Befreiung von der Versicherungspflicht in der KV nach § 8 SGB - Ablauffrage
Verfasst: 09.03.2017, 11:59
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und hoffe dass ich hier Hilfe finde. Gerade blickt bei leider niemand durch was ich machen muss.
Meine Situation.
-Ich bin seit 2007 in der PKV.
-Nach der Elternzeit arbeite ich 40% und habe mich aufgrund der Teilzeitbeschäftigung gemäß §8 Abs.1 Nr. 3 befreien lassen um in der PKV zu bleiben:
"Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird weil die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbe-schäftigter des Betriebes herabgesetzt wird."
- Jetzt hat mich mein Arbeitgeber im Januar und Februar 2017 auf 100% gestuft und ab März 2017 wieder auf 40%.
Meine Fragen:
a) Benötige ich nun eine neue Befreiung?
b) Werde ich diese auch ohne Probleme bekommen?
c) Oder gibt es was ganz anderes zu beachten?
Vielen Dank vorab. Hoffe auf Hilfe, LG Tanja
ich bin neu im Forum und hoffe dass ich hier Hilfe finde. Gerade blickt bei leider niemand durch was ich machen muss.
Meine Situation.
-Ich bin seit 2007 in der PKV.
-Nach der Elternzeit arbeite ich 40% und habe mich aufgrund der Teilzeitbeschäftigung gemäß §8 Abs.1 Nr. 3 befreien lassen um in der PKV zu bleiben:
"Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird weil die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbe-schäftigter des Betriebes herabgesetzt wird."
- Jetzt hat mich mein Arbeitgeber im Januar und Februar 2017 auf 100% gestuft und ab März 2017 wieder auf 40%.
Meine Fragen:
a) Benötige ich nun eine neue Befreiung?
b) Werde ich diese auch ohne Probleme bekommen?
c) Oder gibt es was ganz anderes zu beachten?
Vielen Dank vorab. Hoffe auf Hilfe, LG Tanja