MRT Kosten werden nicht erstattet
Verfasst: 16.01.2017, 12:20
Hallo Leute,
ich habe massive Probleme, schon seit langer Zeit, mit meiner PKV. Habe leider vor mehr als einem Jahrzehnt einen vom Außendienstler angepriesenen "Einsteigertarif" bei meinem Versicherer gewählt, unter der Voraussetzung, nach 5 Jahren ohne Gesundheitscheck in einen besseren Tarif wechseln zu können. Mittlerweile weiß ich, glaube wirklich nie nie nie einem Versicherungsmenschen
. Der Wechsel war unmöglich, er ist nicht akzeptiert worden, da sich in diesen 5 Jahren eine chronische Erkrankung herausgestellt hat. Somit natürlich auch kein Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Bei mir ist jetzt ein MRT fällig, doch meine PKV lehnt die Übernahme der Kosten ab. Diese wären nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt und daher ausgeschlossen. Mit einem CT vor 3 Jahren hatte ich schon mal das gleiche Problem, da bin ich auf den über 300 Euro damals auch sitzen geblieben.
In meinen Versicherungsbedingungen steht, dass ärztliche Leistungen übernommen werden. Diese sind dort wie folgt definiert:
" Ärztliche Leistungen umfassen die gesamte ärztliche - nicht zahnärztliche - Tätigkeit nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte....".
Seit wann sind CT und MRT denn keine ärztlichen Leistungen? Oder sind diese Untersuchungsarten anders definiert? Röntgenbilder sind bisher doch auch bei mir übernommen worden und warum sollen diese anders behandelt werden, als CT und MRT?
Kennt jemand diese Problematik?
Bin langsam völlig verzweifelt.
Grüsse
Steffi
ich habe massive Probleme, schon seit langer Zeit, mit meiner PKV. Habe leider vor mehr als einem Jahrzehnt einen vom Außendienstler angepriesenen "Einsteigertarif" bei meinem Versicherer gewählt, unter der Voraussetzung, nach 5 Jahren ohne Gesundheitscheck in einen besseren Tarif wechseln zu können. Mittlerweile weiß ich, glaube wirklich nie nie nie einem Versicherungsmenschen

Bei mir ist jetzt ein MRT fällig, doch meine PKV lehnt die Übernahme der Kosten ab. Diese wären nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt und daher ausgeschlossen. Mit einem CT vor 3 Jahren hatte ich schon mal das gleiche Problem, da bin ich auf den über 300 Euro damals auch sitzen geblieben.
In meinen Versicherungsbedingungen steht, dass ärztliche Leistungen übernommen werden. Diese sind dort wie folgt definiert:
" Ärztliche Leistungen umfassen die gesamte ärztliche - nicht zahnärztliche - Tätigkeit nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte....".
Seit wann sind CT und MRT denn keine ärztlichen Leistungen? Oder sind diese Untersuchungsarten anders definiert? Röntgenbilder sind bisher doch auch bei mir übernommen worden und warum sollen diese anders behandelt werden, als CT und MRT?
Kennt jemand diese Problematik?
Bin langsam völlig verzweifelt.
Grüsse
Steffi