Nach Ende der Beihilfeberechtigung wie sinnvoll vorgehen

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nietzsche2
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Nach Ende der Beihilfeberechtigung wie sinnvoll vorgehen

Beitragvon nietzsche2 » 13.09.2016, 17:24

Hallo,

kurze Frage. War bisher in Bayern beihilfeberechtigt und zu den restlichen 20 % bei einer PKV versichert. Nun nach dem Abschluss meiner Studien (bin über 27) bin ich selbstständig. Ist es allgemein als absolut gesunder Mensch sinnvoll sich jetzt voll bei einer PKV zu versichern (und die Beiträge steuerlich geltend zu machen?) oder kann man auch mit nur 20 % versichert bleiben? (erfüllt man dann damit überhaupt die Versicherungspflicht?) Letzteres schiene mir ökonomisch sinnvoller, da meine Krankenkosten im Jahr max. 100 € sind, die Selbstbeteiligung (ca. 900 €) in der PKV ohnehin nicht überschritten wird und ich so ca. 3600 € / Jahr sparen würde.

Widerspricht natürlich gravierend dem Solidaritäts- /Umlagegedanken im System. Ist es deshalb zutreffend, dass wenn ich mich dann später wieder bei einer PKV voll versichere, ich diesen Prämienzuschlag zu zahlen hätte?

Was erscheint euch sinnvoller?
Danke!

Frank
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Re: Nach Ende der Beihilfeberechtigung wie sinnvoll vorgehen

Beitragvon Frank » 13.09.2016, 18:21

Hallo,

wenn keine Beihilfeberechtigung mehr da ist, muss ein regulärer PKV Vollkostentarif versichert werden. Das kann bei der gleichen Gesellschaft beantragt werden oder bei einer anderen, wenn es keine gesundheitlichen Probleme gibt die einen Wechsel erschweren.

Es gibt speziell für Existenzgründer günstige Einstiegstarife, sie man später "upgraden" kann wenn es finanziell besser passt. O:)

Gruß
Frank

Rossi
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Re: Nach Ende der Beihilfeberechtigung wie sinnvoll vorgehen

Beitragvon Rossi » 14.09.2016, 08:14

Um es zu verdeutlichen: wir sind hier nicht im Wunschkonzert; denn es besteht eine "Pflicht zur Versicherung" im Sinne des § 193 Abs. 3 VVG. Die bisherigen 20 % entsprechen nicht den Anforderungen des § 193 Abs. 3 VVG.

Na klar, wenn Du keine Vertragsänderung beantragst, dann sind natürlich nur 20 % versichert.

Aber irgendwann ist es mal soweit, dass diese 20 % nicht ausreichen. Und genau dann geht das Theater los. Dann wirst natürlich eine Vertragserhöhung beantragen. Diese wirst Du auch bekommen, allerdings nur für die Zukunft und nicht rückwirkend. Gleichwohl hast Du einen Prämienzuschlag für die zurückliegende Zeit zu zahlen, man nennt diesen Prämienzuschlag auch Strafbeitrag, weil Du eben der Verpflichtung im Sinne des § 193 Abs. 3 VVG verspätet nachgekommen ist. (vgl. § 193 Abs. 4. VVG). Irgendwelche Verfristungen gibt es nicht, d.h., es kann ggf. über Jahre oder sogar Jahrzehnte zurückgehen. Der Strafbeitrag ist dann auch sofort fällig.

Also; lass es nicht darauf ankommen. Es lohnt sich nicht.


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