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Muss mich PKV des Vaters auch als Beamtenanwärter behalten?

Verfasst: 23.08.2007, 17:34
von kleine_robbe
Guten Tag!

Bisher bin ich über meinen Vater, der Beamter ist, bei einer PKV (Bayerische Beamtenkrankenkasse, Versicherungskammer Bayern) als Student mitversichert. Anfang Oktober trete ich eine Stelle als Verwaltungsinspektoranwärter an. Ich habe nun versucht, mich selbst privat zu versichern, mein Antrag wurde aber von zwei verschiedenen Gesellschaften abgelehnt. Grund dafür sind drei Besuche (Untersuchung bzw. probatorische Sitzungen) bei verschiedenen Psychiatern/Psychotherapeuten während der letzten drei Jahre.

Daher jetzt meine Frage: Muss die PKV meines Vaters mich auch während der Anwärterzeit behalten? Kann ich also bei meiner bisherigen PKV in einen Anwärtertarif wechseln, oder mich zumindest in einem normalen 50%-Tarif weiterversichern? Oder endet mit meinem Studentenstatus auch automatisch mein Versicherungsschutz und ich stehe dann ohne Krankenversicherung da?

Im Voraus schon vielen Dank für Ihre sicher hilfreichen Anworten!

Verfasst: 23.08.2007, 18:09
von Frank
Hallo,

du kannst bei deinem Versicherer bleiben. Nach Ende des Studiums wird der Ausbildungstarif auf Normaltarif umgestellt. Du hast zwar ein Sonderkündigungsrecht, der Versicherer aber nicht. Du brauchst auch nicht mehr bei anderen Gesellschaften in den nächsten Jahren anfragen. Bei den psych. Behandlungen lehnt jede Gesellschaft ab.

Verfasst: 23.08.2007, 18:34
von kleine_robbe
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich jetzt schon einigermaßen.

Aber es besteht wohl keine Möglichkeit, bei meinem bisherigen Versicherer in den - wesentlich günstigeren - Anwärtertarif zu wechseln?

Verfasst: 23.08.2007, 19:29
von Frank
Anwärtertarif geht schon. Das sind ja "normale" Tarife zu vergünstigten Konditionen. Du kannst nur für gleichwertigeren oder schlechteren Versicherungsschutz entscheiden. Bei besseren Leistungen würde eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich werden. Und das würde der Versicherer wohl ablehnen.

Verfasst: 23.08.2007, 19:30
von Cassiesmann
kleine_robbe hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich jetzt schon einigermaßen.

Aber es besteht wohl keine Möglichkeit, bei meinem bisherigen Versicherer in den - wesentlich günstigeren - Anwärtertarif zu wechseln?


Klären Sie das mit der BBKK ab. Meines Wissens gibt es dort einen Anwärter-Tarif!