Zurück in GKV während Inso!?

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Ironman2016
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Zurück in GKV während Inso!?

Beitragvon Ironman2016 » 30.09.2016, 08:29

Hallo zusammen,

ich glaube ich bin ein schwieriger Spezialfall...

Ich bin seit über 12 Jahren freiberuflich tätig und Mitglied bei einer PKV, leider dann insolvent gegangen und befinde mich seitdem leider aufgrund Rückstände in der PKV im Notlagen-Tarif.

Während der jetzigen Insolvenz arbeite ich nach wie vor freiberuflich weiter.

Ich würde nun "gerne" zurück in die GVK - wie stelle ich das an !?

Bin für jeden Tip sehr, sehr dankbar.

Gruss, Markus

sct
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Re: Zurück in GKV während Inso!?

Beitragvon sct » 30.09.2016, 11:13

Hi Markus,

Wie alt bist Du? Schon 55 und älter? Dann sieht es schlecht aus. Es sei denn Du bist verheiratet und Deine Frau arbeitet sozialversicherungspflichtig. Dann kannst Du über die Familienversicherung wieder in die GKV. Bedingung ist dass Du kein Einkommen hast.
Wenn Du jünger als 55 bist, würde ich die Freiberuflichkeit aufgeben (Gewerbe abmelden) und mich irgendwo für 800€/Monat anstellen lassen (beim Kumpel ??). Dann kannst Du sofort in die GKV. Du bist dann erstmal in der GKV bei der Du als letztes warst.

im allgemeinen zicken die GKVen da etwas aber das geht schon wenn man denen nachdrücklich klar macht das man notfalls gewillt ist dieses Recht auch vorm Richter durchzusetzen, spuren die meistens.

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Re: Zurück in GKV während Inso!?

Beitragvon Ironman2016 » 30.09.2016, 13:53

Hi SCT,

schlanke 42 Jahre alt... danke für die Tips!

Wie lange muss man denn in der Festanstellung sein um in die GVK zu kommen !?
Zuletzt geändert von Ironman2016 am 30.09.2016, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Zurück in GKV während Inso!?

Beitragvon Czauderna » 30.09.2016, 14:16

Hallo sct,
so, so anstellen beim "Kumpel" - warum nict bei jemand Anderem und warum ausgerechnet mit 800,00 €.
Und was soll das, dass im Allgemeinen die GKV-Kassen da zicken ?? - wenn alles normal und gesetzeskonform abläuft, zickt da auch niemand.
@Markus - wenn wir mal das "Beiwerk von sct. weglassen, rein sachlich war das aber schon okay - solange du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast oder nicht krankenversicherungspflichtig wirst (Arbeitnehmer regelmäßig über 450,00 € mtl. Bruttogehalt), solange ist dir der Weg in die GKV verwehrt.
Was ein Beschäftigungsverhältnis angeht, kann ich nur warnen ein gefaktes in Spiel zu bringen, aber ich denke,das würdest du sowieso nicht ins Auge fassen.
Gruss
Czauderna

sct
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Re: Zurück in GKV während Inso!?

Beitragvon sct » 30.09.2016, 15:26

Czauderna hat geschrieben:Hallo sct,
so, so anstellen beim "Kumpel" - warum nict bei jemand Anderem und warum ausgerechnet mit 800,00 €.
:
:
Was ein Beschäftigungsverhältnis angeht, kann ich nur warnen ein gefaktes in Spiel zu bringen, aber ich denke,das würdest du sowieso nicht ins Auge fassen.

Natürlich ist es immer besser tatsächlich arbeiten zu gehen und wirklich Geld zu verdienen. Ein tatsächliches Einkommen zu haben. Keine Frage.
Wenn es aber darum geht möglichst schnell aus dem Notfalltarif herauszukommen könnte ich mir eine Konstellation wie die geschilderte vorstellen. Es wäre ja auch nur für kurze Zeit. Hier würde mich interessieren wie lange mindestens? 1 Monat? Es ist ja auch so dass der "Kumpel" Kosten hat die er bestimmt erstattet haben will so dass das ohnehin nicht ewig gehen kann (KV/RV/AV-Beitrag, Berufsgenossenschaft, EK-Steuer, Steuerberater). Das sind bestimmt 350€/Monat.
Die Lohnsumme 800€ war so aus der Hüfte geschossen. Eventuell fiel mir die ein weil man ab diesem Betrag aus der Midi-Zone raus ist. Die Midi-Zone ist die Gehaltszone wo der Arbeitgeber mehr als 50% der Sozialabgaben zahlt. Aber natürlich können es auch 451,-€ sein....

Czauderna
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Re: Zurück in GKV während Inso!?

Beitragvon Czauderna » 30.09.2016, 19:40

Hallo,
theoretisch genügt ein Tag Krankenversicherungspflicht, aber wirklich nur theoretisch. Das Beschäftigungsverhältnis muss "wasserdicht" sein, d.h.
nicht anderes, als das wirklich auch gearbeitet worden sein muss, der Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert sein muss und natürlich auch alle Formalitäten was Meldungen, Lohnkonto usw. betrifft, eingehalten wurden. Sicher, es nicht nicht immer einfach für die Kassen zu beweisen, dass es sich um Scheinarbeitsverhältnisse handelte, aber da sind Spezialisten am Werk.
Allein der Satz ----Es wäre ja auch nur für kurze Zeit. Hier würde mich interessieren wie lange mindestens? 1 Monat? Es ist ja auch so dass der "Kumpel" Kosten hat die er bestimmt erstattet haben will so dass das ohnehin nicht ewig gehen kann (KV/RV/AV-Beitrag, Berufsgenossenschaft, EK-Steuer, Steuerberater). Das sind bestimmt 350€/Monat. - sagt doch eigentlich alles aus, oder.
Gruss
Czauderna


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