehe aber außerdem die Obliegenheit von mir als Versicherungsnehmer , die PKV von der Doppelversicherung in Kenntnis zu setzen .
Meine Alternativen: Ich lasse das Verhältnis später beginnen
Ich nehme die Flucht nach vorne und schildere der Conti den Fall schriftlich um eine verbindliche Aussage zu bekommen .
Leider fehlt es mir hier an einer rechtlichen Richtschnur.
Wer kann mir helfen?
Wie soll ich hier vorgehen ?
L
Viele Grüße und danke für die Antwort