Hallo zusammen,
ich habe heute eine Rechnung von einem Facharzt erhalten, der mich während eines Krankenhausaufenthaltes konsularisch dort behandelt hat.
Die Rechnung ist ganz normal ausgestellt, mit Leistungen und am Ende einer Gesamtsumme.
Zusätzlich ist aber auf der Rechnung ein Stempel drauf mit : "abzüglich 15% nach §6a"
Nun meine Frage: Muss ich nun die angegebene Gesamtsumme überweisen, oder kann ich von dieser 15% abziehen?
Vielen Dank für Eure Antworten
§ 6a auf Rechnung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: § 6a auf Rechnung
Das kommt darauf an, was berechnet wurde. Eine GOÄ 1 kostet z. B. 10,72 (2,3 fach) und 16,32 (3,5)- Da kannst Du ja sehen, ob schon 15% abgezogen wurde. Falls nicht, alles zusammenzählen und schauen, ob von der Summe 15% abgezogen wurde.
Die 15% werden von allen Leistungen abgezogen, außer vom Zuschlag J, der hier aber wohl nicht angefallen ist.
Die 15% werden von allen Leistungen abgezogen, außer vom Zuschlag J, der hier aber wohl nicht angefallen ist.
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