Elternzeit mit Teilzeit -> Kinder in die GKV, selber PKV möglich?

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Elternzeit mit Teilzeit -> Kinder in die GKV, selber PKV möglich?

Beitragvon guti » 28.12.2016, 21:26

Hallo zusammen,

ich bin Vater von drei Kindern, die zur Zeit alle über mich in der PKV versichert sein, da mein Einkommen über der JAEG liegt und ich mehr verdiene als meine Frau.
Zur Zeit überlege ich, ab Mitte Juni für 28 Monate in Elternzeit zu gehen und dabei Teilzeit weiterzuarbeiten, um das Elterngeld Plus zu beziehen. Durch die Teilzeit sinkt mein Gehalt unter die JAEG. Meine Idee ist nun Folgende:
- Kinder ab Juni über meine Frau in die Familienversicherung (selbst wenn ich das Monatsgehalt des Juni, in dem ich die erste Monatshälfte noch Vollzeit arbeite, mit 12 multipliziere, liegt die Summe unter der JAEG).
- Ich selber stelle einen Antrag, während der Elternzeit in der PKV zu bleiben, da a) günstiger (bei einer Person ohne Kinder) und b) bessere Leistungen als die GKV
- Nach Ende der Elternzeit stehe ich dann vor der Entscheidung, wieder Vollzeit zu arbeiten (dann müssen Kinder wieder in die PKV) oder auf Teilzeit zu bleiben, dann jedoch ohne Rückkehranspruch auf eine Vollzeitstelle.

Ich denke, im Allgemeinen sollte das funktionieren, habe mich dazu schon reichlich eingelesen, habe aber Sorge, irgendwelche Fallstricke zu übersehen, daher hier die Frage, ob das generell so funktionieren würde. Konkret mache ich mir noch über Folgendes Gedanken:

- Wenn ich den Antrag stelle, während der Elternzeit trotz Unterschreitung der JAEG in er PKV zu bleiben, hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Kinder oder können diese wie geplant in die Familienversicherung meiner Frau?
- Gilt diese Befreiung wirklich nur für die Elternzeit, d.h. habe ich später nach wie vor die Möglichkeit, z.B. erst mit 45 auf Teilzeit zu gehen und dadurch selber in die GKV zurück zu kommen, wenn ich die JAEG unterschreite?
- Neben meinem monatlichen Gehalt bekomme ich jährlich im Mai einen nicht geringen Bonus, der sich auf das Vorjahr bezieht. Wie würde dieser sich auf die Fragestellung, ab wann ich die JAEG unterschreite, auswirken? Genau genommen überschreite ich während der Elternzeit im Mai jeweils die JAEG. Ich kann die Höhe des Bonus zwar beeinflussen, indem ich Teile davon in Rentenzahlungen des Arbeitgebers umwandle, aber ihn nicht unter die BBG drücken, die ja über die JAEG liegt.
- Könnte nach der Elternzeit Versicherungspflicht eintreten, wenn ich im Kalenderjahr 2019 nicht über der JAEG liege, da ich bis einschließlich September in Teilzeit war und durch die drei Monate Oktober bis Dezember in der Summe in dem Kalenderjahr nicht über die JAEG komme?

Vielen Dank schonmal an die Experten hier, dieses Forum ist genial!

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