GKV - Auslandsreise - PKV --> Nachzahlung??
Verfasst: 03.01.2017, 18:43
Hallo liebe Forenmitglieder,
ein paar grundsätzliche Fragen dazu, wie es mit der Versicherungspflicht in Deutschland aussieht, wenn eine arbeitslose Person für mehrere Wochen reist und dazu eine vollwertige Auslandskrankenversicherung abschließt:
Mal angenommen, Person XY beendet ihr Arbeitsverhältnis Anfang Dezember, um vor dem Antritt der nächsten beruflichen Tätigkeit im Februar ca. 6 Wochen im nichteuropäischen Ausland zu verreisen. Hierzu meldet sie sich jedoch nicht arbeitslos, da sie dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wird.
Bis Dezember war Person XY gesetzlich versichert, und hat diese Versicherung kündigen können, da ein Nachweis über eine vollwertige Auslandsreiseversicherung (z.B. "Hansemerkur Young Travel Outgoing") erbracht wird und dies als Versicherung ausreiche. Für den gesamten Reisezeitraum besteht ein vollwertiger Auslandsversicherungsschutz.
Nach Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses versichert sich Person XY jedoch privat, und die private Krankenversicherung macht Forderungen über Nachzahlungen der letzten 6 Wochen deutlich, indem sie sich auf die deutsche Versicherungspflicht beruft.
Ist dies rechtmäßig?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
ein paar grundsätzliche Fragen dazu, wie es mit der Versicherungspflicht in Deutschland aussieht, wenn eine arbeitslose Person für mehrere Wochen reist und dazu eine vollwertige Auslandskrankenversicherung abschließt:
Mal angenommen, Person XY beendet ihr Arbeitsverhältnis Anfang Dezember, um vor dem Antritt der nächsten beruflichen Tätigkeit im Februar ca. 6 Wochen im nichteuropäischen Ausland zu verreisen. Hierzu meldet sie sich jedoch nicht arbeitslos, da sie dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wird.
Bis Dezember war Person XY gesetzlich versichert, und hat diese Versicherung kündigen können, da ein Nachweis über eine vollwertige Auslandsreiseversicherung (z.B. "Hansemerkur Young Travel Outgoing") erbracht wird und dies als Versicherung ausreiche. Für den gesamten Reisezeitraum besteht ein vollwertiger Auslandsversicherungsschutz.
Nach Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses versichert sich Person XY jedoch privat, und die private Krankenversicherung macht Forderungen über Nachzahlungen der letzten 6 Wochen deutlich, indem sie sich auf die deutsche Versicherungspflicht beruft.
Ist dies rechtmäßig?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!