Wechsel PKV-GKV mit 55 - Beitragsnachforderung der GKV?
Verfasst: 28.11.2016, 11:40
Ich war früher selbstständig und somit Mitglied der PKV. Vor 12 Jahren trat ich in ein Angestelltenverhältnis ein (zunächst reduziert auf 19,25 Std, im Laufe der Jahre dann erhöht bis auf 40 Std.) Parallel dazu reduzierte ich meine selbstständige Tätigkeit. Man sagte mir damals, ich könne weiterhin in der PKV bleiben. Auch der Arbeitgeberzuschuss wurde gezahlt.
Heute bin ich 54 Jahre alt. Meine Altersvorsorge wird kleiner ausfallen als erhofft (ca. 1600,-), deshalb befürchte ich, die hohen Beiträge als Rentner nicht mehr zahlen zu können. Also suchte ich eine Beratungsstelle auf und war überrascht:
Hier erklärte man mir, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht hätten gar nicht vorgelegen, da mein Angestelltengehalt durchgehend unter der JAEG gelegen hätte. Bei einem entsprechenden Antrag auf Wechsel drohten mir jetzt Beitragsnachforderungen.
Ich hatte angenommen, dass meine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit mit in die Berechnung der JAEG einfließen würden, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
Auf der Gehaltsabrechnung steht weiterhin der Name der GKV, bei der ich zuletzt Mitglied war, obwohl ich den Anteil für die PKV ausbezahlt bekomme.
Mich wundert, dass es in so vielen Jahren niemand aufgefallen ist. Dem Arbeitgeber nicht (unterliegt doch regelmäßigen Überprüfungen), auch dem Steuerberater nicht. Hätte mein Arbeitgeber mich aufklären und für die Wiederherstellung der Pflichtversicherung sorgen müssen?
Bin dankbar für jeden Tipp!
Heute bin ich 54 Jahre alt. Meine Altersvorsorge wird kleiner ausfallen als erhofft (ca. 1600,-), deshalb befürchte ich, die hohen Beiträge als Rentner nicht mehr zahlen zu können. Also suchte ich eine Beratungsstelle auf und war überrascht:
Hier erklärte man mir, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht hätten gar nicht vorgelegen, da mein Angestelltengehalt durchgehend unter der JAEG gelegen hätte. Bei einem entsprechenden Antrag auf Wechsel drohten mir jetzt Beitragsnachforderungen.
Ich hatte angenommen, dass meine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit mit in die Berechnung der JAEG einfließen würden, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
Auf der Gehaltsabrechnung steht weiterhin der Name der GKV, bei der ich zuletzt Mitglied war, obwohl ich den Anteil für die PKV ausbezahlt bekomme.
Mich wundert, dass es in so vielen Jahren niemand aufgefallen ist. Dem Arbeitgeber nicht (unterliegt doch regelmäßigen Überprüfungen), auch dem Steuerberater nicht. Hätte mein Arbeitgeber mich aufklären und für die Wiederherstellung der Pflichtversicherung sorgen müssen?
Bin dankbar für jeden Tipp!