Versicherung nach Auslandsbeschäftigung
Verfasst: 07.05.2016, 11:16
Hallo,
mein Sohn, 19 Jahre, studiert im 2. Semester. Er hat sich bei Aufnahme des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und ist demnach derzeit privat krankenversichert (Familienversicherung war / ist nicht möglich, da ich selbst in der PKV bin, meine Frau / seine Mutter ist gesetzlich versichert). Ab September diesen Jahres wird er sein Studium für ca. 1 Jahr unterbrechen (exmatrikuliert) und in Japan eine Anstellung als Assistent Teacher / "Hilfslehrer" annehmen. In dieser Zeit wird er über die japanische Nationale Krankenversicherung bzw. Volkskrankenversicherung versichert sein, die lt. Wikipedia der deutschen gesetzlichen Pflichtversicherung einschließlich gesetzlicher Pflegepflichtversicherung in Deutschland entspricht.
Danach wird er wieder ein Studium (wahrscheinlich Fachwechsel) in Deutschland aufnehmen.
Meine Fragen nun:
Vielen Dank
Ulrich
mein Sohn, 19 Jahre, studiert im 2. Semester. Er hat sich bei Aufnahme des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und ist demnach derzeit privat krankenversichert (Familienversicherung war / ist nicht möglich, da ich selbst in der PKV bin, meine Frau / seine Mutter ist gesetzlich versichert). Ab September diesen Jahres wird er sein Studium für ca. 1 Jahr unterbrechen (exmatrikuliert) und in Japan eine Anstellung als Assistent Teacher / "Hilfslehrer" annehmen. In dieser Zeit wird er über die japanische Nationale Krankenversicherung bzw. Volkskrankenversicherung versichert sein, die lt. Wikipedia der deutschen gesetzlichen Pflichtversicherung einschließlich gesetzlicher Pflegepflichtversicherung in Deutschland entspricht.
Danach wird er wieder ein Studium (wahrscheinlich Fachwechsel) in Deutschland aufnehmen.
Meine Fragen nun:
- Kann / muss er dann wieder zwischen gesetzlicher studentischer und privater Krankenversicherung wählen?
- Wenn er sich in Deutschland wieder privat versichern muss / kann, wäre es ratsam, den derzeitigen Vertrag als Anwartschaft weiterzuführen? (wegen gesundheitlicher Vorbelastungen wird er wahrscheinlich keinen neuen Vertrag zu den aktuellen Konditionen bekommen).
- Beim Einstieg ins "richtige" Berufsleben wird er unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Dann müsste / könnte er doch sowieso in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten?
Vielen Dank
Ulrich