Hallo,
Situation: PKV-Vollversicherter (ambulante u. stationäre Leistungen) wechselt in die GKV-Familienversicherung (Voraussetzungen erfüllt). Fragen:
1. Welche Kündigungsfrist gilt gegenüber der PKV? Beispiel: Wechsel bei GKV beantragt zum 01.07.16,
wird von der GKV aber erst ca. Ende Juli formell bestätigt.
Kann die PKV-Versicherung danach rückwirkend per 30.06.16 wirksam gekündigt werden mit Erstattungsanspruch eines ggf. überzahlten Beitrages?
2. PKV-Versicherter will zwar die Vollversicherung beenden, zugleich jedoch alternativ auf eine Stationäre Zusatzversicherung umstellen lassen,
damit seine Altersrückstellungen nicht verfallen.
Muß die PKV die Umstellung gem. § 204 VVG ohne Nachteile für den Versicherten bewilligen?
Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.
Wechsel PKV in GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel PKV in GKV
Hallo logos3,
zu 1): Ja
zu 2): Kommt auf den Leistungsumfang der bestehenden Vollversicherung an. Sind Krankenhauswahlleistungen eingeschlossen?
Gruß
von GS
zu 1): Ja
zu 2): Kommt auf den Leistungsumfang der bestehenden Vollversicherung an. Sind Krankenhauswahlleistungen eingeschlossen?
Gruß
von GS
Re: Wechsel PKV in GKV
@GS - besten Dank. Krankenhauswahlleistungen sind inkl. Es bestehen weitere Unklarheiten.
Mir ist der konkret erforderliche Ablauf nicht klar:
Normal muß nach Aufnahme in die GKV-Familienversicherung binnen drei Monaten die PKV-Vollversicherung (Kombitarif ambulant u. stationär) gekündigt werden; damit würde ich alle Altersrückstellungen verlieren. Um das zu verhindern, soll vor einer Kündigung auf Basis von
§ 204 VVG nahtlose Vertragsumstellung auf eine stationäre Zusatzversicherung veranlaßt werden (Konditionen bisher nicht bekannt)
Welche formell korrekte Schrittfolge ist durchzuführen?
1. GKV-Aufnahmebestätigung in die Familienversicherung abwarten.
2. Danach Information an PKV mit dem Antrag, die bestehende Vollversicherung gem.
§ 204 VVG umzustellen auf eine stationäre Zusatzversicherung (vorher Konditionsklärung).
Die Vollversicherung würde rückwirkend per GKV-Eintritt enden u. die stationäre Zusatzversicherung zeitgleich beginnen.
Wäre das der formalrechtlich richtige Weg? Gibt es dazu noch spez. Hinweise?
Mir ist der konkret erforderliche Ablauf nicht klar:
Normal muß nach Aufnahme in die GKV-Familienversicherung binnen drei Monaten die PKV-Vollversicherung (Kombitarif ambulant u. stationär) gekündigt werden; damit würde ich alle Altersrückstellungen verlieren. Um das zu verhindern, soll vor einer Kündigung auf Basis von
§ 204 VVG nahtlose Vertragsumstellung auf eine stationäre Zusatzversicherung veranlaßt werden (Konditionen bisher nicht bekannt)
Welche formell korrekte Schrittfolge ist durchzuführen?
1. GKV-Aufnahmebestätigung in die Familienversicherung abwarten.
2. Danach Information an PKV mit dem Antrag, die bestehende Vollversicherung gem.
§ 204 VVG umzustellen auf eine stationäre Zusatzversicherung (vorher Konditionsklärung).
Die Vollversicherung würde rückwirkend per GKV-Eintritt enden u. die stationäre Zusatzversicherung zeitgleich beginnen.
Wäre das der formalrechtlich richtige Weg? Gibt es dazu noch spez. Hinweise?
Re: Wechsel PKV in GKV
zu 2.)
§ 204 VVG trifft hier nicht zu, denn der regelt nur den Wechsel in einen gleichartigen Versicherungsschutz. Das sind aber Voll- und Zusatztarife nicht. In einigen Tarifen bzw. AVB ist das aber speziell geregelt, ansonsten ist das good-will des Versicherers.
§ 204 VVG trifft hier nicht zu, denn der regelt nur den Wechsel in einen gleichartigen Versicherungsschutz. Das sind aber Voll- und Zusatztarife nicht. In einigen Tarifen bzw. AVB ist das aber speziell geregelt, ansonsten ist das good-will des Versicherers.
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