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PKV ohne Bemessungsgrenze
Verfasst: 12.09.2016, 15:28
von clkmae
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
Ich bin erfolgreicher Geschäftsführer und seit Jahren privat versichert bei der HUK Coburg.
Ich möchte in naher Zukunft beruflich kürzer treten.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich privat versichert bleibe ohne das ich die Betragsmessungsgrenze erreiche.
( Privatier usw.)
Für Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar:)
Ich hoffe ich muss nicht extra Heilpraktiker werden um mich danach Freiberufler nennen zu dürfen:)
Re: PKV ohne Bemessungsgrenze
Verfasst: 12.09.2016, 17:30
von Czauderna
Hallo,
Geschäftsführer und Arbeitnehmer - oder selbständig, z.B. bei einer GmbH. ?.
Wie alt ?.
Wenn unter "beruflich kürzer treten" keine, an sich versicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit zu verstehen ist, dann bleibt die PKV ohnehin
die Versicherung, denn dort spielt das Einkommen keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Re: PKV ohne Bemessungsgrenze
Verfasst: 12.09.2016, 20:56
von Dipling
Liegt Selbständigkeit vor -> keine Versicherungspflicht in der GKV, einkommensunabhängig. Das gilt auch als künftiger Privatier ohne Beschäftigung.
Falls Status Arbeitnehmer:
Alter mindestens 55 Jahre -> bleiben in der Regel trotz Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei, keine GKV.
Ansonsten sind in bestimmten Fällen Befreiungen von der Versicherungspflicht möglich:
- Die Arbeitszeit wird auf die Hälfte oder weniger der betriebsüblichen Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter reduziert
- Falls die Arbeitszeit nach Reduzierung noch mehr als die Hälfte der betriebsüblichen Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter beträgt. ist es -wenn der Arbeitgeber mitspielt -eine Option, zunächst die Arbeitszeit so zu reduzieren, dass die regelmäßigen Lohnbestandteile die Versicherungspflichtgrenze bei vorausschauender Betrachtung auf ein Zeitjahr nur knapp übersteigen. Zum 1.Januar des Folgejahres werden die Versicherungspflichtgrenzen in der Regel erhöht - Folge: Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich aber befreien lassen kann. Danach können Arbeitszeit und Gehalt beliebig weiter reduziert werden, ohne dass in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt.
Re: PKV ohne Bemessungsgrenze
Verfasst: 13.09.2016, 09:31
von clkmae
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Geschäftsführer und Arbeitnehmer - oder selbständig, z.B. bei einer GmbH. ?.
Wie alt ?.
Wenn unter "beruflich kürzer treten" keine, an sich versicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit zu verstehen ist, dann bleibt die PKV ohnehin
die Versicherung, denn dort spielt das Einkommen keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Geschäftsführer GmbH angestellt Baujahr 81