Generelle Fragen zur PKV
Verfasst: 16.01.2017, 09:25
Hallo,
ich bin aktuell 58 Jahre, ab dem 59 Lebensjahr bin ich arbeitssuchend, werde mit 61 in Rente mit Abschlägen gehen.
Nun meine Fragen:
Ich überlege ob ich mit Beginn des 59 Lj oder erst mit Beginn des 61 Lj in den Standardtarif wechseln soll.
Der Beitrag ist meines Wissens auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt.
1)Allgemeine Fragen:
-Verringert sich mit 60 der Beitrag des Standardtarifes um effektiv 10% durch den Wegfall der Rückstellungspflicht. Also die ca. 650€ - 65€
-Wie wirken sich die angesparten Rückstellungen ab 60 auf den Beitrag aus. Der gedeckelte Höchstbetrag (ich gehe davon aus das meine PKV diesen verlangen wird) müsste sich durch den Wegfall der Rückstellungspflicht meiner Meinung nach sofort verringern. Wenn diese Annahme stimmt wie hoch wird die Minderung in etwa sein? Ich bin seit 2002 in der PKV.
-Wie wirkt sich der Wegfall des Tagegeldes aus, sind die beitragsmindernd oder bezahle ich immer den Höchstbetrag?
-Kann meine PKV eine durch den eventuellen Wegfall der Rückstellungspflicht oder des Tagegeldes entstehende Beitragsminderung zukünftig wieder bis zur Beitragsdeckelungsgrenze anheben?
2) Wechsel mit 59
-Ist eine Tagegeldversicherung notwendig wenn ich ALG 1 beziehe?
Gibt es irgendwo Beispielrechnungen die ich für die verschiedenen Varianten als Berechnungsgrundlage verwenden könnte?
Vielen Dank für eure Antworten auf meine vielen Frage.
Viele Grüsse P. Kraus
ich bin aktuell 58 Jahre, ab dem 59 Lebensjahr bin ich arbeitssuchend, werde mit 61 in Rente mit Abschlägen gehen.
Nun meine Fragen:
Ich überlege ob ich mit Beginn des 59 Lj oder erst mit Beginn des 61 Lj in den Standardtarif wechseln soll.
Der Beitrag ist meines Wissens auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt.
1)Allgemeine Fragen:
-Verringert sich mit 60 der Beitrag des Standardtarifes um effektiv 10% durch den Wegfall der Rückstellungspflicht. Also die ca. 650€ - 65€
-Wie wirken sich die angesparten Rückstellungen ab 60 auf den Beitrag aus. Der gedeckelte Höchstbetrag (ich gehe davon aus das meine PKV diesen verlangen wird) müsste sich durch den Wegfall der Rückstellungspflicht meiner Meinung nach sofort verringern. Wenn diese Annahme stimmt wie hoch wird die Minderung in etwa sein? Ich bin seit 2002 in der PKV.
-Wie wirkt sich der Wegfall des Tagegeldes aus, sind die beitragsmindernd oder bezahle ich immer den Höchstbetrag?
-Kann meine PKV eine durch den eventuellen Wegfall der Rückstellungspflicht oder des Tagegeldes entstehende Beitragsminderung zukünftig wieder bis zur Beitragsdeckelungsgrenze anheben?
2) Wechsel mit 59
-Ist eine Tagegeldversicherung notwendig wenn ich ALG 1 beziehe?
Gibt es irgendwo Beispielrechnungen die ich für die verschiedenen Varianten als Berechnungsgrundlage verwenden könnte?
Vielen Dank für eure Antworten auf meine vielen Frage.
Viele Grüsse P. Kraus