Wechsel in PKV - Variables Gehalt
Verfasst: 25.03.2017, 12:16
Hallo zusammen,
ich überlege derzeit, ob ich den Wechsel von der GKV in die PKV machen soll und habe, bevor ich mich überhaupt mit den sich für mich ergebenden Konsequenzen beschäftigen will, erst einmal zu klären, ob ich überhaupt wechseln darf. In meinem Fall ist es nämlich so, dass ich zwar im letzten Jahr und voraussichtlich auch in diesem Jahr mit meinem Bruttoarbeitslohn über der JAEG liege, allerdings setzt sich mein Gehalt aus einem fixen und einem variablen Bestandteil zusammen. Konkret in Zahlen ausgedrückt sieht das so aus:
Bruttoarbeitslohn im Jahr 2016 laut Lohnsteuerbescheinigung: 58.191 €
Bruttozieleinkommen in einer Zusatzvereinbarung (Gehaltserhöhung) zwischen mir und meinem Arbeitgeber: 59.565 €
davon Brutto-Fixgehalt p.a.: 54.150 €
davon Brutto-Variables Gehalt p.a.: 5.415 €
Somit liege ich mit dem Zielgehalt und dem echten Verdienst vom letzten Jahr und höchstwahrscheinlich auch von diesem Jahr über der JAEG. Nimmt man aber nur das Fixgehalt, so liege ich darunter. Eine Anfrage bei meinem AG ergab, dass sie nur das Fixgehalt als Grundlage für die Meldung an die Krankenkasse nehmen und ich somit weiterhin pflichtversichert bin.
In meinem Arbeitsvertrag steht auch ausdrücklich: "Beim Bonus handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, auf die auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht."
Etwas fies finde ich, dass in meinem ursprünglichsten Vertrag noch nicht von Bonus die Rede war, sondern man das eine "variable Vergütung" nannte, die der AN jährlich erhält. Auch von Freiwilligkeit war in diesem Vertrag noch keine Rede. Ich habe aber den neuen Vertrag vor Jahren unterschrieben, ohne dass mir klar war, dass das einen Unterschied machen könnte.
Nach allem was ich nämlich bisher gelesen habe, kann eine jährliche Sonderleistung nur dann mit angerechnet werden, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgezahlt wird und nicht auf Freiwilligkeit beruht (Stichwort "betriebliche Übung"). Somit gäbe es in meinem Fall wohl keine Möglichkeit, dass ich jetzt wechseln könnte.
Dennoch möchte ich in diesem Forum die Frage stellen, ob ich das alles richtig verstanden habe und ob das variable Gehalt (Sonderleistung) in meinem Fall wirklich nicht mitzählt?
Bin gespannt auf die Antworten!!!
Vielen Dank im Voraus.
ich überlege derzeit, ob ich den Wechsel von der GKV in die PKV machen soll und habe, bevor ich mich überhaupt mit den sich für mich ergebenden Konsequenzen beschäftigen will, erst einmal zu klären, ob ich überhaupt wechseln darf. In meinem Fall ist es nämlich so, dass ich zwar im letzten Jahr und voraussichtlich auch in diesem Jahr mit meinem Bruttoarbeitslohn über der JAEG liege, allerdings setzt sich mein Gehalt aus einem fixen und einem variablen Bestandteil zusammen. Konkret in Zahlen ausgedrückt sieht das so aus:
Bruttoarbeitslohn im Jahr 2016 laut Lohnsteuerbescheinigung: 58.191 €
Bruttozieleinkommen in einer Zusatzvereinbarung (Gehaltserhöhung) zwischen mir und meinem Arbeitgeber: 59.565 €
davon Brutto-Fixgehalt p.a.: 54.150 €
davon Brutto-Variables Gehalt p.a.: 5.415 €
Somit liege ich mit dem Zielgehalt und dem echten Verdienst vom letzten Jahr und höchstwahrscheinlich auch von diesem Jahr über der JAEG. Nimmt man aber nur das Fixgehalt, so liege ich darunter. Eine Anfrage bei meinem AG ergab, dass sie nur das Fixgehalt als Grundlage für die Meldung an die Krankenkasse nehmen und ich somit weiterhin pflichtversichert bin.
In meinem Arbeitsvertrag steht auch ausdrücklich: "Beim Bonus handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, auf die auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht."
Etwas fies finde ich, dass in meinem ursprünglichsten Vertrag noch nicht von Bonus die Rede war, sondern man das eine "variable Vergütung" nannte, die der AN jährlich erhält. Auch von Freiwilligkeit war in diesem Vertrag noch keine Rede. Ich habe aber den neuen Vertrag vor Jahren unterschrieben, ohne dass mir klar war, dass das einen Unterschied machen könnte.
Nach allem was ich nämlich bisher gelesen habe, kann eine jährliche Sonderleistung nur dann mit angerechnet werden, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgezahlt wird und nicht auf Freiwilligkeit beruht (Stichwort "betriebliche Übung"). Somit gäbe es in meinem Fall wohl keine Möglichkeit, dass ich jetzt wechseln könnte.
Dennoch möchte ich in diesem Forum die Frage stellen, ob ich das alles richtig verstanden habe und ob das variable Gehalt (Sonderleistung) in meinem Fall wirklich nicht mitzählt?
Bin gespannt auf die Antworten!!!
Vielen Dank im Voraus.