Wechsel PKV > GKV (wie lange muss ALG I bezogen werden?)
Verfasst: 18.08.2016, 10:14
Hallo,
ich strebe eine Rückkehr in die GKV an, mein Arbeitgeber bietet eine kleine Abfindung, wenn man einen Auflösungsvertrag unterschreibt (Umorganisation der Abteilungen). D.h. ich würde keine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommen und sofort ALG I beziehen, das hab ich schon nachgefragt.
41 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder, Frau in der GKV
1) wenn man ALG I bezieht, wird man ja automatisch gesetzlich versichert. Wie lange muss die Arbeitslosigkeit andauern, damit man in der GKV dauerhaft bleiben kann?
2) es ist noch nicht klar, ob ich im neuen Job über die Grenze rutschen werde oder drunter bleibe. Wäre das egal oder sollte ich darauf achten?
3) wie verhält es sich mit der Abfindung? Sollte ich darauf verzichten, um die Rückkehr nicht zu gefährden oder hat das keine Auswirkungen?
Danke vorab
LG
Jupp
ich strebe eine Rückkehr in die GKV an, mein Arbeitgeber bietet eine kleine Abfindung, wenn man einen Auflösungsvertrag unterschreibt (Umorganisation der Abteilungen). D.h. ich würde keine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommen und sofort ALG I beziehen, das hab ich schon nachgefragt.
41 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder, Frau in der GKV
1) wenn man ALG I bezieht, wird man ja automatisch gesetzlich versichert. Wie lange muss die Arbeitslosigkeit andauern, damit man in der GKV dauerhaft bleiben kann?
2) es ist noch nicht klar, ob ich im neuen Job über die Grenze rutschen werde oder drunter bleibe. Wäre das egal oder sollte ich darauf achten?
3) wie verhält es sich mit der Abfindung? Sollte ich darauf verzichten, um die Rückkehr nicht zu gefährden oder hat das keine Auswirkungen?
Danke vorab
LG
Jupp